preparatory:AB 25991
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Unsere Fraktion lehnt den Minderheitsantrag ab. Bei dieser Bestimmung, welche die Minderheit streichen möchte, geht es um zwei Dinge: Es geht zum Ersten um den Schutz der herkömmlichen, gentechfreien landwirtschaftlichen Produktion; diese soll nicht durch GVO-veränderte Produkte und Materialien beeinträchtigt werden. Zum Zweiten geht es um die Wahlfreiheit.
Zum ersten Punkt, glaube ich, muss ich nichts ausführen; das ist eine klare Forderung, und sie ist auch vernünftig.
Zum zweiten Punkt, zur Wahlfreiheit, noch ein paar Worte: Wahlfreiheit genügt nicht, wie das Frau Bangerter und Herr Kofmel meinen, wenn die Produkte als GVO-frei oder GVO-verändert gekennzeichnet sind. Wahlfreiheit heisst doch auch, gerade in diesem Zusammenhang, dass es möglich sein muss, GVO-frei zu produzieren. Wenn wir nicht die notwendigen Kriterien und Schranken aufstellen, ist eine GVO-freie Produktion unter Umständen gar nicht mehr möglich. Die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten besteht nicht mehr, wenn der Markt keine GVO-freien Produkte mehr anbieten kann - das ist das Problem. Deshalb ist Artikel 6bis von einiger Tragweite. Wir müssen es ermöglichen und zulassen, dass GVO-frei produziert werden kann. Es darf nicht sein, dass wir plötzlich nur noch Mais haben, der irgendwie zu einem gewissen Anteil, zu einem gewissen Prozentsatz mit veränderten Maissorten kontaminiert ist. Das ist die zweite Idee dieses Artikels.
Deshalb bitte ich Sie, damit eine Wahlfreiheit, die nachher mit der Kennzeichnung und allem Drum und Dran auch noch festgeschrieben wird, überhaupt entstehen kann: Stimmen Sie diesem Artikel 6bis zu, lehnen Sie den Minderheitsantrag ab.