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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2020-03-12

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-12

Wortprotokoll

Das Postulat Nussbaumer will den Bundesrat beauftragen, mit der Botschaft zum institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU auch die Möglichkeiten der zukünftigen Mitwirkung des Parlamentes in europäischen Angelegenheiten darzulegen. Wenn Sie diesen Text lesen, könnten Sie auf den ersten Blick meinen, der Text stamme von der SVP oder von mir. Aber Sie müssen natürlich auch die Begründung lesen und dann in einem zweiten Schritt einmal die Vernunft einsetzen.

In Artikel 55 der Bundesverfassung steht, die Kantone würden in der Aussenpolitik mitwirken. Gemäss Artikel 147 der Bundesverfassung können alle Kantone an der Vernehmlassung teilnehmen. In Artikel 166 der Bundesverfassung steht: "Die Bundesversammlung beteiligt sich an der Gestaltung der Aussenpolitik und beaufsichtigt die Pflege der Beziehungen zum Ausland. Sie genehmigt die völkerrechtlichen Verträge." In Artikel 171 der Bundesverfassung steht: "Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen." In Artikel 173 der Bundesverfassung steht: "Die Bundesversammlung [...] trifft Massnahmen zur Wahrung [...] der Unabhängigkeit und der Neutralität." In Artikel 174 der Bundesverfassung steht: "Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes." In Artikel 181 der Bundesverfassung steht: "Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung Entwürfe zu ihren Erlassen." In Artikel 184 der Bundesverfassung steht: "Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung; er vertritt die Schweiz nach aussen. Er unterzeichnet die Verträge und ratifiziert sie. Er unterbreitet sie der Bundesversammlung zur Genehmigung."

Meine Damen und Herren, mehr können Sie die Mitwirkungsrechte gar nicht mehr regeln! Bereits in der Bundesverfassung ist alles geregelt, was wir können und was wir entsprechend dürfen. Also, ich vertrete klar die Meinung, dass die Möglichkeiten der Mitwirkung an sich sogar in der Bundesverfassung sehr detailliert geregelt sind. Deshalb braucht es dieses Postulat nicht.

Dann komme ich zum Verstand: Wie will der Bundesrat künftig eine kohärente und glaubwürdige Aussenpolitik machen, wenn wir eine ständige parlamentarische Kommission schaffen, wenn wir ein parlamentarisches Verbindungsbüro bei der EU schaffen, wenn wir eine ständige gemeinsame Delegation schaffen, wenn wir das volle Stimmrecht anstatt des Beobachterstatus haben? Wie will der Bundesrat die Aussenpolitik noch glaubwürdig und kohärent gestalten? Das geht meines Erachtens nicht. Das Parlament hat klare Mitwirkungsrechte, wir können Aufträge erteilen. In der Praxis stellt sich natürlich die Frage, ob der Bundesrat oder wir selber das durchsetzen, was jetzt schon möglich ist. Offensichtlich bestehen hier Differenzen: dass das, was wir machen könnten, eben nicht durchgesetzt wird. Es darf nicht sein, dass wir jetzt zusätzliche Instrumente schaffen, denn für die Mitwirkung in der[NB]Aussenpolitik hat das Parlament bereits Dutzende Instrumente.

Deshalb sind wir klar der Meinung: Wir brauchen keine parallele Aussenpolitik. Wir brauchen eine konsistente, glaubwürdige Aussenpolitik des Bundesrates. Der Bundesrat soll gemäss Verfassung die Bundesversammlung rechtzeitig beiziehen, wie es sich gehört.

Deshalb bitte ich Sie, dieses Postulat abzulehnen.