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Dettling Marcel · Nationalrat · 2020-05-04

Dettling Marcel · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04

Wortprotokoll

Das Modell der Solidarbürgschaften mit seinem Effekt, dass man damit die Banken mit ihrem Wissen einzubindet, ist ein riesiges Erfolgsmodell. Dieses brillante Modell ist von Bundesrat Maurer und seinen Leuten erfunden worden. Es wurde heute vom Bundesrat erwähnt: Bereits 140[NB]000 solche Bürgschaften wurden erteilt. 19 Milliarden von total 40 Milliarden Franken wurden bereits so gesprochen. Bundesrat Maurer hat es in kürzester Zeit geschafft, den Unternehmen, die eine Hilfeleistung brauchen, unter die Arme zu greifen.

Sehr beachtlich ist es vom Bundesrat, dass er es geschafft hat, von Anfang an einen Nullzins auszuhandeln. Dieser gilt bis im März 2021, und das ist auch richtig so. Der Zins wird nicht so schnell steigen. Aber es ist richtig, dass das Eidgenössische Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit den Geldgebern das Ganze dem Marktgeschehen anpasst. Es ist sympathisch, nun Nullzins für die nächsten sieben Jahre zu fordern, aber es ist nicht seriös. Denn wie vorhin erwähnt: Es ist eine ausserordentliche Leistung, dass man bereits jetzt 0,0 Prozent für das erste Jahr ausgehandelt hat. Diese Abmachung nun einseitig zu verlängern, ist nicht ganz fair. Ein wenig Markt muss bei diesen Krediten spielen können, denn wer hätte vor sieben Jahren gedacht, dass wir einmal einen Negativzins haben würden? Heute ist er Realität. Es muss also nicht nur in die eine Richtung gehen, in Richtung Zinserhöhung. Vereinfacht gesagt: Es ist richtig, dass das EFD dies von Zeit zu Zeit prüft.

Der Bundesrat hat in Zusammenarbeit mit den Kreditnehmern ein faires, ausgewogenes System gefunden, das den in Not geratenen Unternehmen hilft. Es bringt schnelle Hilfe. Überladen wir das Fuder jetzt nicht! Wir haben jederzeit die Möglichkeit, einzugreifen, falls wir Probleme feststellen. Aber heute ist nicht der richtige Zeitpunkt, dies bereits zu zementieren.

Vielleicht noch zum Schluss: In der Motion 20.3138 ist festgeschrieben, dass wir für fünf bzw. sieben Jahre diese Null-Prozent-Hürde einbauen möchten. Das ist vielleicht ein Konstruktionsfehler der Motion, denn wenn Sie nun beschliessen, die Frist zur Rückzahlung gemäss der Motion 20.3137 auf acht Jahre zu verlängern, dann haben Sie das letzte Jahr hier nicht eingebunden.

Die Motion ist also nicht ganz zu Ende gedacht. Lehnen Sie sie ab! Geben wir den einzelnen Partnern, die das Ganze abgemacht haben, den Handlungsspielraum, hier von Zeit zu Zeit verhandeln zu können!