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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-05-06

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-05-06

Wortprotokoll

Ich kann hier einfach noch einmal wiederholen, dass die deutsche Bundesregierung bei Konkubinatspaaren Besuche nicht zulässt. Wir haben eine eigene Regelung. Wir geben, ich habe das vorhin gesagt, in Härtefällen Ausnahmebewilligungen. Es gibt auch im Rahmen der Familienbesuche Ausnahmeregelungen, vor allem wenn eine Person erkrankt oder in Not ist. Ich möchte auch noch einmal das Positive betonen: Verheiratete Paare, eingetragene Paare dürfen sich besuchen; auch das Besuchen der Kinder ist erlaubt. Das ist alles auch gut kontrollierbar.

Es ist möglich, dass es eine Lösung gibt. Aber bislang war die Bundesregierung in Berlin der Meinung, dass - und das entscheidet halt sie - die Grenzen Deutschlands zu seinen verschiedenen Nachbarstaaten geschlossen bleiben müssen. Wir, die Zollverwaltung im Eidgenössischen Finanzdepartement und auch die Leute im SEM, bemühen uns sehr, dort, wo es Härtefälle gibt, Ausnahmen zu bewilligen.