Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-03-12
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-12
Wortprotokoll
Herr Präsident, ich schlage Ihnen vor, beide Vorstösse zum Medizinalcannabis, die Motion Markwalder und die Motion der SGK-N, gleichzeitig zu behandeln. Es geht um dasselbe, wenn auch in leicht modifizierter Form. Wir haben sowieso einen Spezialfall vorliegen, weshalb ich Sie nicht allzu lange aufhalten muss, denn beide Motionen sind bereits in der Umsetzung begriffen. In diesem Sinne wird unser Entscheid von der Gesetzgebung, die bereits unterwegs ist, überholt.
Es geht bei beiden Vorstössen um das Thema des sogenannten Medizinalcannabis, während der nichtmedizinische Cannabis hier kein Thema ist. Die Motion 18.3389, welche die SGK des Nationalrates eingereicht hat, geht auf eine parlamentarische Initiative des früheren Nationalrates Thomas Ammann zurück. Mit der Motion wird verlangt, dass Medizinalcannabis durch ärztliche Verordnung an chronisch Kranke abgegeben werden kann. Die Motion Markwalder wiederum verlangt eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, damit Cannabis künftig zu medizinischen Zwecken angebaut und nachher als medizinischer Cannabis exportiert werden kann.
Der Bundesrat hat inzwischen die Anliegen aufgenommen und bereits eine Vernehmlassung mit einer entsprechenden Anpassung des Gesetzes durchgeführt. Das Vernehmlassungsverfahren hat am 17. Oktober 2019 des letzten Jahres geendet - mit dem Resultat, dass praktisch alle, die sich in der Vernehmlassung geäussert haben, namentlich die Kantone, dem Projekt des Bundesrates zugestimmt haben. Das heisst, wir haben es jetzt mit einem Fall zu tun, in dem die Motionen bereits in Umsetzung begriffen sind; sie werden durch eine Vorlage des Bundesrates umgesetzt. Nach unseren Erkundigungen und nach dem, was die Kommission während der Beratung dieser beiden Geschäfte hören konnte, soll die entsprechende Vorlage im Frühsommer dieses Jahres den Räten zugeleitet werden. Das heisst, die Motionen werden sehr schnell umgesetzt, weil die Vernehmlassung bereits durchgeführt worden ist.
Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, die Motion der SGK-N und die Motion Markwalder anzunehmen.