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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2002-10-02

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Beim Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz haben wir in Artikel 47 Absatz 5 noch eine kleine Differenz, und zwar aufgrund der Intervention von Kollege Hess Peter in der letzten Beratung. Es geht um die Ersatzbeiträge. Unsere Absicht ist und bleibt es, dass die Kantone den Gemeinden, die ihre Aufgaben gut erfüllt haben, dieses Geld nicht wegnehmen können. Für Kantone wie z. B. Zug oder Nidwalden, die den Zivilschutz kantonalisieren oder regionalisieren wollen, könnte eine zwingende Variante, wie sie in unserer Fassung vorgesehen war, zu Problemen führen. Denn einige Kantone möchten, dass die noch vorhandenen Ersatzbeiträge an den Kanton überführt werden können, selbstverständlich auch im Einvernehmen mit den Gemeinden; dies vor allem dann, wenn der Kanton inskünftig die Zivilschutzkosten zu tragen hat. Ausnahmen müssen also möglich sein, damit in diesen Kantonen, wie es eigentlich im Sinne dieses Gesetzes ist, mit einer Kantonalisierung, einer Regionalisierung eine insgesamt kostengünstige Lösung gesucht werden kann. Darum hat der Ständerat die Ergänzung in Absatz 5 eingeführt.

Die Kommission ist klar der Meinung, dass die Ersatzbeiträge überall dort, wo der bauliche Zivilschutz Sache der Gemeinden bleibt im Eigentum der Gemeinden bleiben, auch wenn die Einsatzorganisation regionalisiert oder kantonalisiert wird.

Die Kommission empfiehlt Ihnen, dieser Änderung des Ständerates zu folgen, und zwar mit 11 zu 4 Stimmen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun und damit diese Differenz zum Ständerat auszuräumen.

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