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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-05-05

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-05

Wortprotokoll

Ich spreche hier ganz kurz. Ich hoffe, dass ich den Schwung aus der vorhergehenden Abstimmung, wo Sie mir die Unterstützung ja gewährt haben, mitnehmen kann.

Eine Anpassung der Zinsregelung in der Verordnung erachte ich als zu verfrüht. Die Zinsen für Kredite bis zu 500[NB]000 Franken betragen nun für ein Jahr 0,0 Prozent. In der Verordnung ist in Artikel 13 Absatz 4 festgehalten, dass das Eidgenössische Finanzdepartement die Zinsen jeweils per 31. März anpasst, und zwar entsprechend der Marktentwicklung. Ich meine, dies ist eine gute und verhältnismässige Regelung. Sollte das übrige Zinsumfeld markant steigen, so kann das Departement reagieren.

Ein garantierter Zinssatz von 0,0 Prozent könnte noch mehr Unternehmen dazu bewegen, einen Kredit zu beanspruchen, obwohl sie ihn nicht benötigen würden. Solche Fälle gibt es in der Praxis. Schliesslich ist es ansonsten unmöglich, einen Bankkredit über fünf Jahre zu 0,0 Prozent Zinsen zu erhalten. Ich habe Vertrauen, dass das Eidgenössische Finanzdepartement bezüglich der Zinsfrage mit Augenmass agieren wird. Es ist nicht zu befürchten, dass die Zinsen über Gebühr angehoben werden.

Daher bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Motion ebenfalls abzulehnen.