Engler Stefan · Ständerat · 2020-05-04
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-04
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Änderung des Luftfahrtgesetzes soll die Rechtsgrundlage für Beteiligungen des Bundes an bestimmten Betrieben im Bereiche der Luftfahrt sowie für weitere Finanzhilfen des Bundes an solche Betriebe geschaffen werden, um einen unterbruchfreien und geordneten Betrieb der Landesflughäfen zu gewährleisten. Diese sind infolge der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen unmittelbar gefährdet. Die Flugbewegungen auf den Schweizer Landesflughäfen sind fast vollständig zum Erliegen gekommen. Fluggesellschaften und flugnahen Betrieben in den Bereichen Bodenabfertigung und Flugzeugwartung drohen Liquiditätsengpässe. Bei der Luftfahrtindustrie handelt es sich um eine volkswirtschaftlich kritische Infrastruktur. Eine länger andauernde Unterbrechung der internationalen Anbindung der Schweiz wäre mit substanziellen volkswirtschaftlichen Einbussen verbunden.
Die Vorlage sieht vor, die bestehende Rechtsgrundlage in den Artikeln 101 bis 103 des Luftfahrtgesetzes mit einem neuen Artikel 102a zu ergänzen. Damit soll sich der Bund zusammen mit den Landesflughäfen an Gesellschaften zur Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Bodenabfertigung und Luftfahrzeuginstandhaltung beteiligen oder solchen Gesellschaften sowie den Landesflughäfen selber Darlehen, Bürgschaften oder Garantien gewähren können. Die Voraussetzungen für eine Beteiligung des Bundes und für die Ausrichtung weiterer Finanzhilfen sowie die Bedingungen und Auflagen für Darlehen, Bürgschaften und Garantien sollen vom Bundesrat geregelt werden.
Die für die Aufrechterhaltung der internationalen Anbindung der Schweiz notwendigen flugnahen Betriebe wie Swissport International, Gategroup und SR Technics sind weltweit tätig und mehrheitlich im Besitze asiatischer Investoren. Die aktuellen Unternehmensstrukturen von Swissport und Gategroup lassen eine finanzielle Unterstützung des Bundes nach den festgelegten Bedingungen noch nicht zu. Bei SR Technics könnten die notwendigen Sicherheiten für allfällige Darlehen grundsätzlich aufgebracht werden. Damit die Wiederaufnahme des Flugbetriebs durch den Ausfall eines systemkritischen Unternehmens nicht beeinträchtigt wird, sollen unter der operativen Führung der Landesflughäfen Auffangstrukturen vorbereitet werden. Deren konkrete Ausgestaltung und die finanzielle Lastenteilung müssen in Gesprächen mit den Flughäfen und Standortkantonen noch konkretisiert werden.
Der Mittelbedarf für allfällige Massnahmen zur Unterstützung der für die Schweiz kritischen Teile der flugnahen Betriebe wird auf rund 600 Millionen Franken geschätzt. Im Gegensatz zu den Garantien zugunsten der Fluggesellschaften könnte bei den flugnahen Betrieben schon bald ein Bedarf nach direkter finanzieller Unterstützung in Form von Darlehen oder im Falle von Auffangstrukturen auch in Form von Beteiligungen entstehen. Damit der Bund gegebenenfalls rasch reagieren kann, beantragt der Bundesrat mit dem Verpflichtungskredit, über den wir morgen befinden werden, gleichzeitig einen Nachtragskredit von 600 Millionen Franken.
Gemäss aktuellem Luftfahrtgesetz kann der Bund der schweizerischen Luftfahrt an den Betrieb regelmässig geflogener Linien Beiträge oder Darlehen gewähren. Der Bund kann sich an Flugplatz- oder Luftverkehrsunternehmen beteiligen, wenn dies im allgemeinen Interesse liegt. Eine Unterstützung hingegen der flugnahen Betriebe ist aktuell nicht möglich. Um bei Bedarf rasch reagieren zu können, soll die erforderliche Gesetzesänderung vom Parlament in der ausserordentlichen Session im dringlichen Verfahren beraten werden.
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat den gesetzgeberischen Handlungsbedarf anerkannt und teilt die Auffassung des Bundesrates, dass es sich bei den Bodenabfertigungsdiensten um einen Teil der volkswirtschaftlich kritischen Infrastruktur der Luftfahrtindustrie handelt, die für das Funktionieren von Flughafen und Flugbetrieb unerlässlich ist. Es rechtfertigt sich somit, subsidiär mit Hilfen die Funktionsfähigkeit der Luftfahrtindustrie aufrechtzuerhalten. In der Umsetzung stützt sich die Kommission darauf ab, dass gestützt auf Artikel 102a Absatz 2 letzter Satz, der die Unterstützung ausschliesslich an Dienstleistungen in der Schweiz koppelt, die gleichen Auflagen wie für die Unterstützung der Swiss gelten, also subsidiäre Darlehen, aber nur dann, wenn der Geldkreislauf in der Schweiz gehalten werden kann; kein Cash-Pooling mit Konzernzentralen; keine Dividenden- oder sonstigen Zahlungen an Konzerne, bevor die Darlehen zurückbezahlt sind; Sicherheiten bei Assets oder Gesellschaften in der Schweiz sowie die Erfüllung von vertraglich geschuldeten Zahlungen an systemrelevante Partner.
Im Nachgang zur Krisenbewältigung wird man prüfen müssen, ob in der Schweiz weitergehende gesetzgeberische Anpassungen etwa hinsichtlich Liquidität, Solidität und Reservenbildungspflicht von Fluggesellschaften und flugnahen Betrieben sowie hinsichtlich der Gebührenregulierung zur [PAGE 201] besseren Absicherung der Flughäfen und der Flugindustrie erforderlich wären. Ihre Kommission hat die Vorlage des Bundesrates ohne Veränderung übernommen; dies auch, um die Verabschiedung in der Schlussabstimmung am Mittwoch, allenfalls am Donnerstag, überhaupt zu ermöglichen.
Es liegen zwei Anträge vor, die allerdings in einer Minderheit geblieben sind. Sie werden dann anschliessend erläutert. Die Kommissionsmehrheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung der Mehrheit zu folgen.
Noch einen Hinweis möchte ich beim Eintreten bereits machen: Die Kommission unterstützt ausdrücklich die von der Finanzkommission des Ständerates beantragten Auflagen zu den Krediten an die Luftfahrtindustrie, sowohl die sozialpolitischen wie auch die klimapolitischen. Erstere verlangen, dass begünstigte Unternehmen verpflichtet werden, mit den Sozialpartnern sozial verträgliche Lösungen zu suchen, sofern ein Personalabbau unvermeidlich sein wird. Weiter unterstützt die KVF-S die Forderung, dass, wer durch staatliche Unterstützung begünstigt wird, in der Verpflichtung steht, schweizerische Lohnstandards zu erfüllen bzw. die Anstellungsbedingungen mit den Sozialpartnern auszuhandeln oder aber bestehende Gesamtarbeitsverträge einzuhalten.
Auch die klimapolitisch motivierte Auflage unserer Finanzkommission zu den Verpflichtungskrediten unterstützt die KVF-S ausdrücklich. Demnach wird die Unterstützung an die Auflage geknüpft, dass, wer unterstützt wird, sich verpflichtet, in der künftigen standortpolitischen Zusammenarbeit mit den Flugverkehrsunternehmungen die Klimaziele des Bundes zu kontrollieren und weiterzuentwickeln.
So weit meine Ausführungen zum Eintreten.