Widmer Hans · Nationalrat · 2002-10-02
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Alle reden von der Forschung. Alle wollen die Forschung unterstützen, fördern und durch sie Erkenntnisse über Nutzen und Gefahren der Gentechnologie gewinnen. Im Zweckartikel heisst es nach dem gestrigen Entscheid, das Gentechnikgesetz soll "die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Gentechnologie fördern". Dies steht in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe g. Auch in Artikel 6 Absätze 2 und 3 haben wir ja um forschungsfreundliche Rahmenbedingungen gerungen.
Nun geht es um den Tatbeweis: Was wollen wir für die in der Gentechnologie nötige Forschung effektiv tun? Nach dem Beschluss des Ständerates lautet Artikel 23 Absatz 1 wie folgt: "Der Bund kann Forschungsarbeiten, insbesondere Technologiefolgenabschätzungen, in Auftrag geben oder unterstützen." Das genügt heute nicht mehr. Wenn nur festgehalten wird, dass der Bund dies tun "kann", wird er angesichts der allgemeinen Finanzlage kaum etwas tun. Das hat sich jüngst beim Schweizerischen Nationalfonds gezeigt. Viele Kreise, nicht zuletzt die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften, wollten endlich eine professionelle Risikoforschung in unserem Land.
Wir wissen nämlich über die Auswirkungen der Gentechnologie auf den Menschen und die Umwelt zu wenig; jeder Freisetzungsversuch ist immer noch ein Schuss ins Dunkle - aber der Nationalfonds hat das allseits geforderte Nationale Forschungsprogramm "Risiken in der Gentechnologie" zurückgestellt. Das sind die Tatsachen. Wir müssen jetzt diese Forschung initiieren und anstossen - im Interesse der Wissenschaft, aber auch im Interesse der Gesellschaft, um Ungewissheiten und Ängste zu reduzieren.
Wenn Sie die Akzeptanz dieser neuen Technologie erreichen wollen, müssen Sie dem Minderheitsantrag zustimmen, um mehr Weitsicht zu gewinnen, um überhaupt eine Forschungsstrategie möglich zu machen. Wenn der Gesetzgeber der Forschung Vorgaben und Auflagen macht, erfolgt dies eben notgedrungen, denn die Freiheit des Einzelnen oder auch einer ganzen Gruppe hört dort auf, wo die Freiheit der anderen Gruppe beginnt. Es gibt in diesem Land nicht nur die Forscher - es gibt sie auch -, sondern es gibt auch die Konsumenten, es gibt die Landwirte, und es gibt die Wirtschaft. Hier müssen wir einander doch entgegenkommen. Sonst besteht nämlich die Gefahr, dass die Forschung einseitig wird und für die Gesellschaft ungenügend ist. Die Gesellschaft ist sensibilisiert für die Risiken.
Artikel 22bis gibt den notwendigen Impuls dazu, in der Schweiz Forschung und Politik in diesem heiklen Bereich einander endlich näher zu bringen.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag in diesem Sinne zu unterstützen.