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preparatory:AB 260475

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-05

Wortprotokoll

Die Lösung der Mietfrage für Gewerbeflächen für die Gastronomie, den Detailhandel, die Coiffeure sowie Fitness- und Sportstätten ist für Zehntausende von betroffenen KMU in unserem Land eine existenzielle Frage. Finden wir in dieser Frage keine Lösung, wird es zu Zehntausenden von Rechtsstreitigkeiten und zu Tausenden von Konkursen kommen. Eine Mehrheit der Kommission findet deshalb, man müsse eine klare Lösung für die Geschäftsmietfrage beschliessen, um Rechts- und Kalkulationssicherheit für alle Beteiligten herzustellen und eine Konkurs- und Verschuldungsfalle zu verhindern.

Dabei wird eine Lösung angestrebt, wonach für die Zeit der Schliessung den Mietenden 70 Prozent der Miete erlassen [PAGE 478] werden. Das ist eine faire und ausgewogene Lösung, sozusagen eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Die betroffenen Gewerbe werden so massgeblich entlastet, sodass sie vor allfälliger Insolvenz oder zu hoher unproduktiver Verschuldung geschützt werden. Die Vermieter hingegen haben für die Zeit des Teilmieterlasses mit den verbleibenden 30 Prozent ihre Kosten voll gedeckt.

Man darf nicht vergessen, dass in der Schweiz die überwältigende Mehrheit der Gewerbeflächen für Restaurants und Läden Mischnutzungen sind: unten ein Laden, dann Büros, oben Wohnungen. Das heisst, die Vermieter haben Ertragsausfälle von 1 bis 3 Prozent ihrer Jahreseinnahmen. Die 30 Prozent Restmiete decken also damit die Kosten, was auch Immobilienexperten bestätigen. Der Allgemeinheit entstehen so keinerlei Kosten, eine Win-win-Situation also. Für Vermieter, die ihrerseits in existenzielle Nöte kommen, ist ein Härtefallfonds vorgesehen, der aber vermutlich kaum genutzt werden muss.

Eine Minderheit der Kommission glaubt, diese Lösung sei zu starr, unterschiedliche Mieter hätten unterschiedliche Situationen. Deshalb müsse man die Lösung des Problems den Vertragspartnern und den Verhandlungen im Einzelfall zwischen Mietern und Vermietern überlassen; schliesslich sei es ja im Interesse der Vermieter, dass ihre Mieter nicht in Konkurs gingen.

Die Mehrheit der Kommission bestreitet diese Analyse nicht. Die Praxis jedoch zeige klar, dass solche einvernehmlichen Verhandlungslösungen zwar stattfänden, aber die absolute Ausnahme seien. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass Asymmetrien in der Verhandlungsmacht da sind und die Mieter am deutlich kürzeren Hebel sind; in Rohmiete haben sie meist viel aus der eigenen Tasche investiert, das ihnen bei einer Kündigung niemand erstattet. Zudem sind viele Betriebe ausgesprochen standortgebunden, im Gegensatz zum Beispiel von Büromieten, bei denen man ohne Probleme umziehen kann. Vor allem aber neigen Vermieter nicht dazu, in Verhandlungen zu steigen, weil sie davon ausgehen, dass sich die Mieter mit einem Corona-Kredit verschulden können, um die Mieten zu decken.

Die Mehrheit der Kommission erachtet genau das als den fatalen Weg. Die Kredite sollen gebraucht werden, um in der Zukunft wieder in Gang zu kommen, und nicht, um unproduktiv Mieten zu decken. Konjunkturpolitisch wäre es verheerend, wenn Hunderttausende von KMU und Gewerbebetrieben auf einem unproduktiven Schuldenberg sitzen, statt in die Zukunft zu investieren.

Der Vorschlag der Kommission ist breit abgestützt, und sämtliche betroffenen Verbände wie Gastrosuisse, Swiss Retail Federation, Coiffuresuisse, der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter Verband usw. haben sich explizit, ausdrücklich, für diese Lösung ausgesprochen.

Die vorliegende Lösung des Ständerates zur Geschäftsmietfrage gemäss der Motion 20.3161 lehnt die WAK-N klar mit 15 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab. Sie ist ungenügend, nicht gerecht und löst die anstehenden Probleme in keiner Art und Weise, so die Argumentation der Mehrheit der Kommission. Es gebe, hiess es, zudem keine Rechtfertigung, weshalb die öffentliche Hand einen Teil der Mieten in nur wenigen, in ganz gewissen Fällen zu übernehmen habe.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen deshalb klar die Annahme der ausgewogenen Lösung des Problems und die Annahme der nationalrätlichen Kommissionsmotion 20.3142. Diese bringt endlich Rechts- und Kalkulationssicherheit für alle Beteiligten, deckt die Kosten der Vermieter und bewahrt Zehntausende von KMU und Gewerbebetrieben vor unverschuldeten Konkursen und unnötiger Verschuldung.