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Mettler Melanie · Nationalrat · 2020-03-11

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-03-11

Wortprotokoll

Bei diesem Gesetz waren sich der Ständerat und der Nationalrat in einem einig: Die Überbrückungsleistungen sollen eine Massnahme zur Armutsvermeidung sein, nicht zur Vermögenssicherung. Der Bundesrat hatte genau eine solche Vermögenssicherung vorgeschlagen. Die Vorlage unterschied nicht zwischen verschiedenen Einkommens- und Vermögensprofilen: Wohlhabende Ausgesteuerte und auch Ausgesteuerte, die bereits auf Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen sind, brauchen nicht zusätzlich eine Sozialversicherung. Die Massnahme sollte eine Lücke füllen. Ausgesteuerte sollen mit einer zeitlich begrenzten staatlichen Überbrückungshilfe anschliessend in die selbst getragene Pension in finanzieller Unabhängigkeit starten können. Diese mangelnde Unterscheidung störte nicht nur die grünliberale Fraktion, sondern auch die Mehrheit im Ständerat und im Nationalrat.

Mit dem Konzept des Ständerates, das der Nationalrat in der letzten Sitzung verfeinert und austariert hat, wurde dieser Mangel behoben. Wir haben somit den grundsätzlichen Ansatz beschlossen. Was jetzt in der Differenzbereinigung noch geschieht, ist eine Verfeinerung auf sehr spezifischer Ebene: Man beseitigt ein paar Fehlanreize in Ausnahmesituationen, man baut noch ein paar Flexibilisierungsmassnahmen für Härtefälle ein.

Keine dieser Differenzen stellt das Konzept im Grundsatz infrage. Die grünliberale Fraktion stellt sich hinter die Entscheide der nationalrätlichen Kommission, mit einer Ausnahme.

Gemäss den Entscheiden von heute Morgen früh besteht nun nur noch in zwei Punkten eine Differenz zum ständerätlichen Entwurf: Die erste Differenz betrifft die Höhe des Plafonds, also nicht die Höhe der Beiträge - den Wechsel in das System der Ergänzungsleistungen haben wir bereits beschlossen. Die Differenz betrifft den Plafond, der in Ausnahmefällen erreicht wird. Die zweite Differenz betrifft die Ausgestaltung der Wirkungsmessung im Evaluationsartikel.

Zum Plafond: Der Frankenbetrag, den der Ständerat - nicht die ständerätliche Kommission - für den Plafond in die Diskussion geworfen hat, wäre im Gesamtsystem ein Fremdkörper. Die ständerätliche Lösung hätte zur Folge, dass man mit der Überbrückungsleistung unter das Sozialhilfeniveau sinken würde, was nicht der Sinn des Anliegens des Ständerates sein kann.

Zum Evaluationsartikel: Unterschätzen Sie diesen ausgebauten Evaluationsartikel bitte nicht! Es ist nicht so, dass eine solide finanzielle und volkswirtschaftliche Wirkungsmessung sowieso vorgesehen ist. Der ausgebaute Evaluationsartikel verankert die Überbrückungsleistung im Gesamtpaket, das ja eigentlich zum Ziel hat, die Arbeitslosigkeit bei älteren Arbeitnehmenden zu senken. Dieses Ziel des Gesamtpakets darf diese letzte von acht Massnahmen, die Überbrückungsleistung, nicht unterwandern.

Die Wirkung der Überbrückungsleistung ist alles andere als klar. Im Ausland haben ähnliche Massnahmen die Langzeitarbeitslosigkeit bei älteren Arbeitnehmenden nicht reduziert, sondern verstärkt. Die aktuelle Vorlage konnte zwar eine Reihe von Fehlanreizen beseitigen - nichtsdestotrotz ist es zentral, dass wir der Verwaltung den Auftrag geben, nicht nur Köpfe und Beträge zu zählen, sondern eine solide gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und finanzielle Wirkungsmessung aufzubauen. Zudem gibt der nationalrätliche ausgebaute Evaluationsartikel der Verwaltung den Auftrag, nicht nur über diese Wirkungen Bericht zu erstatten, sondern schon entsprechende Korrekturmassnahmen vorzuschlagen.

Ich bitte Sie deshalb, beim Plafond und dem Evaluationsartikel der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und dem Ständerat zu signalisieren, hier auf den Nationalrat zuzukommen.

In einer Sache folgen die Grünliberalen nicht der Kommissionsmehrheit, sondern der Minderheit, und zwar bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und b. Die Flexibilisierung des Profils der Berechtigten ist inhaltlich sinnvoll. Es ist eine Flexibilisierung für diejenigen Personen, die mit dieser Leistung genau gemeint sind, d. h. für solche, die kurz vor ihrem 60. Geburtstag ausgesteuert wurden. Zur Eingrenzung werden mit dieser Flexibilisierung die Beitragsjahre von 20 auf 25 Jahre erhöht, davon müssen 7 Jahre nach dem 50. Altersjahr geleistet werden. Diese Eingrenzung führt dazu, dass diese Flexibilisierung auch kaum zu Mehrkosten führt.

Nochmals eine Bemerkung zum Schluss: Es hat in den letzten Tagen hektische Verhandlungen in diversen Konstellationen gegeben. Oft war nicht mehr klar, wer von wem überhaupt für Verhandlungen mandatiert war, wichtige Verhandlungspartner wurden nicht in Gespräche einbezogen. Das ist unbefriedigend. Aber der Nationalrat und der Ständerat haben gemeinsam ein solides Grundkonzept gebaut, das auch kleine Anpassungen aushält. Sie haben eine ausgewogene Lösung gebaut, die besser ist als die Vorlage des Bundesrates und eine Lücke schliesst, die für ältere Ausgesteuerte relevant ist.