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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2020-05-04

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-04

Wortprotokoll

Am 16. März hat der Bundesrat per Notrecht tiefe Einschnitte in die politischen Rechte, in die Grundrechte vorgenommen. Die föderalistische Grundordnung, die normalen politischen Abläufe sind teilweise ausser Kraft gesetzt und Volksabstimmungen abgesagt worden. Einschränkungen müssen wir auch an Grundrechten wie dem Recht auf persönliche Freiheit, der Versammlungsfreiheit oder der Wirtschaftsfreiheit hinnehmen. Der Bundesrat stützt sich dabei auf Artikel 7 des von Parlament und Volk angenommenen Epidemiengesetzes sowie auf Artikel 185 der Bundesverfassung. Zur Umsetzung hat der Bundesrat mehrere Notverordnungen erlassen.

Das Handeln des Bundesrates muss im öffentlichen Interesse, rechtmässig, zeitlich dringlich und verhältnismässig sein. Die Einhaltung dieser Anforderungen, insbesondere der Verhältnismässigkeit, werden wir erst in einiger zeitlicher Distanz und mit mehr Wissen beurteilen können. Die nachträgliche Beurteilung allerdings muss auch immer mit dem Vorbehalt gemacht werden, dass man im Nachhinein immer mehr weiss, als zu dem Zeitpunkt gewusst werden konnte, da die Massnahme verfügt wurde. Die Lage am 16. März war geprägt von grosser Unsicherheit über die zu erwartenden Folgen der Pandemie. Die Ereignisse überstürzten sich in Italien, in der Lombardei, es kamen alarmierende Bilder und Nachrichten auch in die Schweiz. Die Nachbarländer handelten teilweise drastisch. Einige Kantone, so auch der Kanton Uri, gingen voran und riefen vor dem Bundesrat die ausserordentliche Lage aus. Die Ausrufung der besonderen Lage durch den Bundesrat ist für die Zeit um den 16. März herum sehr gut nachvollziehbar. Ziel des Bundesrates war es, das Gesundheitswesen zu entlasten, so gut als möglich die Bevölkerung zu schützen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen oder zu verhindern. Dieses Ziel wurde erreicht - ob es auch mit milderen Mitteln erreichbar gewesen wäre, muss offenbleiben. Die Bevölkerung, die Kantone, die Gemeinden und die Wirtschaft haben die Massnahmen des Bundesrates und die grossen Einschränkungen bis heute in vorbildlicher Art und Weise mitgetragen.

Wir alle sehnen uns wieder nach Normalität. Erste Lockerungsschritte sind erfolgt. Je nach Lage müssen und können diese, so hoffen wir, auch schneller vonstattengehen. Ich kann die Vorsicht des Bundesrates, der Exekutive, die in der Verantwortung steht, nachvollziehen. Die massiven Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit haben einen ausserordentlich hohen volkswirtschaftlichen Preis und sind mit enormen Ausgaben für Bund und Kantone verbunden. Die Massnahmen des Bundesrates zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen sind schnell und zielgerichtet erfolgt. Wir werden aber lange an den wirtschaftlichen, sozialen und auch politischen Kosten zu tragen haben.

Auch wenn die aktuelle Situation für uns alle schwierig zu akzeptieren ist: Wir stehen nun mal mit unserem Land an dem Ort, an dem wir sind. Wir müssen mit dieser Situation [PAGE 187] vorwärtsgerichtet umgehen. In erster Linie ist das Vertrauen in die Eigenverantwortung unserer Bürgerinnen und Bürger, der Kantone und der Wirtschaft zielführend. Die Souveränität und Eigenverantwortung der Kantone ist so schnell wie möglich wiederherzustellen. Denn nicht alle Massnahmen sind für alle Kantone gleichermassen geeignet und zielführend.

Das System des Bundesrates zur Stützung der Wirtschaft mit Liquiditätskrediten und der Ausweitung der Kurzarbeit wird auch international als vorbildlich beurteilt. Korrekturen an diesem System in Bezug auf die Zinshöhe oder die Dauer der Massnahmen können bei Bedarf schnell und zielgerichtet vorgenommen werden, aber nicht heute. Gefragt ist hinsichtlich der Abfederung der volkswirtschaftlichen Folgen eine austarierte Gesamtkonzeption des Bundesrates, wie z.[NB]B. mit der erhöhten Schuldenlast umzugehen ist und welche Massnahmen welche Wirkung entfalten würden.

