Walliser Bruno · Nationalrat · 2020-03-12
Walliser Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-12
Wortprotokoll
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 11. Februar 2020 die von Ständerat Hans Wicki am 10. September 2019 bzw. von der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates am 11. Oktober 2019 eingereichten und vom Ständerat im Dezember 2019 angenommenen zwei Motionen vorberaten. Mit der Motion 19.3991 soll der Bundesrat beauftragt werden, das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) so weit abzuändern, dass Service-, Ausbildungs- und Wartungsdienstleistungen an einem bewilligten Export einer Schweizer Firma nicht diesem Gesetz unterstehen. Im Weiteren soll der Bundesrat mit der Motion 19.4376 beauftragt werden, das BPS so weit anzupassen, dass in der Schweiz tätige Rüstungsbetriebe und rüstungsnahe Betriebe weiterhin über Rechtssicherheit verfügen.
Unsere Kommission beantragt, jeweils mit 15 zu 10 Stimmen, die beiden Motionen anzunehmen.
Das BPS trat am 1. September 2015 in Kraft mit dem erklärten Ziel, sogenannte Söldnerfirmen, welche ihren Sitz in der Schweiz haben, besser zu kontrollieren. Der Bundesrat ging in seiner Botschaft zum BPS davon aus, dass rund zwanzig Firmen von diesem Gesetz betroffen sein würden. Dieses Ziel hat das Gesetz erreicht, indem diese Firmen die Schweiz umgehend verlassen haben. Von der exzessiven Auslegung des BPS durch die Bundesverwaltung sind jedoch heute weit mehr Schweizer Firmen betroffen, als dies der Bundesrat und der Gesetzgeber ursprünglich beabsichtigt haben. Heute [PAGE 338] können Schweizer Firmen Service-, Ausbildungs- und Wartungsarbeiten an von ihnen verkauften Gütern nicht mehr vor Ort erbringen. Diese unbefriedigende Situation ist umgehend zu korrigieren.
Beispielhaft dafür steht das Verbot von Servicedienstleistungen der Pilatus-Flugzeugwerke in gewissen Ländern, obwohl der Export der Trainingsflugzeuge bewilligt wurde. Davon hängen zahlreiche Arbeitsplätze in einem weltweit führenden Produktionsbetrieb in der Zentralschweiz ab. Dienstleistungen wie Schulung und Wartung sind häufig untrennbar mit den Gütern verbunden. Die im Export tätigen Unternehmen müssen als verlässliche Partner wahrgenommen werden. Falls nicht, fügt dies dem Wirtschaftsstandort Schweiz erheblichen Schaden zu. Wollen diese Firmen weiterhin existieren, sind sie gezwungen, die für das Dienstleistungsgeschäft zuständigen Geschäftseinheiten ins Ausland zu verlegen. Dies schadet nicht nur dem Schweizer Wirtschaftsstandort, sondern ist direkt sicherheitsrelevant für unser Land. Es untergräbt zudem die Strategie des Bundesrates zur Sicherheits- und Rüstungspolitik, denn wie in den Grundsätzen des Bundesrates für die Rüstungspolitik festgelegt, hat die Schweiz ein vitales Bedürfnis an kritischem Fachwissen, sicherheitsrelevanten Schwerpunkttechnologien, technologisch komplexen Systemen, aber auch an industriellen Kernfähigkeiten und Kapazitäten zur Sicherstellung des zuverlässigen Betriebes.
Aus Sicht der Mehrheit war es der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers, mit dem BPS sogenannte Söldnerfirmen, welche ihren Sitz in der Schweiz haben, besser zu kontrollieren. Dieses Ziel ist durch das Gesetz, das 2015 in Kraft trat, vollumfänglich erreicht worden. Jüngst ist es aber bei der Umsetzung dieses Gesetzes zu unerwünschten und weitgehenden Entwicklungen gekommen, die eine Revision des Gesetzes erfordern. Es geht nicht an, dass das BPS auch Dienstleistungen betrifft, die integrierender Bestandteil eines Produktes sind, dessen Export bereits durch das Staatssekretariat für Wirtschaft geprüft und genehmigt wurde.
Eine Minderheit Ihrer Kommission lehnt eine Anpassung des BPS ab, weil dessen Wortlaut klar sei und auf wichtigen aussenpolitischen Werten beruhe. So sei der Zweck, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen und die Einhaltung des Völkerrechts zu garantieren. Es sei nicht angezeigt, aufgrund eines laufenden Verfahrens eine Gesetzesrevision anzustossen.
Im Namen Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission beantrage ich Ihnen, die beiden genannten Motionen anzunehmen.