Lexipedia

Engler Stefan · Ständerat · 2020-05-04

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-04

Wortprotokoll

Es tut mir leid, dass Sie mich noch länger anhören müssen; es ist nicht so, dass ich es angestrebt hätte, so viel Redezeit zu beanspruchen. Als Präsident der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen habe ich die Berichterstattung zu diesen zwei gleichlautenden Motionen übernommen. Gleichlautend heisst, sie wurden sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat mit dem gleichen Text von der[NB]jeweiligen[NB]Kommission[NB]für[NB]Verkehr und Fernmeldewesen eingereicht.

Es handelt sich um die Motionen 20.3145 und 20.3146. Es geht um die Soforthilfe für die Printmedien und die privaten Radio- und TV-Stationen. Dass freie und pluralistische Medien für die Demokratie unabdingbar sind, ist so weit unbestritten. Um ihre politischen Rechte als Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkungen ausüben zu können, müssen diese freien Zugang zu Informationen haben, die ihnen eine ausreichende Grundlage verschaffen, um ein Urteil, einen politischen Entscheid in Kenntnis der Sachlage treffen zu können. Fehlt es an freien und an pluralistischen Medien, kann die öffentliche Meinung manipuliert und der Informationsfluss von ein paar wenigen Medienhäusern kontrolliert werden. Die Konzentration im Medienbereich ist somit unerwünscht und führt insbesondere bei der Lokal- und Regionalberichterstattung zu Lücken.

Die Demokratie muss sich auf eine gut informierte, pluralistische Öffentlichkeit stützen können. Insofern sind die Medien an der Schaffung und an der Gestaltung dieses öffentlichen Raums beteiligt, was sie zur viel zitierten vierten Gewalt im Staat macht. Offizielle Nachbefragungen zu den eidgenössischen Volksabstimmungen zeigen ein klares Bild: Redaktionelle Beiträge aus Zeitungen sind die wichtigsten Quellen für die politische Meinungsbildung, noch vor dem Abstimmungsbüchlein. Rund 90 Prozent der befragten Urnengängerinnen und Urnengänger informieren sich vor Abstimmungen und Wahlen über Artikel aus Presseprodukten in Print oder online über politische Fragestellungen. [PAGE 208]

Darin liegt auch der Grund dafür, dass die Medien - ich meine damit in erster Linie ihre demokratiefördernde Funktion der Informationsbeschaffung - staatlichen Schutz verdienen. Mit dem Schutz ist allerdings der Anspruch der Gesellschaft auf Objektivität, korrekte Berichterstattung, Unvoreingenommenheit, Ausgewogenheit und Qualität verbunden, aber auch die Sicherheit für die Medien, möglichst ohne Druck von aussen unabhängig arbeiten zu können. Dies sei gesagt, um grundsätzlich zu begründen, weshalb eine lebendige Medienlandschaft demokratierelevant ist und einen Service public erbringt.

Dieser Gedanke liegt auch der jüngst durch den Bundesrat verabschiedeten Vorlage für ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien zugrunde. Damit sollen attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Sprachregionen geschaffen werden. Insofern nehmen die mit den beiden Motionen verfolgten Ziele einer Corona-bedingten Notüberbrückung die künftige gesetzliche Förderung in Teilen vorweg.

Warum ist dafür der Weg des Dringlichkeitsrechts nötig, wo doch im Verlauf der nächsten Wochen und Monate in diesem Hause die Medienförderung zum Thema wird? Die strukturellen Probleme wurden durch die Folgen von Covid-19 massiv beschleunigt. Ohne Soforthilfe droht ein Kahlschlag im Blätterwald - übrigens auch bei den privaten Radio- und Fernsehstationen - und damit ein irreparabler Schaden für die Meinungsvielfalt. Mittelfristig müssen aber die Medienhäuser selber, vor allem im digitalen Bereich, ein tragfähiges Geschäftsmodell etablieren. Das medienpolitische Paket, das der Bundesrat am 29. April mit der Botschaft ans Parlament überwiesen hat, soll in dieser Transformationszeit Unterstützung bieten.

Die strukturellen Nutzungsveränderungen in Richtung digitale Medien haben in den letzten Jahren zu einer Verschiebung der Werbegelder geführt. Der Printbereich hat schon ohne Corona die Hälfte der Werbegelder verloren, vor allem an internationale Grosskonzerne wie Google und Facebook. Die Corona-Problematik hat die Werbeerträge nun schlagartig wegbrechen lassen. Umgekehrt ist gerade in der aktuellen Situation die Nachfrage nach der Berichterstattung der Medien gross. Die Nutzung steigt in allen Medienbereichen, insbesondere bei den Informationssendungen von Radio und Fernsehen, aber auch bei den Printmedien, und die Online-Nutzung hat auf allen Kanälen massiv zugenommen. Allerdings gelingt es nicht, diese zusätzliche Nutzung entsprechend zu monetarisieren und die fehlende Werbung zu kompensieren.

