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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-10-02

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Ich bin nicht Mitglied der Kommission, die dieses Gesetz vorberaten hat. Vielleicht lese ich darum dieses Gesetz, und gerade die Artikel, um die es sich hier handelt, etwas unbefangener.

Wenn man unbefangen schaut, was die Mehrheit und die Minderheit wollen, dann stellt man Folgendes fest: Beide Anträge haben eine Kann-Vorschrift, da sind sie gleich; bei beiden kann der Bundesrat handeln. Bei beiden Anträgen, nicht nur bei jenem der Minderheit, sondern auch bei jenem der Mehrheit, kann der Bund Forschungsarbeiten unterstützen, und zwar nicht eingeschränkt, sondern in der ganzen Breite, alles was Forschungsarbeit überhaupt sein kann. Beim Antrag der Mehrheit kann er auch noch die Technologiefolgenabschätzungen in Auftrag geben und unterstützen. Wenn ich unbefangen und vielleicht ohne den Hintergrund der Kommissionsarbeit in die Fahne schaue, muss ich sagen: Beide Versionen bringen die ganze Breite der Möglichkeiten für Forschungen.

Der Unterschied ist für mich eigentlich nur der, dass die Minderheit der Kommission noch Schwerpunkte setzt. Sie setzt Schwerpunkte in Absatz 1 Literae a, b und c, sie sagt, wie das zu- und hergehen soll, und sie setzt den Schwerpunkt der Biosicherheitsforschung. Alle diese Forschungsarbeiten können aber auch mit dem Text der Mehrheit gemacht werden. Es ist eigentlich reine Geschmackssache, ob man besondere Schwerpunkte setzen will, wie die Minderheit der Kommission, oder ob man einfach die ganze Palette ermöglicht.

Ich bitte Sie nochmals zu beachten: Die Mehrheit gibt die ganze Breite. Auch bei der Mehrheit kann Biosicherheitsforschung betrieben werden. Insofern ist für mich, wie das Resultat auch herauskommt, dieser Artikel kein Schicksalsartikel dieser Vorlage. Ich wollte Ihnen eigentlich nur das aufzeigen.

Persönlich werde ich für die Minderheit stimmen, denn mir scheint es auch wichtig, dass ein Schwerpunkt dieser Forschung bei der Risikoforschung, bei der Biosicherheitsforschung liegt. Denn unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten eigentlich von uns, dass wir diesen Risiken ganz besonders genau nachgehen. Deshalb stimmen ich und auch meine Fraktion mit der Minderheit. Aber wir wären wahrscheinlich auch nicht unglücklich, wenn in diesem Fall die Mehrheit obsiegen würde; es sind kleine Differenzen zwischen den beiden Anträgen.