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Genner Ruth · Nationalrat · 2002-10-02

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion unterstützt den Artikel 22bis zur Risikoforschung. Es geht in diesem Artikel um die Zusammenstellung wichtiger und - im Gegensatz zu Artikel 23 in der Fassung der Mehrheit - umfassender Forschungsaspekte; umfassenderer Forschungsaspekte, weil die Mehrheit in Artikel 23 eigentlich nur den Aspekt der Technologieabfolgenabschätzung in ihrem Artikel drin hat.

Wir möchten einen umfassenden Katalog der Forschungsaspekte vor allem deshalb, weil das komplexe Potenzial der Gentechnologie aus grüner Sicht eine umfassendere Abklärung verlangt. Es geht einerseits um Technologiefolgenabschätzungen, die wir hier jetzt detailliert aufgezählt haben wollen. Es geht um ökologische Forschung, namentlich um die Auswirkungen von gentechnologisch veränderten Organismen auf die Umwelt. Es geht aber auch um Wechselwirkungen von GVO in der lokalen Flora oder Fauna.

Von zentraler Bedeutung ist für uns Grüne die Möglichkeit von Biosicherheitsforschung, für die Private wohl kaum Mittel aufnehmen werden. Wir sind uns bewusst, dass es dabei vorwiegend um öffentliche und schützenswerte Interessen in Ökosystemen geht; diese werden im Vordergrund stehen. Es ist nicht diese Art von Forschung - das wird auch Herr Kofmel bestätigen -, die von Firmen unterstützt wird.

Was in diesem Saal immer wieder heruntergespielt wird, ist die Gefahr, dass bei Freisetzungsversuchen Gene in bestehende Ökosysteme eindringen. Wie sollen wir wissen, welche Gene oder genveränderten Organismen sich im evolutiven Prozess als stärker erweisen? Wie sollen wir die Auswirkungen von klimatischen Bedingungen, die Auswirkungen von veränderten Pflanzen auf Insekten einschätzen? Diese Aspekte und ihre Abschätzung müssen wir breit abzuklären versuchen. Da spielt eben auch der Schutzgedanke dieses Gesetzes hinein. Sie, die Sie heute dieses Gen-Lex-Gesetz schwächen wollen, sperren sich damit genau gegen das, was Sie einmal den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern versprochen haben: - dass Sie diese Aspekte des Schutzes in einem Gesetz sorgfältig klären und regeln wollen.

Die grosse Mehrheit der Bevölkerung will keine Experimente in den Ökosystemen. Sie will einen würdevollen Umgang mit der Natur und ihren Ressourcen. Deshalb brauchen wir Biosicherheitsforschungen. Wir bestehen darauf, dass das Zusammenspiel von modifizierten Pflanzen und der natürlichen Umwelt untersucht wird. Ohne Beantwortung der Fragen zu Biosicherheitsaspekten darf keine kommerzielle Freisetzung erfolgen.

Es geht heute um Forschung und um spezifische Abklärungen, und das bevor mit Gentechnologie Geld verdient werden kann. Der vorliegende Artikel ist die letzte, notwendige und aus volkswirtschaftlichen Gründen entscheidende Hürde, bevor kommerzielle Freisetzungen erfolgen können. Wir wollen im Vorfeld der kommerziellen Nutzung von Gentechnologiepflanzen wissen, ob wir unsere Ökosysteme und die Bodenfruchtbarkeit nicht aufs Spiel setzen.

Diesen Artikel sind wir auch der Gesellschaft schuldig. Die Bevölkerung will Antworten auf die brennenden Fragen der Gentechnologie. Nicht einseitig, aber gerade demokratisch notwendig ist die Ausgestaltung dieser detaillierten Aufzählung der verschiedenen Forschungsarten.

Letztlich liegt hier eine Kann-Formel vor. Es geht um Forschungsarbeiten des Bundes mit Geldern der Öffentlichkeit. So wollen wir, dass Risikoforschung und Biosicherheitsfragen geklärt werden.

Ich bitte Sie, auch im Hinblick auf den demokratischen Druck, dem Artikel 22bis zum Durchbruch zu verhelfen und nicht dem eingeschränkten Artikel 23 der Mehrheit, die lediglich Technologieabfolgenabschätzungen machen will, zu folgen.