Schmid Martin · Ständerat · 2020-03-11
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Nach der Annahme des Verfassungsartikels zum Fahrrad hat das Fahrrad ja auch verfassungsrechtlich eine speziellere Stellung als in der Vergangenheit. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Trend der E-Bikes sich weiter verbreiten und noch zunehmen wird. Wir sehen ja alle selbst - in der Verwandtschaft, zuhause, beim eigenen Verhalten -, dass diese Produkte eine Alternative zum Auto sind, gerade auch im städtischen Verkehr. Ich glaube, das ist unbestritten, und der Trend wird sich fortsetzen.
Der Bundesrat bringt meines Erachtens auch nur ein Argument vor, warum er die Motion zur Ablehnung beantragt: Er begründet es mit den Unfallzahlen. Das ist das einzige Argument, das in der bundesrätlichen Stellungnahme enthalten ist. Meines Erachtens ist darauf hinzuweisen, dass die Unfälle heute nicht dieser Alterskategorie zugeordnet werden können, weil diese Jugendlichen unter den jetzigen Voraussetzungen ja noch gar nicht fahren dürfen bzw. diese Unfälle gar nicht verursachen. Wenn schon, sind in der Statistik zum E-Bike eben Unfälle enthalten, die wir Eltern verursachen bzw. diejenigen, die über 16 Jahre alt sind, also auch erwachsene Personen.
Jetzt stelle ich Ihnen die Frage: Glauben Sie, dass Jugendliche schlechtere E-Bike-Fahrer als wir Erwachsenen sind? Das glaube ich nicht. Meine Erfahrung zeigt, dass Jugendliche in diesem Bereich nicht mehr Unfälle verursachen. Ich habe auch ein Ferienerlebnis im Ausland gehabt, wo selbstverständlich alle Eltern davon ausgehen, dass ihre Kinder auch in der Schweiz legal solche E-Bikes fahren dürfen. Dann muss man sie darauf aufmerksam machen, dass sie als Eltern in eine versicherungsrechtlich sehr schwierige Situation geraten, wenn die Jugendlichen die E-Bikes, die sie im Ausland benützen dürfen, auch in der Schweiz fahren. Dann muss man sie darauf aufmerksam machen, dass sie in der Schweiz eine Mofaprüfung ablegen müssen. Das erscheint mir nicht sinnvoll.
Ich habe versucht, mittels Statistiken herauszufinden, ob die Unfallzahlen der 12- bis 16-Jährigen in den umliegenden Ländern im Bereich der E-Bikes eine höhere Relevanz als bei den Älteren zeigen. Eine solche Evidenz habe ich nirgends gefunden. Meines Erachtens gibt es sie nicht. Es gibt in den umliegenden Ländern auch keine negativen Erfahrungen; das hat der Kommissionssprecher schon zitiert. Aus meiner Sicht wäre es schlicht ein falsches Zeichen, wenn man bei der heutigen Umweltproblematik mit den SUV, mit denen die Kinder zu den Schulhäusern gebracht werden, diese Anpassung nicht machen würde. Geben wir den Jugendlichen die Möglichkeit, mit einem E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Kilometer auch zur Schule zu fahren! Ich glaube, das ist die richtige Antwort, nicht diejenige des Bundesrates.
Ich bitte Sie mit der einstimmigen Kommission, diese Motion anzunehmen.