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preparatory:AB 260427

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-05

Wortprotokoll

Die Medienbranche befindet sich in einer strukturellen Krise, weil - das wird für Sie nicht neu sein - die Werbeaufträge in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen sind. Nun sind diese aber der Corona-Krise wegen regelrecht eingebrochen. Budgetiert war für die Presse im Jahr ein Werbeumsatz von rund 800 Millionen Franken; nach den letzten zwei Monaten musste diese Zahl halbiert, sprich auf 400 Millionen korrigiert werden. Als Vergleich nur dies: Noch vor zehn Jahren lag der Werbeumsatz bei 3 Milliarden Franken. Betroffen sind von diesem Werberückgang nicht nur die Zeitungen, sondern auch die elektronischen Medien, Radio und Fernsehen. Zwar schauen die Leute mehr fern, hören mehr Radio und lesen auch öfters Zeitung, wie immer in einer Krise. Die Abonnementszahlen steigen, doch die Mehreinnahmen reichen bei Weitem nicht, um die Löcher, die durch die Corona-Krise verursacht wurden, zu stopfen.

Der Bundesrat hat dies erkannt. Doch er will zur Unterstützung der Medien - im Gegensatz zu anderen Sektoren - kein Notpaket schnüren, sondern das ordentliche Medienpaket, welches in diesem Sommer vorgestellt worden wäre, vorziehen und bereits im Juni in die Session bringen. Dieses ordentliche Medienpaket umfasst den Ausbau der indirekten Presseförderung, eine Projektförderung etwa im Bereich der Aus- und Weiterbildung und auch eine Online-Förderung. Es sind Massnahmen im Umfang von 78 Millionen Franken, welche Änderungen des Postgesetzes, des Radio- und Fernsehgesetzes und die Erarbeitung eines neuen Minigesetzes zur Folge haben.

Die Kommissionsmehrheit begrüsst diesen Plan, findet jedoch, dass, bis diese Massnahmen in Kraft treten, zu viel Zeit verstreichen würde. Mit einer Kommissionsmotion fordert sie deshalb weitere Massnahmen zur Unterstützung der Medien, längstens bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen des soeben beschriebenen Medienpaketes.

Zum einen soll der Bund für die Schweizer Medien die Abonnementskosten der Depeschenagentur, der SDA, übernehmen, damit der Text-Basisdienst den Journalistinnen und Journalisten in drei Sprachen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden kann. Weiter soll die Schweizerische Post die Regional- und Lokalzeitungen kostenlos zustellen; dies ein Kostenpunkt von rund 25 Millionen Franken. Aber auch die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen mit einer Auflage von über 40[NB]000 Exemplaren soll vergünstigt werden. Hierzu führten wir eine Diskussion zur Frage, ob auch Verlage von dieser Unterstützung profitieren können sollen, welche mitten in der Corona-Krise Gewinne in Form einer Dividende ausbezahlt haben. Da einige Verlage die Auszahlung der Dividende bereits vor der Krise beschlossen hatten, entschied sich die Mehrheit der Kommission, die Restriktion auf das Geschäftsjahr 2020 zu beschränken. Eine Minderheit hätte auch das Geschäftsjahr 2019 mit einbeziehen wollen.

Der vergünstigte Tarif für die grossen Presseerzeugnisse dürfte für den Bund Mehrkosten von rund 10 Millionen Franken nach sich ziehen.

Der letzte Punkt der Motionsforderung betrifft die Frühzustellung für Zeitungen. Hier will die Kommission, dass der Bundesrat - hinsichtlich der Diskussion über das ordentliche Medienpaket - die Abklärungen über die Machbarkeit einer Bundesbeteiligung bei der Finanzierung der Frühzustellung möglichst rasch abschliesst.

Die Motion wurde mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Um die Motion nicht zu gefährden, wurde ein Zusatzantrag von Nationalrat Candinas zugunsten eines Briefes an den Bundesrat zurückgezogen. Er betrifft die sogenannte Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse. Auch ihre Werbeeinnahmen sind wegen der Corona-Krise massiv eingebrochen. Die Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse ging aber bei der aktuellen Diskussion völlig unter. Die Berechnungen des Bundesamtes für Kommunikation ergeben, dass der Miteinbezug der Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse bei der indirekten Presseförderung rund 12 Millionen Franken kosten würde.

Ich komme zum zweiten Geschäft: "Nothilfegelder für die privaten Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz sofort ausschütten". Das ist die Motion 20.3155.

Die privaten Radio- und Fernsehstationen haben der Corona-Krise wegen dasselbe Problem wie die Presse. Die Werbeeinnahmen sind eingebrochen, gemäss Angaben aus der Branche je nach Station zwischen 60 und 95 Prozent. Für [PAGE 473] nicht gebührenfinanzierte Privatstationen fällt also zum Teil fast die ganze Einnahmenseite zusammen, für die gebührenfinanzierten betrifft es nur einen Teil der Einnahmen. So oder so - insgesamt vernichtet die Corona-Krise den privaten Radio- und Fernsehstationen eigenen Angaben zufolge rund 65 Millionen Franken an Werbegeldern. Die Kommission ist der Meinung, dass der Bundesrat den privaten Radio- und Fernsehstationen ähnlich wie der Presse 30 Millionen Franken zur Verfügung stellen soll. Dieser Betrag soll aus der Schwankungsreserve der Radio- und Fernsehabgabe alimentiert werden. Zudem soll die Branche zur Ausarbeitung der Detailbestimmungen mit einbezogen werden. Selbstverständlich sind die Privatstationen verpflichtet, im Fall von Gewinnen in diesem Jahr die Gelder dem Bund zurückzubezahlen.

Die Kommissionsmotion 20.3155 wurde von der KVF-N einstimmig verabschiedet.