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Christ Katja · Nationalrat · 2020-05-05

Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2020-05-05

Wortprotokoll

Während in einem ersten Schritt die Sicherstellung der Liquidität von Unternehmen und der Erhalt der Arbeitsplätze durch Massnahmen vorrangig sind, stellt sich in einem mittelfristigen Szenario die Frage nach der Unterstützung von für die Schweiz strategisch wichtigen Unternehmen. Wichtig dabei ist die Frage, wie allfällige Beteiligungen, Kredite oder Garantien durch die öffentliche Hand an konkrete Bedingungen geknüpft und mit Sicherheiten hinterlegt werden können, sodass sie für uns auch tragbar sind und wir sicher sein können, dass das Geld auch in der Schweiz bleibt.

Eine Unterstützung bei Liquiditätsengpässen durch den Bund ist im Falle der flugnahen Betriebe dennoch richtig und wichtig. Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf eines Artikels 102a des Luftfahrtgesetzes soll nun also diese Eckwerte festlegen. Gemäss diesem ist der Bundesrat alleine für die Voraussetzungen der zu treffenden Massnahmen sowie für die Bedingungen und Auflagen verantwortlich. Bis auf die Sicherstellung der Dienstleistungen in der Schweiz werden im Gesetz selbst keine weiteren Auflagen erwähnt. Aus[NB]wirtschaftlicher[NB]Sicht ist dieses Rettungspaket sicher notwendig, und die ausgehandelte Lösung ist alles in allem ausgewogen.

Es stellt sich aber schon die Frage, wie gross das Risiko für den Bund und mit Blick auf die Gesellschaften ist, die sich in ausländischen Händen befinden. Wir wollen ja[NB]schliesslich nicht einfach von Konkurs bedrohte Firmen unterstützen, sondern die Betriebe als solche sichern, weil wir diese als systemrelevant einstufen. Zudem wollen wir sicherstellen, dass das Geld in der Schweiz bleibt. Das ist möglich, wenn sich der Bund an schweizerischen Auffanggesellschaften beteiligt oder solche unterstützt, die bevorzugt von privaten Investoren gegründet worden sind. Grundsätzlich soll er auch dies nur subsidiär tun, also nur, sofern die finanzielle Deckung nicht durch Banken oder Private geleistet werden kann. Es ist ja grundsätzlich nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, sich in diesen Bereichen mit Eigentum zu engagieren.

Die Auffanggesellschaften werden zwar in der Botschaft auch kurz erwähnt. Im Gesetz selbst jedoch ist die Formulierung auslegungsbedürftig, und es bleibt offen, was mit "Beteiligung an Gesellschaften" genau gemeint ist. Wir sind der Ansicht, dass hier die gesetzliche Grundlage einer Präzisierung bedarf, damit wir als gesetzgebende Gewalt den Rahmen klar setzen können. Indem wir Auffanggesellschaften explizit im Gesetz erwähnen, lassen wir Interpretationen weniger Spielraum. Die Formulierung "insbesondere an Auffanggesellschaften" soll ermöglichen, dass diese Nennung nicht ausschliesslich ist, aber klarmacht, was der Gesetzgeber darunter versteht.

Wenn sich der Bund an Gesellschaften beteiligt, Mittel zur Verfügung stellt respektive Darlehen, Bürgschaften oder Garantien gewährt, dann soll er dies nur unter Berücksichtigung angemessener Sicherheiten tun. Diesbezüglich gibt es unseres Erachtens jedoch eine Lücke in diesem Gesetzentwurf, die auch durch die Ausführungen in der Botschaft nicht geschlossen wird. Es ist wohl richtig und Exekutivaufgabe, die detaillierten Bedingungen und Auflagen in den Ausführungsbestimmungen festzulegen. Es ist jedoch Aufgabe der Legislative, festzulegen, dass Finanzhilfen mit Sicherheiten zu hinterlegen sind. Ohne Sicherheiten keine Finanzhilfen - dies muss unmissverständlich im Gesetzestext stehen.

Ich bitte Sie deshalb, meine zwei Minderheitsanträge zu unterstützen. In diesem Sinne möchte ich Ihnen gerne auch empfehlen, den Antrag der Minderheit III von Herrn Bregy zu unterstützen. Er geht in eine ähnliche Richtung.

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