Sauter Regine · Nationalrat · 2020-03-11
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Ich habe bereits in der Eintretensdebatte ausgeführt, dass die FDP-Liberale Fraktion zu diesem neu zu schaffenden Instrument der Überbrückungsleistungen dann Ja sagen kann, wenn es als Ultima Ratio zum Zuge kommt, d. h. dann, wenn erstens alle Bemühungen um Arbeitsintegration gescheitert sind und wenn zweitens die Gruppe der Bezugsberechtigten klar und zielgerichtet definiert ist, also klein und wirklich nicht zu gross ist. Ebenso müssen die Leistungen sehr zielorientiert sein.
Die Version des Nationalrates, die wir in der letzten Runde hier beschlossen haben, ging eindeutig darüber hinaus. Es ist eben nicht so, wie es Nationalrätin Prelicz-Huber ausgeführt hat, dass die Version des Nationalrates günstiger gewesen wäre als jene des Bundesrates. Im Gegenteil: Sowohl der Kreis der Bezugsberechtigten als auch die Kosten waren bei der Version des Nationalrates grösser als bei jener, die der Bundesrat präsentiert hatte. In diesem Sinne begrüssen wir es, dass der Ständerat hier Korrekturen vorgenommen hat. Unsere Fraktion wird in den meisten Fällen der Version des Ständerates folgen, also die Mehrheit der Kommission unterstützen.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu einigen Minderheitsanträgen sagen. Zuerst zum Antrag der Minderheit Maillard: Hier geht es darum, ob die Bezugsberechtigung auf eine grössere Gruppe ausgedehnt werden soll. Diese Forderung wird damit begründet, dass sich ein Schwelleneffekt einstellt. Personen, die vor dem Alter 60 ausgesteuert werden, haben dann, wenn sie 60 werden, keinen Anspruch auf diese Leistung, sondern nur Personen, die wirklich im Alter 60 ausgesteuert werden.
Es ist so, das ist eine Schwelle. Man hat aber zu berücksichtigen, dass solche Schwellen in verschiedenen Gesetzen vorkommen. Solche Schwellen sind nie auszuräumen. [PAGE 293] Es gibt andere Gesetze - das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung usw. -, in denen überall irgendwelche Grenzwerte festgelegt sind, sei es das Alter, seien es Vermögensschwellen, seien es Erwerbsschwellen. Das gibt es immer, und wir müssen damit umgehen können. Für uns ist ganz klar, dass vor dem Alter 60 die Integration in den Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen muss. Da muss es darum gehen, wieder eine Erwerbstätigkeit finden und aufnehmen zu können. Es ist unsere klare Meinung, dass Überbrückungsleistungen wirklich erst ab dem Alter von 60 Jahren einsetzen sollen.
Eine zweite Bemerkung zur Minderheit Rösti, die beantragt, dem Ständerat zu folgen: Hier legt die Mehrheit einen differenzierteren Plafond fest, als dies der Ständerat wollte. Unsere Fraktion wird hier mehrheitlich der Minderheit Rösti folgen, d. h. dem Ständerat. Wir sehen aber, dass das unter Umständen für einzelne Bezüger zu einer schwierigen Situation führen könnte. Wenn hier eine Differenz zum Ständerat entsteht, dann ist es angezeigt, dass sich der Ständerat nochmals mit dieser Frage befasst.
Nun noch zur Minderheit Roduit bezüglich der Branchenlösungen: Wir sehen hier einmal mehr die Schwierigkeit, die sich durch die hastige Gesetzgebung im Falle der Überbrückungsleistungen ergibt. Es treten im Laufe der Beratung neue Fragen auf, die nicht sauber geklärt werden können. Es werden Schnellschüsse produziert, die weder rechtlich noch materiell befriedigen. Theoretisch wäre natürlich eine solche Gesetzesbestimmung möglich. Aber wenn überhaupt, müsste eine solche im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer oder im Steuerharmonisierungsgesetz erfolgen, nämlich dann, wenn es um eine steuerliche Entlastung dieser Branchen ginge. Wollte man diese Branchen generell begünstigen, dann müsste man eine Art Subvention prüfen. Das ist nun das, was die Minderheit Roduit in ihrem Antrag vorsieht. Es ist natürlich fraglich, ob man das unterstützt oder nicht. Aus unserer Sicht kann das sicher keine Lösung sein. Schon gar keine Lösung ist es, hier einfach eine pauschale Kompetenzübertragung an den Bundesrat vorzusehen. Wir müssen hier zielgerichteter legiferieren, vor allem sauberer und nicht einfach nur vermutungsweise.
Die SGK-N hat deshalb heute Morgen den Bundesrat mit einer Kommissionsmotion aufgefordert, die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, die sicherstellen, dass Doppelspurigkeiten zwischen den Leistungen in Branchen mit sozialpartnerschaftlichen Lösungen für ältere Menschen und den Überbrückungsleistungen beseitigt werden. Damit geben wir dem Bundesrat die Möglichkeit, das Thema breit aufzurollen und abzuklären und mögliche Lösungen zu evaluieren, statt dass wir nun hier im Gesetz einfach etwas zementieren, was weder rechtlich noch ordnungspolitisch befriedigend ist.
In diesem Sinne fordern wir Sie wie gesagt grossmehrheitlich auf, der Mehrheit zu folgen.