Aebischer Matthias · Nationalrat · 2020-03-11
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Die Kommissionsmotion "Transparenz bei der Schlachtmethode" basiert auf einem Vorstoss des ehemaligen CVP-Nationalrates Yannick Buttet aus dem Jahre 2015 (15.499), der, wie er im Text seiner parlamentarischen Initiative schreibt, die Idee aus einer Motion aus dem Jahre 2013 aufgenommen hat (13.4090). Ich erzähle Ihnen das, um zu zeigen, dass der [PAGE 296] Fleischimport und auch die Deklaration der Schlachtmethode hier unter der Bundeshauskuppel seit Langem ein Thema sind. Nach jahrelanger Arbeit in der Kommission zusammen mit der Verwaltung - ihr sei an dieser Stelle gedankt - ist man nun so weit und hat das Problem gelöst.
Die Mehrheit der Kommission glaubt, dass die Forderung mit einer Verordnungsänderung und der vorliegenden Motion erfüllt ist. Dieselbe Mehrheit empfiehlt Ihnen deshalb auch, die parlamentarische Initiative Buttet 15.499, "Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden", am letzten Sessionstag abzuschreiben.
Es geht in der ganzen Diskussion um Folgendes: Die Preise für importiertes Halal- und Koscherfleisch waren massiv tiefer als jene für "normales" Fleisch. Mit einer Änderung in der Schlachtviehverordnung hat man dies nun behoben. Es dürfen nur noch ganze oder halbe Tiere in die Schweiz importiert werden. Der zusätzliche Verarbeitungsschritt in der Schweiz verteuert das Fleisch, sodass die Umwandlung von Halal- und Koscherfleisch in "normales" Fleisch keine Marktlücke mehr darstellt.
Noch immer ist es jedoch möglich, dass auf dem Teller in der Wirtschaft oder auch im Regal des Grossverteilers Fleisch angeboten wird, das von Tieren stammt, die im Ausland ohne Betäubung geschlachtet worden sind. Das heisst, die Konsumentin oder der Konsument isst also möglicherweise Fleisch, das sie oder er in Kenntnis der Schlachtmethode nicht essen würde. Die vorliegende Motion ändert dies nun. Sie will das Lebensmittelrecht so anpassen, dass die Angabe zur Schlachtmethode beim Fleisch verpflichtend ist.
Das ist nicht nur im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern primär auch im Sinne der hiesigen Produzenten, der Schweizer Bauern. Denn es geht immer um das gleiche Grundprinzip: Es kann nicht sein, dass die Schweizer Bauern nach strengen Auflagen produzieren müssen und wir vom Ausland Ware importieren, welche unter weniger strengen Auflagen entstanden ist.
Von der Minderheit wurden Befürchtungen geäussert, die neue Regelung könnte einen grossen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Das Schweizer Fleisch ist jedoch schon heute klar deklariert. Das Label "Suisse Garantie" zum Beispiel belegt, dass das Tier gemäss Schweizer Gesetz geschlachtet wurde. Eine Schlachtung ohne Betäubung ist in der Schweiz, wie Sie wissen, verboten.
Im Sinne der Bauern, der Produzenten, der Konsumentinnen und Konsumenten empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit - die mit Stichentscheid des Präsidenten entstand -, die Motion anzunehmen, die Arbeit zu Import und Deklaration von Halal- und Koscherfleisch abzuschliessen und die parlamentarische Initiative Buttet 15.499 dann am letzten Sessionstag abzuschreiben.