Lexipedia

Genner Ruth · Nationalrat · 2002-10-02

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat vorhin pro domo gesprochen hat und sich damit die Kompetenz, die Warenflusstrennung selber zu regeln, herausgenommen hat. Aber ich habe damit sehr wohl gehört, dass er sich auch für eine Warenflusstrennung ausspricht, und das ist letztlich die Voraussetzung dafür, dass wir GVO-freie Lebensmittel beziehungsweise, umgekehrt, gentechnisch veränderte Lebensmittel als solche bezeichnen können. Das soll im Zeichen der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten geschehen. Wir haben diese Wahlfreiheit ja in Artikel 6bis postuliert und sie im Gesetz festgeschrieben.

Gerade diejenigen, die Entwicklungen dem Markt überlassen wollen, müssen die dem Markt zugeführten Produkte auch entsprechend bezeichnen. Man kann, auf einen kurzen Nenner gebracht, sagen: Der Markt braucht Labels. Er braucht Labels für GVO-freie Produkte, die aufgrund von Zertifikaten und Kontrollen den Konsumenten verlässliche Angaben darüber geben, wie die Produktionsbedingungen und die Produktionsstandards sind und wie die Qualitätsanforderungen an diese Produkte aussehen.

Verlässliche Labels haben als Voraussetzung genau die Anforderungen, wie wir sie bei Artikel 13 besprochen haben: Warenflusstrennung, Massnahmen im Hinblick auf mögliche Verunreinigungen und letztlich entsprechend auch die Möglichkeit einer Rückverfolgung, einer Verfolgung der Daten, so dass man sagen kann, aus welcher Quelle die Produkte kommen und wo sie bereits waren. Wir wollen unseren Konsumentinnen und Konsumenten, die gentechfreie Produkte wollen - sie bilden in der Schweiz eine Mehrheit -, diese Produkte garantieren können. Wir müssen sie mit einer sorgfältigen Bezeichnung garantieren, was aber auch voraussetzt, dass auf der anderen Seite entsprechend strikte Massnahmen wie Warenflusstrennung vorhanden sind und Massnahmen getroffen werden, dass eine mögliche Vermischung verhindert wird.

Letztlich ist es also ein Zirkelschluss, von dem ich hier spreche. Wenn wir eine klare Deklaration wollen, müssen wir auch entsprechende Massnahmen treffen. Diese Labels, diese Bezeichnungen setzen auch Kontrollen und möglicherweise Zertifizierungen voraus. Diese haben nur einen Sinn, wenn wir garantieren können, dass mit diesen Deklarationen [PAGE 1567] entsprechend Kontrollen verknüpft werden können, mit denen wir den Konsumenten die Sicherheit geben können, dass keine Verwechslungen und Täuschungen vorliegen und dass keine Vermischungen stattfinden. Von daher haben wir ein Interesse daran, ein möglichst reines Produkt zu haben und nicht mit hohen Toleranzschwellen arbeiten zu müssen.

Wir wissen, dass das EU-Parlament im Juli die strengsten Deklarationsvorschriften für GVO-Produkte beschlossen hat. Diese gehen viel weiter als jene der Schweiz; auch nicht nachweisbare Genprodukte müssen deklariert werden. Die EU hat auch eine tiefere Deklarationslimite als die Schweiz; sie liegt bei 0,5 Prozent und nicht bei einem Prozent wie bei uns. Die Gentechproduzenten müssen dabei eine lückenlose Qualitätskontrolle vorweisen. Ich meine, wenn wir das nicht bringen, entscheiden wir gegen die Interessen der Konsumenten.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen und hier keine Kann-Formel zu beschliessen, wie Ihnen das die Minderheit beantragt.