Fässler Daniel · Ständerat · 2020-05-04
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-04
Wortprotokoll
Vorweg zu meiner Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Stiftungsrates einer Anlagestiftung, die Pensionskassengelder in Immobilien anlegt, und ich bin Präsident des Verbandes Immobilien Schweiz.
Ich bin in überraschend vielen Teilen mit den Ausführungen meines Vorredners einig. Die juristische Frage, ob Mieter von Geschäftslokalitäten den vertraglich vereinbarten Mietzins weiterhin bezahlen müssen, obwohl sie aufgrund einer bundesrätlichen Anordnung ihren Betrieb schliessen mussten bzw. ihre Dienstleistungen nicht mehr anbieten durften, wird sehr kontrovers diskutiert. Die Antworten, die Erwartungen und die Forderungen fallen je nach Optik unterschiedlich aus. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Rechtsgutachten, selbstredend mit unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Der von meinem Vorredner erwähnte Entscheid eines Einzelschiedsrichters gehört ebenfalls dazu.
Die strittige Mietzinsfrage ist privatrechtlicher Natur. Entsprechend sind es in erster Linie die Mietvertragsparteien selber, welche sich auf eine Lösung einigen müssen. Der Bundesrat hat in diesem Sinne richtig entschieden, sich nicht in die privatrechtlichen Mietverhältnisse einzumischen. Dies wurde in den letzten Wochen heftig diskutiert. Die Unsicherheit ist heute allseitig sehr gross. Der Umstand, dass aus der Politik unterschiedliche Signale kommen, hat die Sache nicht vereinfacht, im Gegenteil. Wer verzichtet schon gerne auf vertraglich festgelegte Mietzinseinnahmen, wenn er hört, die Mieten seien weiterhin geschuldet? Wer bezahlt schon gerne Miete, wenn er nicht nur Zahlungsschwierigkeiten hat, sondern auch noch hört, die Miete sei gar nicht mehr geschuldet? Ökonomisch ist die Sache einfacher. Der Mieter möchte die Geschäftsräume auch in Zukunft nutzen, um darin eine gewinnbringende Tätigkeit auszuüben; der Vermieter will seine Geschäftsräume auch in Zukunft vermieten und damit Erträge generieren.
Absehbare Rechtsstreite und Leerstände, aber auch die Solidarität mit ihren Mietern müssen und werden die Vermieter zu einem Entgegenkommen bewegen. Doch - das möchte ich betont haben - partnerschaftliche Lösungen werden nicht immer gleich aussehen, denn das Klischee vom grossen Vermieter und kleinen Mieter entspricht nicht immer der Realität. Unter den betroffenen Mietern gibt es auch nationale und internationale Grosskonzerne, die jährlich hohe Gewinne erwirtschaften und an ihre Aktionäre ausschütten.
Ich weiss, dass viele Vermieter mit ihren Mietern bereits Lösungen gefunden haben. Viele werden noch folgen. Dass dieser Weg zum Teil zögerlich begangen worden ist, hat verschiedene Gründe; ich erwähne zwei: Erstens warten viele Vermieter und Mieter auf klare, definitive Signale der Politik; zweitens möchten sie oft wissen, für welchen Zeitraum sie eine Lösung finden müssen.
Auch ich anerkenne, dass sich viele der von der Schliessungsanordnung betroffenen Gewerbemieter in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Viele wissen effektiv nicht, wie es weitergeht. Ich danke daher der WAK unseres Rates, dass sie mit einer Kommissionsmotion versucht, eine einfache und effiziente Lösung zu bieten.
Mit Ziffer 1, einem generellen Mietzinserlass für alle von der Schliessungsanordnung des Bundesrates direkt oder indirekt betroffenen Gewerbemieter, deren monatlicher Bruttomietzins den Betrag von 5000 Franken nicht übersteigt, schlägt uns die Kommission einen zugegeben etwas willkürlichen, aber einfachen Ansatz vor. Für die kleineren Mieter - das ist eine grosse Mehrheit der Mieter - ergibt sich damit eine vernünftige und effiziente Lösung.
Es wurde von Vorrednern richtigerweise ausgeführt: Das ist ein Eingriff in die Eigentumsgarantie, ein Eingriff in die Wirtschaft, auch ein Eingriff in die Privat- und Vertragsautonomie. Nur - ich komme nochmals auf meine einleitenden Ausführungen zurück -, wir haben es mit einer offenen Rechtsfrage zu tun, wir wissen nicht, was das Bundesgericht in dieser Frage letztlich entscheiden wird. Deshalb tun alle gut daran, sich auf eine Lösung zu einigen.
Mit dem in Ziffer 2 vorgeschlagenen Anreizsystem bin ich weniger glücklich, doch mit einer auf 3000 Franken limitierten Bundesunterstützung von privaten Einigungen werden immerhin die laufenden Bemühungen der betroffenen Mietparteien unterstützt. Wie stark dieses Instrument zur Anwendung kommen wird, vermag ich nicht abzuschätzen. Ich glaube jedoch, dass die Beiträge des Bundes die veranschlagten Kosten von 50 Millionen Franken nicht erreichen werden. Angesichts des Umstandes, dass es allein bei den direkt betroffenen Mietverhältnissen um rund 400 Millionen Franken pro Monat geht, wäre diese Bundesbeteiligung aber mehr als vertretbar, zumal es ja der Bund war, der die Schliessung angeordnet hat.
Wird ein Anreizsystem gemäss Vorschlag der Kommission geschaffen, muss dieses sehr einfach ausgestaltet werden, um den administrativen Aufwand zu begrenzen. Dazu noch eine Ergänzung und Präzisierung zu den Ausführungen meines Vorredners: Nach meinem Verständnis des Wortlautes von Ziffer 2 der Motion gilt dieses Anreizsystem nicht nur für Mietverhältnisse bis 9000 Franken, sondern - das ist eigentlich eine arithmetische Rechnung, die Kollege Carlo Sommaruga gemacht hat - ist nach oben offen. Die Bundesbeteiligung ist einfach limitiert auf einen Drittel und auf 3000 Franken.
Ziffer 3 der Motion erachte ich als selbstverständlich, ebenso Ziffer 4, denn bei privatrechtlichen Themen dürfen privatrechtliche Vereinbarungen nicht durch den Staat rückwirkend wieder aufgehoben werden.
Aus all diesen Überlegungen stimme ich der Motion unserer WAK zu, und ich ersuche Sie, es mir gleichzutun.