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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-05-05

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-05

Wortprotokoll

Kaum ist die Verordnung über die Covid-Kredite in Kraft, wird bereits eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist gefordert. Meines Erachtens ist es jedoch völlig verfrüht, schon jetzt Änderungen vorzunehmen. Das würde nur zu Rechtsunsicherheit führen und falsche Anreize setzen. Schliesslich ist eine Härtefallklausel in der aktuellen Verordnung enthalten. So kann die reguläre Laufzeit des Kredits von fünf Jahren durch die teilnehmende Bank einmal um zwei Jahre verlängert werden. Damit beträgt die maximale Laufzeit eines Kredits bei Härtefällen sieben Jahre, was schon fast der geforderten Verlängerung auf acht Jahre entspricht. Eine Änderung ist aus meiner Sicht nicht nötig.

Ich bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen.

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