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Würth Benedikt · Ständerat · 2020-05-04

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-04

Wortprotokoll

Es wurde einiges zur Aufarbeitung dieser Krise gesagt. Wir sind uns sicher einig, dass die Pandemie-Vorsorge verbessert werden muss, aber was nach meiner Beurteilung positiv gewirkt hat, ist das immer noch relativ neue Epidemiengesetz. Wir haben jetzt viel darüber diskutiert, was die Rolle der Exekutive und was die Rolle des Parlamentes ist. Der Gesetzgeber selbst hat bei der Schaffung des Epidemiengesetzes eigentlich eine klare Antwort auf diese Frage gegeben. In Artikel 7 des Epidemiengesetzes heisst es klar: "Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen."

Der Gesetzgeber hat antizipiert, dass es Situationen geben kann, in denen die Landesregierung, d. h. die Exekutive, unter Ausklammerung des Parlamentes und des Föderalismus handeln muss. Die Elemente, die zur jetzigen ausserordentlichen Lage geführt haben, haben sich notabene während unserer Frühjahrssession zugespitzt - das sollten wir uns vielleicht auch vergegenwärtigen. Damit möchte ich einfach sagen, dass wir nüchtern feststellen müssen, dass es in einer solchen Entwicklung eine Regierung braucht. Das Parlament kann nicht Krisenmanager sein, wenn man zeitgerecht Massnahmen für die Bevölkerung und die Wirtschaft treffen will, um Schaden für das Land abzuwenden.

Die Rechtsetzung, die in einer solchen ausserordentlichen Lage in den Händen der Exekutive liegt, ist natürlich nicht schrankenlos - es wurde verschiedentlich darauf hingewiesen. Die notrechtlichen Artikel in der Bundesverfassung sind polizeilicher Natur und kein Blankocheque für die Exekutive. Auch im Notrecht muss verhältnismässig gehandelt werden, was der Bundesrat insgesamt getan hat. Es geht aber nicht nur um die Rechtsetzung, sondern auch um die Rechtsanwendung. In diesem Zusammenhang möchte ich die Kantone doch nochmals erwähnen: Das meiste aus diesem Covid-19-Recht wird in den Kantonen vollzogen, und ich meine, dass das nach anfänglichen Schwierigkeiten sehr gut gelungen ist.

Der Föderalismus stand während dieser Zeit auch auf der Probe. Streng nach Artikel 7 des Epidemiengesetzes müsste der Bundesrat die Kantone gar nicht fragen, was er tun und machen soll. Er hat es in den vergangenen Wochen aber trotzdem gemacht, zu Recht und aus Vernunft, weil eben der Vollzug in der Regel bei den Kantonen liegt. Ich möchte dafür auch bestens danken.

Die Kantone bzw. die Präsidien der verschiedenen Konferenzen haben damals, am Vormittag des 16. März, im Rahmen einer Besprechung mit einer Delegation des Bundesrates auch signalisiert, dass sie den Entscheid zur ausserordentlichen Lage mittragen. Wir danken auch dem Bundesrat, dass er die Kantone in den Krisenstab mit einbezogen hat. Wir waren damals von der Entwicklung in Norditalien und der Entwicklung im Tessin geprägt. Kollege Norman Gobbi hat gesagt: Das, was wir erleben, werden die anderen Kantone in zwei Wochen auch erleben. Dass es dann mit dem Virus föderaler gekommen ist, konnten wir damals nicht vorhersehen. Es war damals richtig, diesen Entscheid zu treffen. Der Bundesrat hat verantwortungsbewusst gehandelt. Die sieben Mitglieder des Bundesrates sind ja nicht über Nacht zu Virologen geworden. Eine Exekutive, eine Regierung, muss unter Berücksichtigung aller Aspekte - der wirtschaftlichen, der gesundheitlichen - entscheiden. Gerade auch die Virologie zeigt ja ein relativ breites Meinungsspektrum auf.

Der Bundesrat hat mit den Kantonen zusammen sehr gute Arbeit geleistet, und dafür möchte ich ganz herzlich danken. Die Ergebnisse sind ja auch positiv. Die Reproduktionszahl - also die Zahl, welche eben die Beherrschung der Krise wiedergibt - ist heute unter eins, und zwar in allen Kantonen in diesem Land. Das ist ein sehr guter Wert.

Entsprechend hoffe ich auch, dass der Bundesrat bei der Begleitung des Exits, beim Übergang in die besondere oder in die normale Lage, ebenso verantwortungsbewusst handelt und Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit gleichermassen berücksichtigt.