Engler Stefan · Ständerat · 2020-03-11
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-11
Wortprotokoll
Sie haben in der Herbstsession 2019 Ihre KVF beauftragt, die Motion Müller Damian, "Mobility-Pricing schafft Fairness in der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur", vorzuprüfen. Wir haben diese Aufgabe ernst genommen und kommen heute mit dem Antrag zu Ihnen zurück, die Motion abzulehnen, und das bei einem Stimmenverhältnis in der Kommission von 10 zu 2 Stimmen.
Worum geht es bei der Motion? Der Titel der Motion - Entschuldigung, Kollege Müller - verspricht mehr, als sie hält. Es geht um einen Teilbereich von Mobility-Pricing, aber eigentlich nicht um den Kern. Wenn von Mobility-Pricing die Rede ist, wird darunter die distanzabhängige Verursacherfinanzierung des Strassenverkehrs verstanden. Es geht jedoch nur um einen eingeschränkten Bereich der Verursacherfinanzierung, wenn Kollege Müller mit seiner Motion verlangt, dass die Verkehrsteilnehmer, welche keine Mineralölsteuern oder andere Abgaben entrichten, auch in die Finanzierung einzubeziehen sind. Er meint - das ergibt sich auch aus der Begründung - die Elektrofahrzeuge, die heute bekanntlich davon befreit sind.
Das Grundanliegen, das Kollege Müller einbringt, unterstützt die Kommission auch. Es geht auf Dauer nicht an, dass jemand, der die Strassen benützt, sich diese von anderen finanzieren lässt; er soll auch einen Beitrag leisten. Trotzdem hat sich die Kommission gegen die Annahme der Motion entschieden. Der erste Grund liegt beim Zeitpunkt der Einführung einer Abgabe für E-Mobility. Die Kommission ist der Meinung, dass es dafür zu früh ist. Wir möchten für diese Frage keine gesonderte Gesetzgebung auf den Weg bringen, sondern sie in einem Gesamtkonzept der künftigen Strassenfinanzierung sehen.
Der zweite Grund liegt tatsächlich darin, dass man politisch etwas widersprüchlich ist, wenn man in Zeiten, in denen man die Elektromobilität fördern will, sie gleichzeitig wieder schröpfen möchte. Man kann nicht auf der einen Seite aufs Gas treten und E-Mobility und die Dekarbonisierung der [PAGE 149] Mobilität fördern und auf der anderen Seite gleichzeitig auf die Bremse stehen. Deshalb meinen wir, dass es eine gewisse Marktdurchdringung durch die E-Mobilität braucht, ehe es richtig ist, sie zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur beizuziehen.
Wir haben uns in der Kommission damit befasst, was der Fahrplan des Bundesrates in dieser Frage ist, und waren zum Teil auch überrascht davon, was für Aufträge Herr Röthlisberger mit Bezug auf Mobility-Pricing zu erfüllen hat. Darüber werden wir noch eine grössere verkehrspolitische Diskussion zu führen haben, wenn der integrale Ansatz einer distanzabhängigen Verursacherfinanzierung das Thema sein sollte. Immerhin hat der Bundesrat dem ASTRA den Auftrag gegeben, sich Gedanken zu machen, wie die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur langfristig gesichert werden kann. Der Auftrag des Bundesrates bzw. Ihr Auftrag, Frau Bundespräsidentin, ist diesbezüglich sehr klug, zumal man kein Prophet sein muss, um vorauszusagen, dass die Kanäle und Quellen, die heute der Finanzierung dieses Fonds dienen, in Zukunft nicht mehr so reichlich sprudeln werden. Die Fahrzeuge werden, wenn das so weitergeht, weniger Schadstoffe ausstossen und weniger Benzin oder Diesel brauchen, oder sie werden dann auch durch Elektrofahrzeuge substituiert. Auch das Thema des Tanktourismus wird künftig eine Rolle spielen. So tun Sie gut daran, sich früh mit der Frage auseinanderzusetzen, wie Sie es schaffen, den grosszügigen NAF, über den wir heute verfügen, auch in Zukunft aufrechtzuerhalten.
Wir haben uns darüber informieren lassen, wie es um die Liquidität des Fonds steht und ob die langfristige Finanzierbarkeit und Planbarkeit der Strasseninfrastruktur gewährleistet ist. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass wir bis etwa 2025 auf der guten Seite sind, dass sich für den Fonds aber spätestens ab 2025 die Liquiditätsfrage stellen wird. Wir haben in der Kommission noch eine Bedingung, wenn ich das so formulieren darf, genannt, unter welcher wir bereit sind, im Moment darauf zu verzichten, Elektrofahrzeuge zur Kasse zu bitten. Wir möchten nicht, dass der Benzinpreis, wie es im NAF vorgesehen ist, um vier Rappen erhöht wird, bevor die Elektrofahrzeuge nicht auch zur Kasse gebeten werden.
Während dieser Zeit, in den nächsten vier, fünf Jahren, in denen wir darauf verzichten, die Elektromobilität zur Mitfinanzierung heranzuziehen, erwartet die Kommission, dass auf die Erhöhung des Benzinpreises um 4 Rappen, gestützt auf die Gesetzgebung über die Strassenfinanzierung, verzichtet wird. Das ist die Erwartung der Kommission. Sonst wäre es tatsächlich auch eine Frage der Gerechtigkeit, ob es richtig ist, die Benziner die Strassen für die Benützung durch die Elektrofahrzeuge finanzieren zu lassen.
Unter diesen Voraussetzungen haben wir uns mit 10 zu 2 Stimmen dafür entschieden, diesen Vorstoss im Moment abzulehnen. In der Verfassung besteht die Grundlage dafür, dass die Elektromobilität auch zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur herangezogen werden kann. Artikel 131 Absatz 2 Buchstabe b BV sieht das vor. Wir möchten die gesetzliche Bestimmung nicht isoliert, sondern zusammen mit den Überlegungen zur künftigen Finanzierung umgesetzt wissen.