Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-05-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-05-05
Wortprotokoll
Mein Versuch gestern im Ständerat, die Mitglieder des Ständerates zu überzeugen, den Bundesrat hier zu unterstützen und die beiden Motionen abzulehnen, war nicht wirklich erfolgreich. Der Ständerat hat die erste Motion mit 32 zu 10 Stimmen und die zweite Motion mit 40 zu 3 Stimmen angenommen. Ich probiere es jetzt bei Ihnen trotzdem noch einmal und möchte Ihnen die Überlegungen des Bundesrates darlegen.
Ich spreche zuerst zur Motion 20.3154. Es wurde gesagt, dass die Medien in einer strukturellen Krise stehen. Die Werbeeinnahmen brechen weg. Das ist jetzt nicht erst seit der Corona-Krise so, das war schon vorher so. Gleichzeitig führt die Digitalisierung dazu, dass zwar die Ausgaben gleich hoch sind wie vorher, dass aber die weggebrochenen Werbeeinnahmen dort nicht kompensiert werden können respektive dass mit den digitalisierten Produkten die Einnahmemöglichkeiten nach wie vor sehr klein sind.
Das ist eine Situation, die - ich sage es noch einmal - nicht neu ist. Der Bundesrat hat deshalb im letzten August entschieden, dass er dieses Thema mit einem Massnahmenpaket zugunsten der Medien angehen will. Mittlerweile ist diese Botschaft, dieser Gesetzentwurf verabschiedet, und Sie können ihn beraten.
Nun ist es so, dass sich mit der Corona-Krise diese Ausgangslage bei den Medien noch einmal massiv verschärft hat. Die Werbeeinnahmen sind richtiggehend weggebrochen. Gleichzeitig haben wir aber die eigentlich paradoxe oder auch erfreuliche Situation, dass die Bevölkerung gerade in dieser Krise die Bedeutung von zuverlässigen, kritisch hinterfragten und unabhängigen Informationen noch einmal, man kann sagen, richtiggehend neu entdeckt hat. Aber mit diesem Interesse, mit dieser Wertschätzung für die Medien konnte der Wegbruch der Werbeeinnahmen nicht kompensiert werden.
Wir haben heute bei der Luftfahrt gesagt, die Luftfahrt sei eine kritische Infrastruktur. Die Medien sind eine kritische Infrastruktur für die Demokratie, und deshalb engagieren wir uns dafür, und deshalb unterstützen wir auch die Medien so, dass sie eben ihre Aufgabe als kritische Infrastruktur entsprechend wahrnehmen können.
Was ist jetzt ganz konkret zu tun? Braucht es jetzt Notrecht? Ich sage Ihnen, was der Bundesrat sich dazu überlegt hat. Der Bundesrat hat gesagt, er würde kein zusätzliches Notrecht für die Medien entscheiden, sondern die Medien könnten von der bestehenden Soforthilfe, also von Bürgschaften und Kurzarbeit, ebenfalls Gebrauch machen - wie andere Bereiche auch.
Der Bundesrat hat auch entschieden, dass er die Vorlage, die bereits in Vorbereitung war, eben jetzt mit diesem Massnahmenpaket rasch behandeln und vorziehen will. Das BAKOM hat hier wirklich in sportlich kurzer Zeit eine Vorlage entwickelt und dem Bundesrat vorgelegt. Der Bundesrat hat diese am 29. April verabschiedet, und sie liegt jetzt bei Ihnen bereit. Im Ständerat habe ich gehört, die Kommission möchte die Vorlage so beraten, dass sie bereits im Sommer in den Ständerat kommt. Nachher ist es an Ihnen, am Nationalrat, zu sagen, wie es hier weitergeht.
