Kutter Philipp · Nationalrat · 2020-05-05
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-05
Wortprotokoll
Die Kindertagesstätten sind in einer schwierigen Lage. Wir haben das Thema auch im Rahmen der Nachträge zum Budget 2020 diskutiert und uns vor Kurzem mit dem Ständerat darauf geeinigt, 65 Millionen Franken zusätzlich ins Budget aufzunehmen. Nun müssen wir noch den dazugehörigen Auftrag an den Bundesrat formulieren, und darum geht es in der vorliegenden Motion.
Die aktuelle Pandemie verursacht grosses Leid. Sie bringt aber auch wertvolle Erkenntnisse hervor, und so zeigt sich deutlich, dass die familienergänzende Kinderbetreuung nicht einfach nett ist. Sie ist auch nicht das Hobby einiger Städter. Die familienergänzenden Betreuungsstrukturen sind zentral für das Funktionieren unserer Volkswirtschaft und unserer Gesellschaft. Sie sind zentral für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Durch die ausserordentliche Lage, den sogenannten Shutdown, wurden diese Kindertagesstätten unverschuldet in eine finanziell äusserst schwierige Lage gebracht. Viele von ihnen werden ohne zusätzliche Unterstützung der öffentlichen Hand die Krise nicht überleben.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur ist sich weitgehend einig, dass das verhindert werden muss, und sie ist der Ansicht, dass der Bund einen Beitrag zur Rettung der Kinderkrippen leisten soll. Sie hat mit 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen die vorliegende Motion als Kommissionsmotion eingereicht.
Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um die Institutionen in der familienergänzenden Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Der Bund soll dabei subsidiär handeln. Er soll Aufwendungen der Kantone und der Gemeinden zu mindestens 33 Prozent abgelten. Gemäss Schätzungen, von denen wir aus der Finanzkommission auch schon gehört haben, ist mit Ausgaben von etwa 65 Millionen Franken zu rechnen, da der Bund nach heutigem Stand der Kenntnis die Ertragsausfälle der Krippen auf total 200 Millionen Franken schätzt. Wir können also festhalten: Mit dem Betrag im Budget kann das Anliegen der Motion erfüllt werden.
Gerne gehe ich auf die Gründe ein, die für eine Annahme sprechen, und beginne mit einem gängigen Gegenargument. Es wird gesagt, Kindertagesstätten seien zwar wichtig, aber keine Bundesaufgabe. Ausserdem habe der Bundesrat für den Betrieb der Kitas in der Corona-Krise ja lediglich gewisse Vorgaben gemacht. Die Kantone hätten die Vorgaben unterschiedlich umgesetzt und - das wird allerdings nicht laut gesagt - den Schlamassel selbst herbeigeführt. Schliesslich könnten Kitas auch bestehende Instrumente des Bundes beanspruchen, wie z. B. Kurzarbeit.
Ich möchte Ihnen in vier Punkten aufzeigen, weshalb die WBK diese Haltung nicht teilt, sondern es richtig findet, dass der Bund einen Beitrag leistet.
1.[NB]Der Bundesrat hat, auch wenn er es nicht gerne anerkennt, die schwierige Lage der Kitas massgeblich verursacht. Am 13. März 2020 teilte er mit, dass Eltern ihre Kinder ab sofort nach Möglichkeit selbst betreuen und nicht mehr in die Kitas schicken sollen. Gleichzeitig hat er festgelegt, dass ein Grundangebot in der Kinderbetreuung für gewisse Berufsgruppen zwingend aufrechterhalten werden muss: Dies sei - ich nutze das inflationär gebrauchte Wort ungern - systemrelevant. Massgebend ist dazu Artikel 5 der Covid-19-Verordnung 2. In den Erläuterungen dazu steht, ich zitiere: "Damit die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann, dürfen Kindertagesstätten nur unter der Voraussetzung geschlossen werden, dass anderweitige geeignete Betreuungsangebote vorhanden sind." Anderweitige Betreuungsangebote aufzubauen, hat er grosszügig den Kantonen überlassen. Doch was sollten sie tun? Innert Tagen eine parallele Infrastruktur installieren? Das ist illusorisch. Weiter hat er festgelegt, dass eine Kinderkrippe selbst den Betrieb nur dann einstellen darf, wenn Ausnahmefälle eintreten, zum Beispiel, wenn alle Betreuerinnen und Betreuer krank sind. Faktisch bedeuten die Bestimmungen, dass die Krippen offen bleiben mussten, die Eltern aber ihre Kinder selbst betreuen sollten. Auch dazu steht in den Erläuterungen zu der Verordnung Folgendes: "Aus diesem Grund sollen die Betreuungsangebote nur dort zur Verfügung stehen, wo eine private Betreuung nicht möglich ist."
