preparatory:AB 260888
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-05-06
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion der Aussenpolitischen Kommission Ihres Rates soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament für die humanitäre Hilfe für das Jahr 2020 einen Nachtragskredit von insgesamt 100 Millionen Franken zu beantragen.
Mit den zusätzlichen Mitteln soll zum einen ein substanzieller Beitrag an die folgenden Appelle internationaler Organisationen geleistet werden: Global Humanitarian Response Plan Covid-19 der UNO, Operational Response to Covid-19 des IKRK und Revised Emergency Appeal Covid-19 Outbreak der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Zum andern sollen aber auch die bilaterale Hilfe sowie Materiallieferungen zur Bekämpfung des Virus unterstützt und die Prävention verstärkt werden. Gezielt unterstützt werden sollen auch notleidende Länder in Europa, zum Beispiel für die Soforthilfe zur Verbesserung der Versorgung in Flüchtlingslagern.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 18 zu 6 Stimmen -, dieser Motion zuzustimmen; eine Minderheit Grüter beantragt die Ablehnung der Motion; der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Wir haben in den vergangenen Wochen gesehen, dass die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weitreichende Folgen für die Wirtschaft und die Gesellschaft haben. Zahlreiche Entwicklungsländer sind mit besonders grossen Herausforderungen konfrontiert. Aufgrund von ungenügenden oder fehlenden Systemen der sozialen Sicherheit, grossen Lücken in der Gesundheitsversorgung und den oft gravierenden wirtschaftlichen Folgen sind die ärmsten Menschen besonders stark betroffen. Die erwarteten Folgen sind verstärkte Armut, soziale Unruhen und Flucht. Vor diesem Hintergrund haben multilaterale Organisationen wie die UNO und die Rotkreuz- und Rothalbmondorganisationen Unterstützungsappelle an die Staatengemeinschaft gerichtet.
Ihre Aussenpolitische Kommission diskutierte an ihrer Sitzung vom 20. April 2020 drei verschiedene Anträge für Kommissionsmotionen, welche alle zum Ziel hatten, zusätzliche finanzielle Mittel für diese Appelle zur Verfügung zu stellen. Die Kommission beschloss letztendlich den vorliegenden Motionstext, welcher sowohl die multilateralen Aspekte als auch bilaterale Massnahmen berücksichtigt. Der Bundesrat hat nach unserer Sitzung angekündigt, sich an verschiedenen internationalen Appellen zur Bewältigung von Covid-19 mit insgesamt maximal 400 Millionen Franken zu beteiligen. Für einen Teil dieses Engagements wurden gemäss Bundesrat bereits Beiträge geleistet und intern kompensiert. Auch ein Teil der zukünftigen Ausgaben kann wohl letztendlich kompensiert werden.
Es war der Kommission sehr wichtig, dass die finanziellen Mittel rasch zur Verfügung stehen, damit keine Zeit verloren geht. Denn wir wissen ja nur allzu gut, dass Zeit ein kritischer Faktor bei der Verbreitung und Bekämpfung des Virus ist. Es ist der Kommission auch ein Anliegen, dass die anderen Bereiche der internationalen Zusammenarbeit nicht aufgrund fehlender finanzieller Mittel in ihrer Arbeit eingeschränkt werden.
Wir dürfen in dieser ausserordentlichen Lage das Ausland nicht vergessen. Genauso wie wir in dieser schwierigen Zeit in den Gemeinden die Solidarität leben, genauso wie wir in den Kantonen die Solidarität leben und genauso wie wir auf nationaler Ebene Solidarität leben, ist es wichtig und richtig, internationale Solidarität zu leben.
Ich bitte Sie deshalb im Namen Ihrer Aussenpolitischen Kommission, die Motion anzunehmen.