Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-05-05
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-05
Wortprotokoll
Dieser Nachtragskredit über 50 Millionen Franken wäre die Folge aus der Annahme der Motion 20.3161, "Geschäftsmieten", die wir gestern behandelt haben. Ich habe mich gestern schon gegen das Ansinnen der Motion ausgesprochen. Entsprechend stimme ich auch dem dazugehörigen Kredit nicht zu. Die Gründe, weshalb die Motion abzulehnen wäre, habe ich bereits ausgeführt. Sie verstösst gleich gegen mehrere Grundrechte. Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit sind mit ihr nicht mehr gewährleistet. Zudem führt sie zu Wettbewerbsverzerrungen und bietet erhebliches Missbrauchspotenzial.
Der Bund soll Vermieter und Mieter von Geschäftsliegenschaften mit Mietzinszahlungen subventionieren. Unternehmer, welche ihren Betrieb in ihren eigenen Räumlichkeiten haben, sollen hingegen leer ausgehen, ebenso alle Vertragsparteien, welche sich schon einvernehmlich einigen konnten. Das ist nicht hinnehmbar. Eigenverantwortliches und partnerschaftliches Verhalten darf nicht bestraft werden. Überdies beinhaltet die Annahme der Motion bzw. des Kredites auch einen starken Anreiz für unlauteres Verhalten, zum Beispiel für Schattengeschäfte. Nur schon einen Bruchteil dieser illegalen Handlungen aufzudecken und entsprechend zu sanktionieren, würde einen enormen Personalaufwand erfordern, was wiederum mit erheblichen Kosten verbunden wäre, welche noch nicht in den 50 Millionen Franken enthalten sind.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Gelder dieses Nachtragskredites zu einem Zweck verwendet würden, der Ungerechtigkeit, Rechtsunsicherheit und Missbrauchspotenzial zur Folge hätte. Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat zu folgen und den Nachtragskredit abzulehnen.