Bei einer branchenspezifischen Betrachtung stellt man fest, dass der Printbereich sehr stark gelitten hat. Der Verlegerverband geht von einem Verlust von rund 400 Millionen Werbefranken im Jahr 2020 aus, wobei dies natürlich noch etwas davon abhängt, wie schnell die Normalität zurückkehrt. 400 Millionen Franken würden einem Rückgang von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprechen. Diese Schätzung basiert auf Daten zu gecancelten Werbekampagnen und Annahmen dazu, wie es weitergehen könnte. Die strukturelle Krise, in welcher sich die Medien aufgrund der Digitalisierung seit längerer Zeit befinden, hat sich durch die Corona-Problematik jedenfalls massiv beschleunigt. Die Situation in der Medienbranche - so auch die Einschätzung des BAKOM - ist zweifellos sehr angespannt. Dies hat beide Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen bewogen, vom Bundesrat rasch Hilfe zu verlangen.

Konkret handelt es sich um drei Massnahmen zur Soforthilfe für die Presse. Der Bundesrat wird erstens aufgefordert, als klassische indirekte Fördermassnahme die in Rechnung gestellten Kosten der abonnierten Basisdienste Text von Keystone-SDA befristet zu übernehmen. Es zeichnet sich immer mehr ab, dass sich verschiedene Medien die Dienste der Nachrichtenagentur nicht mehr leisten können, weil ihre Erträge wegbrechen. Keystone-SDA sieht sich in der aktuellen Situation bereits mit Zahlungsausfällen konfrontiert. Mit der skizzierten Kostenübernahme würden die Medien entlastet, wobei gleichzeitig die Liquidität der Agentur abgesichert würde. Diese würde aber nicht mehr Geld erhalten, als sie über die Abonnemente eingenommen hätte. Für diese Massnahme müssen bei einer Übernahme der Kosten für ein halbes Jahr maximal 10 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung aus dem Überschuss der Radio- und Fernsehabgabe wäre möglich.

Zweitens sollen die lokalen und regionalen Zeitungen von einer substanziellen Überbrückungshilfe profitieren. Die Medienbranche ist von KMU geprägt, es sind vielfach regional bestens verankerte Firmen. Befristet soll die Schweizerische Post die Regional- und Lokalzeitungen zu deren Existenzsicherung kostenlos zustellen. Der Bund stellt bei Bedarf die dafür nötigen gesetzlichen Grundlagen auf und die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung. Man geht hier von rund 25 Millionen Franken pro Jahr aus; wenn das kein ganzes Jahr dauert, ist es also entsprechend weniger.

Drittens verlangt die Kommission vom Bundesrat, dass die Schweizerische Post befristet die übrigen abonnierten Tages- und Wochenzeitungen, nationale Titel mit einer Auflage von mehr als 40[NB]000 Exemplaren, zu einem vergünstigten Tarif zustellt, welcher sich an der bisherigen Zustellermässigung orientiert. Hier wird also das obere Dach der 40[NB]000 Exemplare dafür angehoben.

Die Kommission hat bei der Beratung der beiden Medienvorstösse die Fragen der Dringlichkeit und der Verhältnismässigkeit vertieft gegeneinander abgewogen. Im Rahmen der Überprüfung der Verhältnismässigkeit ging sie der Frage nach, ob der Zugang zu den verbürgten Covid-Krediten nicht auch ausreichen würde, die wirtschaftliche Durststrecke zu überbrücken. Die Kredite mussten von vielen Verlagen bereits in Anspruch genommen werden. Die Einbrüche bei den Werbeeinnahmen sind aber zu gross, als dass die Kredite diese auffangen könnten. Die Kredite würden das Problem zudem nur in die Zukunft verschieben.

Die Verlage arbeiten schon unter normalen Umständen mit dünnen Margen. Sie können die Werbeausfälle auch in späteren Monaten und Jahren nicht mehr kompensieren. Die Sparmöglichkeiten, auch über die Kurzarbeit, sind für die Zeitungen während der Krisenzeit sehr begrenzt. Die Nutzerinnen und Nutzer erwarten ja von den News-Medien eine Rund-um-die-Uhr-Berichterstattung mit geprüften, verlässlichen Informationen, was in vielen Redaktionen sogar zu Mehraufwand führt. Der Personalbestand ist zudem in vielen Redaktionen in den letzten Jahren schon massiv reduziert worden. Eine weitere Reduktion würde also die Medien zusätzlich schwächen. Das Bedürfnis der Bevölkerung nach einer umfassenden, kritischen Berichterstattung, gerade auch zur Corona-Krise, liesse sich kaum mehr abdecken. Die demokratische Debatte würde dadurch geschwächt.

