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Studer Heiner · Nationalrat · 2002-10-02

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Ich war schon in der Kommission erstaunt darüber und bin es heute wieder, was man in diese beiden Artikel hineininterpretieren kann.

Erstens ist es wirklich so: Wenn man sie liest, sind Artikel 22bis und Artikel 23 wirklich Kann-Bestimmungen. Wir geben dem Bundesrat vertrauensvoll die Möglichkeit, zwingen ihn aber nicht, obwohl wir ja wollen, dass er etwas tut. Zweitens wird von beiden Seiten, von Mehrheit und Minderheit, unbestritten der Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass hier Forschung gefördert werden soll. Hinter diesem Anliegen steht eine breite Mehrheit.

Deshalb ist der zentrale Unterschied tatsächlich lediglich der, ob man mit der Minderheit die Biosicherheitsforschungen bewusst im Gesetz so formuliert, dass der Bundesrat nicht sagen kann, man tue es dann doch nicht, oder ob man mit der Mehrheit festlegt, dass der Bundesrat trotzdem das Gleiche tun kann. Von daher gesehen kann der Bundesrat rein von der Gesetzesformulierung her, wenn man nur das Resultat sieht, das Gleiche tun.

Folgendes ist wichtig: Auch wenn ich den Antrag der Minderheit unterschrieben habe, kann ich ganz klar sagen, dass die Kommissionsmehrheit, zu der ich stehe, nichts eingeschränkt hat. Wenn die Kommissionsmehrheit gewinnen sollte - was ich als Kommissionssprecher verstünde; ich hätte kein Problem damit -, dann dürfte das nicht so interpretiert werden, dass die Biosicherheitsforschungen nicht erwünscht seien.

Wir können viele Emotionen weglassen und abstimmen. Wie immer es herauskommt - es geht hier nicht um einen Schicksalsartikel dieser Gen-Lex.

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