Fetz Anita · Nationalrat · 2002-10-02
Fetz Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt natürlich die Minderheit II (Strahm). Wir sind überzeugt, dass die Beweislastumkehr - es geht in diesem Artikel ja um die Beweislasterleichterung - bei weitem nicht über das Ziel hinausschiesst, sondern auf der Logik der Gen-Lex aufbaut. Bei der Gentechnologie haben wir es schliesslich mit einer Technologie zu tun, mit der wir noch keine allzu grossen Erfahrungen haben. Der Bundesrat hat in seiner Vorlage und auch in seinen Voten immer klar gesagt, was das Grundprinzip dieser Gen-Lex sein muss und sein soll. Das Grundprinzip soll nämlich sein, dass jene, die mit der Gentechnologie produzieren und sie anwenden, die Risiken tragen sollen. Das entspricht auch unserer marktwirtschaftlichen Logik des Verursacherprinzips.
Worum geht es nun im Einzelnen? Wir haben in der Gen-Lex ja bereits einiges beschlossen; das macht den Antrag der Minderheit II (Strahm) umso wichtiger. Was haben wir bis jetzt beschlossen? Wir haben eine relativ large Zulassungspraxis; wir haben kein Verbandsbeschwerderecht, das ist abgelehnt worden. Ich denke, das alles zwingt uns eigentlich dazu, den Geschädigtenschutz - und um diesen geht es hier - auszubauen. In der Praxis wird es so sein - dies an die Damen und Herren von der Bauernseite -, dass ein einzelner Bauer den Nachweis erbringen muss, wenn seine Produktion GVO-geschädigt ist. Wenn er biologisch oder integriert produziert und in seinem Weizen plötzlich gentechnisch veränderte Organismen gefunden werden und er seine Produktion nicht mehr verkaufen kann, dann wird er beweisen müssen, woher die GVO kommen.
Und jetzt kommt das Problem Nummer eins: Diese Analysen sind sehr kostspielig und sehr aufwendig. Darum hat die Mehrheit übrigens auch gesagt, diese Analysen sollten von Amtes wegen gemacht werden. Ich möchte Sie daran erinnern, was "von Amtes wegen" heisst: Es bedeutet zwar eine Erleichterung für den Geschädigten, weil er die Analysen nicht selber bezahlen muss; aber wer bezahlt sie dann? Die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen natürlich.
Das Problem Nummer zwei: Es ist äusserst schwierig nachzuweisen, ob ein GVO-geschädigter Mais zum Beispiel durch einen Monsanto-Mais oder einen Syngenta-Mais geschädigt worden ist. Die entsprechenden Analysen sind sehr aufwendig. Bei unserem Antrag geht es uns darum, den Einzelnen, der von diesen Analysen restlos überfordert ist, zu schützen. In diesem Bereich sind es namentlich Bauern. Wir finden es stossend, wenn das Verursacherprinzip nicht mit einer Beweislastumkehr verbunden wird.
Den Streit auf der juristischen Ebene zwischen der Mehrheit und der Minderheit der Kommission überlasse ich gerne den Experten. Aber auf der Ebene der praktischen Umsetzung müssen wir jetzt den nächsten Schritt machen und diese Beweiserleichterung wirklich einführen, indem man Geschädigten auch die Chance gibt, erstens ihren Schaden nachzuweisen und zweitens auch entschädigt zu werden.