Diese Kombination der Vorgaben hat die Kitas in diese schwierige Lage gebracht. An gewissen Orten wurden die Eltern angehalten, ihre Zahlungen weiter zu leisten. Ob das rechtlich haltbar ist, wenn das Angebot nicht genutzt werden darf, ist mindestens fraglich. Sicher wirft es soziale und moralische Fragen auf, wenn Familien 1000 oder 1500 Franken pro Monat zahlen sollen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, und das allenfalls bei reduziertem Einkommen. Zusammengefasst mussten die Kitas den Betrieb mit einem [PAGE 507] Grossteil der Fixkosten und einem Bruchteil der Einnahmen aufrechterhalten.
2.[NB]Gestützt auf das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung unterstützt der Bund seit 2003 die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen. Er hat in diesen 17 Jahren die Schaffung von 63[NB]000 Betreuungsplätzen unterstützt und dafür fast 400 Millionen Franken investiert. Diese Investitionen gilt es zu schützen. Es kann nicht in unserem Sinn sein, auch nicht im Sinn der Gegner dieses Impulsprogramms, dass die Aufbauarbeit verpufft und die geschaffenen Plätze wieder verschwinden. Dann stehen wir wieder auf Feld eins und haben 400 Millionen Franken ohne Gegenwert ausgegeben.
3.[NB]Es wird oft gesagt, Kitas könnten von bestehenden Instrumenten zur Abfederung der Krise profitieren, zum Beispiel von Kurzarbeit. Das ist, das zeigen meine persönlichen Erfahrungen, nicht oder nicht in jedem Fall möglich. Ich weise darauf hin, dass die Geschäftsmodelle, Trägerschaften und Verträge der Kitas sehr vielfältig sind.
4.[NB]Die Kitas haben eine wichtige volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung. Ohne Kitas wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stark erschwert, und ohne Kitas können wir unser inländisches Fachkräftepotenzial keinesfalls ausschöpfen. Es handelt sich um eine zentrale volkswirtschaftliche Infrastruktur, und darauf werden wir auch angewiesen sein, damit die konjunkturelle Erholung ohne Verzögerung wieder einsetzt.
Mit der vorliegenden Motion der WBK ermöglichen wir, dass die Kitas überleben, und zwar mit einer solidarischen Unterstützung. Alle Staatsebenen werden in die Pflicht genommen. Die Motion respektiert die regulären Zuständigkeiten und das Prinzip der Subsidiarität. Kantone und Gemeinden tragen zwei Drittel und damit den Grossteil der Kosten, der Bund beteiligt sich als Mitverursacher mit einem Drittel.
Ich lade Sie daher im Namen der WBK ein: Bringen Sie mit der Unterstützung dieser Motion die Rettung der Kindertagesstätten in Fahrt. Verschiedene Kantone und Gemeinden haben Massnahmen ergriffen. Sorgen Sie dafür, dass die Hilfe landesweit in Gang kommt, auch an Orten, die bislang zurückhaltend sind. Senden Sie ein positives Zeichen an die Institutionen, senden Sie ein positives Signal an die Wirtschaft und an die Familien in diesem Land. Zeigen Sie ihnen, dass wir sie nicht im Stich lassen.