Ihre Kommission möchte mit einer Kommissionsmotion jetzt aber im Notrecht zusätzlich zu den bereits beschlossenen Sofortmassnahmen weitere Sofortmassnahmen beschliessen, und zwar Massnahmen, die so lange in Kraft sein sollen, bis das Ihnen vorliegende Gesetz in Kraft tritt. Ob diese zusätzlichen Sofortmassnahmen nötig sind, das müssen Sie entscheiden. Wichtig ist für mich, dass Sie das Gesetz, das wir Ihnen vorgelegt haben und das eben auch die strukturelle Krise insgesamt angeht, rasch beraten. Noch einmal: Damit können Sie die strukturelle Krise angehen, damit können Sie einen echten Beitrag leisten zur Transformation, in welcher die Medien stehen. Sie können damit auch sicherstellen, dass wir den Verlegern nicht ein Geschäftsmodell vorgeben; darüber müssen die Verlage selber entscheiden. Das Wichtigste ist, dass die Medien ihre Unabhängigkeit trotzdem[NB]und[NB]weiterhin wahren können; das ist absolut entscheidend.
Zur Motion 20.3155: Der Bundesrat möchte Sie hier ebenfalls überzeugen, diese Motion abzulehnen. Sie müssen sich bewusst sein, dass hier mit Notrecht eine einmalige Zahlung im Umfang von 30 Millionen Franken an die elektronischen Medien, an die privaten Radio- und Fernsehstationen gehen würde. Natürlich: Auch diese Medien stehen in einer grossen, schwierigen strukturellen Krise, die sich durch die Corona-Krise ebenfalls noch verschärft und verstärkt hat. Der Bundesrat anerkennt selbstverständlich auch die Bedeutung dieser elektronischen Medien. Er hat deshalb ja bei der Überprüfung der Radio- und Fernsehabgabe ab 2021 auch diese Medien berücksichtigt.
Ich möchte noch etwas zu den Aussagen äussern, die Herr Nationalrat Rutz zur Überprüfung der Radio- und Fernsehabgaben gemacht hat.
Es ist eben nicht so, dass wir die RTV-Verordnung angepasst und in diesem Rahmen irgendetwas für die SRG beschlossen hätten. Die Verordnungsänderung, die wir beschlossen haben, betrifft ausschliesslich eine Reduktion der Abgabe ab 2021, in grösserem Ausmass für die Haushalte und vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen. Wir [PAGE 475] haben ebenfalls den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes[NB]umgesetzt, der verlangte, dass die Tarife differenzierter werden.
Die Massnahme, die wir zuhanden der SRG und der privaten Fernseh- und Radiostationen ergriffen haben, ist nicht eine Verordnungsänderung. Sondern sie entspricht dem, was der Bundesrat bereits früher gesagt hat, dass nämlich auch die Unterstützung entsprechend angepasst wird, wenn die Einnahmen für die SRG sich in einem grösseren Ausmass verändern.
Das vielleicht Wichtigste - ich habe sehr viele Kontakte mit der Branche -: Dieser Konflikt, Private gegen SRG, ist in der Branche überwunden. Ich weiss nicht, ob er politisch immer noch eine Rolle spielt, aber die Branche hat wirklich begriffen, dass alle die gleichen Probleme haben. Statt dass Private und SRG sich hier gegenseitig bekämpfen, haben sie beschlossen, gut zusammenzuarbeiten und gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir eine vielfältige, breit abgestützte Medienlandschaft haben. Ich glaube also, dass dieser Konflikt, Private gegen SRG, jetzt wirklich ein bisschen kalter Kaffee ist.
Nun zum Topf, den Sie hier verwenden wollen: Das sind die Reserven, die wir hier angelegt haben. Ich kann Ihnen einfach so viel dazu sagen: Der Bundesrat hat diese Reserven angelegt, um eben Schwankungen aufzufangen. Einmal wird die Medienabgabe etwas höher sein als geplant, ein anderes Mal etwas tiefer. Wir möchten dann nicht jedes Mal wieder rauf oder runter und sie für die Haushalte und die Unternehmen anpassen. Deshalb haben wir diese Reserven angelegt. Ich kann Ihnen auch sagen: Wenn wir dort einmalig 30 Millionen Franken entnehmen, dann geht keine Welt unter. Aber überlegen Sie sich einfach, ob Sie hier Notrecht anwenden wollen. Sie haben ja den Bundesrat aufgefordert, er solle jetzt beim Notrecht zurückhaltend sein. Jetzt müssen Sie sich überlegen, ob Sie da auch etwas zurückhaltend sein möchten.
Das sind im Wesentlichen die Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen diese beiden Motionen zur Ablehnung empfiehlt.
[VS]