Zanetti Roberto · Ständerat · 2020-05-05
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-05
Wortprotokoll
Der Beweggrund für diese Motion ist der gleiche wie für die gerade abgelehnte Motion, nämlich die Risiken für die Eidgenossenschaft zu minimieren, indem man den Kreditnehmern eben Planungssicherheit gibt.
Herr Bundesrat, Sie haben mit Bezug auf die vorangehende Motion von Planungssicherheit gesprochen. Das ist ein Begriff, der eine wesentliche Bedeutung hat. Von der seinerzeitigen Ankündigung, dass für diese Überbrückungskredite null Prozent Zins zu zahlen seien, war ich sehr positiv überrascht; das hätte ich, unter uns gesagt, so nicht erwartet. Es wurde denn auch von allen Seiten begrüsst und beklatscht, bis man in die Details gestiegen ist und gesehen hat, dass [PAGE 250] nach dem ersten Jahr die Zinsen der Marktentwicklung angepasst werden können. Man hat dann auch in Kommentaren usw. gesehen, dass dadurch relativ viel Verunsicherung aufgekommen ist. Man fragte sich, ob es denn wirklich so sei, dass die Banken keine Gewinne daraus ziehen wollten, wie sie es immer beschworen. Die Leute waren plötzlich sehr verunsichert, und darum ist die Mehrheit der Kommission - sie hat diese Motion mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen - der Überzeugung, dass man Planungssicherheit schaffen soll.
Ich gehe davon aus, dass die Banken die Finanzierung dieser Kredite zu einem schönen Teil über die Nationalbank machen und sie dieses Geld mit einem cleveren Cash-Management auch zu festen Bedingungen holen konnten. Die Banken kennen ja ihre Kunden. Ich fand es im Übrigen einen genialen Ansatz, zu sagen, dass die Hausbank diese Kreditabwicklung vornehmen soll. Schliesslich kennt sie ihre Kunden und kann sie gegebenenfalls auch dazu anhalten, Kredite zurückzuzahlen, wenn die Liquidität vorhanden ist, sodass weder für die Banken noch für die Eidgenossenschaft Risiken entstehen. Für die Kreditnehmer aber besteht Planungssicherheit. Das erleichtert ihnen das Leben, und das ist ja eigentlich die Raison d'être dieser Solidarbürgschaftsverordnung, nämlich dass wir die Schwierigkeiten, in die die kleinen Unternehmungen und Kleinstunternehmungen geraten sind, möglichst minimieren wollen.
Ich bitte Sie deshalb - und dies immer mit Blick auf das übergeordnete Ziel: keine Konkurse, keine Verluste zulasten der Eidgenossenschaft, keine Arbeitsplatzverluste -, der Motion zuzustimmen, sodass für die Kreditnehmer tatsächlich Planungssicherheit besteht. Sollten bis zum Herbst gegebenenfalls neue Erkenntnisse vorliegen, hätte das Parlament die Möglichkeit, im Rahmen der Debatte über die entsprechende Botschaft Korrekturen vorzunehmen oder meinetwegen zur ursprünglichen Position des Bundesrates zurückzukehren. Der Bundesrat hat uns dieses Vorgehen vorexerziert: Er tagt zweimal pro Woche, entscheidet etwas, sieht, dass ein Entscheid suboptimal ist, und korrigiert ihn wieder. Indem wir die Motion annehmen, schaffen wir uns hier eine zusätzliche Option. Im Nationalrat ist eine entsprechende Motion mit rund 120 zu 70 Stimmen angenommen worden.
Ich bitte Sie deshalb, entsprechend dem Beschluss des Nationalrates, der Motion zuzustimmen.