Gibt es denn aus heutiger Sicht auch Positives, das aus dieser Krise gezogen werden kann? Ich meine ja. Es ist dies der Einsatzwille der in der Medizin tätigen Personen, die ihre volle Arbeitskraft trotz des Nichtwissens über die gesundheitlichen Folgen für sie selber uneingeschränkt zur Verfügung stellten, der Mitarbeitenden in den geöffneten Lebensmittelgeschäften, die klaglos ihre Arbeit taten, und vieler weiterer wie der Polizei oder der Krisenstäbe von Kantonen und Gemeinden, die ihre Arbeit im Dienst der Gesellschaft weiterführten. Meistens waren das diejenigen Menschen, die nicht die höchsten Saläre beziehen. Ein Lichtblick ist auch die Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander und das Funktionieren von niederschwelligen Hilfsangeboten in Gemeinden, Städten und Kantonen.

Aufseiten der Wirtschaft ist es bemerkenswert, mit welcher Stärke sich viele Unternehmen an die Lösung der Probleme gemacht haben. Der in kürzester Zeit erfolgte Digitalisierungsschub wird die Wirtschaft auch in Zukunft prägen.

Erhellend ist auch die Erkenntnis, wie fragil das Wirtschaftssystem ist und dass der Staat eben niemals ein Wirtschaftssystem ersetzen, sondern höchstens mit klugen Massnahmen stützen kann. Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen respektive von Bund, Finanzsystem und Bankenplatz für eine schnelle und unbürokratische Hilfe hat gezeigt, was in der Schweiz dank kurzen Wegen und gegenseitigem Vertrauen möglich ist und was funktioniert.

Eine weitere Erkenntnis ist auch die Wichtigkeit des eigenen Staates, des Nationalstaates in der Krise. Daraus werden wir für die Zukunft sicher Lehren zu ziehen haben. Das wirft ein neues Licht auf die Wichtigkeit der Eigenversorgung, der Vorsorge, der Unabhängigkeit und Souveränität unseres Landes.

Wir werden als Parlament die Krise und die Krisenbewältigung aufarbeiten müssen. Die wichtigsten Fragen stellen sich bereits für die Phase vor der Krise: Waren wir als Schweiz, waren Bund und Kantone genügend vorbereitet? Haben Bund und Kantone die eigenen Vorgaben bezüglich der Lagerhaltung von Medikamenten, Schutzkleidung, Desinfektionsmitteln usw. umgesetzt? Haben wir aus der Sicherheitsverbundsübung 2014 die richtigen Schlüsse gezogen?

In der Krisenzeit stellt sich die Frage: Ist das Epidemiengesetz geeignet, um auch künftige Ereignisse anzugehen? Ist es richtig, dass die Kantone bei der Ausrufung der besonderen Lage ihre Hoheit vollkommen abgeben? Seit nämlich der Bund die Führung übernahm, sind die Kantone nurmehr für den Vollzug verantwortlich. Das verhinderte experimentelle kleinräumige Lösungen, die als Erfolgsmodell vielleicht auf andere Kantone hätten übertragen werden können.

Die Öffnungsschritte sind kein Geschenk an die Bevölkerung oder an die Wirtschaft. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die rechtmässige Ordnung so schnell als möglich wiederhergestellt werden muss, dass die Kantone ihre hoheitlichen Aufgaben wieder wahrnehmen können, dass die Grundrechte wieder im Lot sind und das Parlament und die direkte Demokratie wieder verfassungsmässig funktionieren. Wichtig ist jetzt auch, dass der Bundesrat offenlegen kann und sollte, wie er bei einem allfälligen Anstieg der Infektionszahlen zu handeln gedenkt und welche Parameter ihm da als Grundlage dienen, damit wir uns auch vorbereiten können.

Ich danke dem Bundesrat, der Verwaltung und allen Beteiligten, die in dieser ausserordentlich schwierigen Zeit im Interesse der Bevölkerung und unseres Landes Ausserordentliches geleistet haben. Ich danke allen, die im schwierigen Umfeld weiterhin ihre Arbeit taten, und mein Beileid gilt all jenen, die durch diese Krankheit ihre Liebsten gehen lassen mussten. Dankbar bin ich aber auch, dass ich in einem Land leben darf, das für die Bevölkerung in dieser Art und Weise einsteht. Es liegt vor uns allen - Bundesrat, Parlament, Kantonen und Volk - ein grosses Mass an Arbeit. Es wird ein hartes demokratisches Ringen um die richtigen Lösungen und Wege sein.

Die Schweiz war immer stark dank der Eigenverantwortung, der Subsidiarität, der direkten Demokratie und des Föderalismus. Ich bin überzeugt, dass wir auf dieser Grundlage auch aus dieser Situation gestärkt hervorgehen.