Cassis Ignazio · Bundesrat · 2020-03-12
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2020-03-12
Wortprotokoll
Sehr geehrter Herr Nationalrat Köppel, ich habe Ihnen gut zugehört und frage mich, ob Sie nicht ständig vom Migrationspakt gesprochen haben: Das, was Sie inhaltlich, materiell gesagt haben, trifft nämlich auf die ganze Diskussion über den Migrationspakt, aber nicht auf den Inhalt des Flüchtlingspaktes zu. Ich frage mich, ob Sie die beiden nicht verwechseln.
Ich kann Ihnen hier zwei Antworten geben. Was den Migrationspakt betrifft: Das, was Sie gesagt haben, ist gerade der Grund, warum beide Kammern des Parlamentes verlangt haben, dass der Bundesrat dem Parlament einen Bundesbeschluss vorlegt, damit eine inhaltliche Diskussion stattfinden kann. Diesen Auftrag hat der Bundesrat, und er wird ihn auch erfüllen, sobald die zwei Aussenpolitischen Kommissionen sich über die Chronologie, über die Termine verständigt haben.
Die Gründe, warum der UNO-Migrationspakt - nicht der Flüchtlingspakt! - in diesem Saal abgelehnt wurde, unterscheiden sich von denen im Ständeratssaal. Hier waren es vor allem migrationspolitische Gründe, im Ständeratssaal waren es vor allem staatspolitische Gründe, d. h., die Soft-Law-Argumentation war dort viel wichtiger als hier; hier war die migrationspolitische Argumentation wichtig. Das gehört aber zum Kapitel Migrationspakt. Dazu wird der Bundesrat mit einem Bundesbeschluss ins Parlament kommen, und darüber werden Sie beraten und die materielle Diskussion führen.
Der Flüchtlingspakt hat mit Soft Law nichts zu tun. Er basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention, deren Depositarstaat die Schweiz ist, und ist ein Addendum, eine Ergänzung, ein Encouragement der Staaten, diese Konventionen auch einzuhalten. Das ist Völkerrecht, und dieses Völkerrecht wird durch den Flüchtlingspakt nicht geändert, sondern etwas belebt. Man versucht, die Staaten an ihre Verantwortung zu erinnern. Das war der Grund, warum der Bundesrat im Dezember 2018 diesen Flüchtlingspakt auch tatsächlich unproblematisch gefunden hat und warum die Schweiz ihn in der UNO-Versammlung vom Dezember 2018 bei der Abstimmung auch angenommen hat.
Ich erinnere Sie daran, dass vor einigen Wochen, im Dezember 2019, das erste Globale Flüchtlingsforum - passen Sie auf, dass Sie das Wort "Flüchtlinge" nicht mit "Migranten" verwechseln - stattgefunden hat. "Flüchtling" ist ein Rechtsstatus. Nicht jeder Wirtschaftsmigrant ist ein Flüchtling. Der Status muss an Bedingungen geknüpft werden. Die Schweiz hat das aufgrund der völkerrechtlichen Konventionen - der Genfer Flüchtlingskonvention - im Asylgesetz geregelt. Wir kennen diese sehr gut und sind für diese sehr bekannt.
So viel also zu den Unterschieden zwischen diesen beiden Pakten. Verwechseln wir sie nicht; im einen befinden wir uns tatsächlich im Soft-Law-Bereich, im anderen befinden wir uns im Hard-Law-Bereich der Völkerrechtskonventionen. Wenn ich Sie richtig höre, hat Ihre Motion mit dem Migrationspakt und nicht mit dem Flüchtlingspakt zu tun.
Der Bundesrat beantragt deswegen die Ablehnung der Motion, damit keine Konfusion geschaffen wird.