Vergleichbar mit der künftigen Einschränkung zum Bezug von Covid-19-Krediten und anderen Soforthilfen verbietet die Inanspruchnahme der Zustellungsvergünstigung die Auszahlung von Dividenden für das laufende Geschäftsjahr. Dass zwei Medienhäuser vom Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 noch Dividenden an die Aktionäre ausbezahlt haben, hat in der Kommission durchaus zu reden gegeben und ist nicht gut angekommen. Aufgrund dieses Umstands wurde nämlich die Frage aufgeworfen, wie glaubwürdig der Ruf nach staatlicher Hilfe sein kann, wenn es sich einzelne Akteure leisten können, nicht zuerst ihre eigenen vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine "rückwirkende Sanktionierung" schloss die Kommission aus rechtlichen Gründen, aber vor allem auch im Interesse der Erhaltung der Medienvielfalt aus.

Die zweite gleichlautende Motion, welche von den beiden Kommissionen eingereicht wurde, verlangt ebenfalls unter dem Regime der Dringlichkeit Nothilfe für die privaten Radio- und Fernsehstationen. Im Radiobereich ist die Werbung praktisch auf null zusammengeschrumpft: Man rechnet mit einem Werbeverlust von etwa 80 Prozent in den für die Werbung wichtigsten Monaten März bis Mai oder allenfalls Juni, weshalb diese Verluste im Lauf des Jahres auch nicht wieder aufgeholt werden können. Die privaten Radio- und Fernsehanbieter rechnen zum jetzigen Zeitpunkt mit Verlusten im Umfang von etwa 24 Millionen Franken. Auch die SRG muss mit grossen Werbeverlusten kämpfen, was ihr der Bundesrat kürzlich mit der Erhöhung des Gebührenanteils teilweise kompensieren konnte. [PAGE 209]

Die lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter sind für die Information der Bevölkerung wichtig. Gemäss Leistungsauftrag haben die Veranstalter die Aufgabe, über regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge zu informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beizutragen. Komplementären, nicht gewinnorientierten Radios in Agglomerationen kommt der Auftrag zu, in ihren Programmen insbesondere die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in ihrem Sendegebiet zu berücksichtigen.

Weshalb sollen die regionalen Radio- und Fernsehsender Nothilfe erhalten und andere Wirtschaftszweige nicht? Die regionalen Radio- und Fernsehsender können, wie das ebenfalls bei der Presse erwähnt wurde, nur bedingt auf die Unterstützungsmassnahmen Kurzarbeit und Covid-19-Kredite zurückgreifen. Mit Kurzarbeit würden sie die Informationsleistung an die Bevölkerung nicht mehr erbringen und den mit den Konzessionen verbundenen Leistungsauftrag des Bundes nicht mehr erfüllen können. Kredite helfen auch nicht, weil konzessionierte Sender mit Abgabeanteil keine Gewinne machen dürfen und deshalb auch nicht in der Lage wären, diese Kredite je zurückzuzahlen.

Von dieser Massnahme wird im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen abgewichen: Der Eigenfinanzierungsgrad gemäss Artikel 40 in Verbindung mit Artikel 39 ist auf die ausserordentliche Zahlung im Jahre 2020 nicht anwendbar. Der Begünstigtenkreis wird gegenüber dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen ausgebaut und erfasst auch Radio- und Fernsehstationen ohne Veranstalterkonzession. Zudem wird der Anteil von maximal 6 Prozent am Gesamtertrag aus der Radio- und Fernsehabgabe temporär überschritten.

Die Kosten für diese Massnahme belaufen sich auf rund 30 Millionen Franken. Finanziert werden sollen sie durch den Überschuss aus der Radio- und Fernsehabgabe, womit der Bundeshaushalt nicht zusätzlich belastet würde. Wie hoch genau dieser Überschuss nach der Reduktion der Gebühren für die Haushalte und Unternehmungen bzw. der Kompensation der Werbeausfälle der SRG aktuell ist, ist nicht klar. Begünstigt würden also alle Radio- und Fernsehveranstalter mit einem Leistungsauftrag - unabhängig davon, ob sie eine Konzession mit oder ohne Abgabeanteil haben. Ziel der Massnahme ist es, den lokalen Service public von Radio und Fernsehen in Randregionen und in Agglomerationen flächendeckend sicherzustellen. Der Bundesrat verfügt auch bei dieser Fördermassnahme über einen hinreichenden Gestaltungsspielraum, die Einzelheiten der Berechtigung selber zu definieren.

Ihre Kommission beantragt Ihnen, beide Motionen anzunehmen: die Motion, welche die regionalen Radios und Fernsehsender betrifft, ohne Gegenstimme, die Motion, welche die Förderung der Printmedien bezweckt, mit einer Gegenstimme.

Engler Stefan · Ständerat · 2020-05-04 | Lexipedia | Lexipedia