Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-05-06
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-06
Wortprotokoll
Ich spreche nicht in der Rolle des Präsidenten der SGK, das hat der Vizepräsident verdankenswerterweise übernommen, sondern in meinem eigenen Namen. Ich tue dies, weil es doch um eine Frage geht, bei der die mangelnde Diskussionsbereitschaft hier mit der Diskussionsfreude in der Kommission etwas kontrastiert. Ich wollte darum zuerst ein wenig warten, ob sich noch jemand zu Wort meldet. In der SGK fand ja eine durchaus lebendige Diskussion zu diesem Thema statt. Es ist auch so, dass die Reaktionen der Verbände und Organisationen auf den Entscheid von gestern intensiv waren. In kurzer Zeit haben wir eine grosse Welle von Reaktionen auf den Entscheid des Nationalrates in Bezug auf die Dividenden bekommen.
Nach dem beherzten Eingreifen des Bundesrates in dieser Pandemie, in dieser Krise, das namentlich auch wirtschafts- und sozialpolitisch viel gebracht hat, gilt es, zum einen die Kredite und zum andern die Kurzarbeitsentschädigung zu erwähnen. Das sind zwei Instrumente, die mit einem enormen Engagement des Bundes einhergehen. Die SGK unseres Rates wie auch jene des Nationalrates hat sich zunächst die Frage gestellt, ob bei einzelnen Unternehmen, die einerseits Kurzarbeit beanspruchen und andererseits trotzdem Dividenden ausschütten, eine Verbindung mit der Dividendenpolitik vorzunehmen sei. Wir haben diese Frage aus der SGK-S auch dem Bundesrat unterbreitet. Der Bundesrat hat gesagt, er werde nichts machen, was dann die SGK-N dazu veranlasst hat, mittels eines Vorstosses tätig zu werden. Dieser liegt jetzt vor uns.
Die Besorgnis, die Sensibilität in der Öffentlichkeit ist nicht zu übersehen. Es wird in weiten Kreisen als stossend empfunden, wenn Unternehmen gleichzeitig Kurzarbeit anmelden und Dividenden im grossen Stil ausschütten. In diesem Sinne ist es wichtig, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen. Es ist so, dass man schon sagen kann, das bedeute einen Eingriff in die Rechtsordnung, bedeute einen Eingriff in die Eigentumsfreiheit. Nur muss man sagen: Hier beanspruchen Unternehmen ja doch in ganz erheblichem Umfange öffentliche Mittel.
Wenn uns die Volkswirtschaftsdirektoren schreiben und sagen, dass die Kurzarbeitsentschädigung eine Leistung der Arbeitslosenversicherung ist, dann trifft dies grundsätzlich zu. Nur ist mit diesen dringenden Beschlüssen, den Notrechtsbeschlüssen des Bundesrates, hier eine massive Bundesintervention vorgenommen worden. Diese Leistungen werden mit Bundesmitteln von einstweilen 6 Milliarden Franken finanziert. Wir haben diese Woche ja hören können, dass diese Mittel bei Weitem nicht ausreichen werden, sondern wir werden mit grossen neuen Krediten auf Kosten des Bundes konfrontiert: Der Bund finanziert diese Leistungen. Der Bund sagt bei den Krediten an die Firmen mit den Bürgschaften, dass er diese Kredite zu vorteilhaften Konditionen gewährt, aber gleichzeitig schreibt er fest, dass keine Dividenden ausgeschüttet werden.
Wenn es also um Rechtsgleichheit geht, ist es so, dass in beiden Fällen Bundesinterventionen vorliegen, Bundesgelder verwendet werden. Im einen Fall, wenn es um die Kredite geht, schreibt man vor, keine Dividenden auszuschütten; im anderen Fall, wenn es unter dem gleichen Titel mit dem gleichen Beschluss um die Beanspruchung von Kurzarbeitsentschädigung geht, wären, wenn wir hier nicht eine Änderung vornehmen, Dividenden zulässig. Es liegt hier also eine Rechtsungleichheit bezüglich der Konditionen vor.
Interessanterweise ist das ja auch beim vorgesehenen Medienpaket der Fall. Die grossen Medienkonzerne waren einer der Anlässe für Diskussionen in der Öffentlichkeit. Auch dort, beim Medienpaket, steht inzwischen ganz selbstverständlich fest, dass diese Ausschüttung, dass diese Hilfen und diese Unterstützung von einer entsprechenden Politik der Medienkonzerne abhängig gemacht werden: Sie werden auf Dividenden zu verzichten haben, wenn sie diese Hilfe beanspruchen wollen. Das ist nicht mehr als in Ordnung. Es ist so, dass es halt sonst unter dem Strich eine Privatisierung der Gewinne und eine Sozialisierung der Verluste bedeutet.
In diesem Sinne ist das, was der Nationalrat beschlossen hat, nichts als logisch. Bezüglich der Rückwirkung gibt es Möglichkeiten, hier die Motion noch in der Umsetzung zu modifizieren, denn eine Motion ist ja nur ein Gesetzgebungsauftrag. Hier könnte eine entsprechende Änderung vorgenommen werden.
Es ist klar, die Kurzarbeitsentschädigung ist ein leistungsfähiges Instrument. Es dient den Arbeitnehmenden. Das ist sehr positiv, soll Entlastung bringen. Es dient aber auch den Firmen, den Unternehmen, indem Kurzarbeit dazu führt, dass das Produktionspotenzial der Wirtschaft erhalten bleibt, dass man in der Lage ist, eine Krise zu überwinden. Gerade die Finanzkrise hat ja gezeigt, in welchem Umfange das nötig war und dass sich das auch positiv ausgewirkt hat. In diesem Sinne soll dieses Instrument so eingesetzt werden, wie es jetzt auch passiert: Das ist ausserordentlich wichtig für die Schweizer Wirtschaft, für die Arbeitsplätze. Aber wir müssen [PAGE 275] gleichzeitig darauf achten, dass diejenigen, die Kurzarbeitsentschädigung beanspruchen, sich an gewisse Regeln halten, wie sie von der Öffentlichkeit als gerechtfertigt empfunden werden.
Es ist doch bedenkenswert, dass z. B. auch der Zürcher Finanzdirektor Stocker kürzlich in einem "Tages-Anzeiger"-Interview, das Ihnen sicher nicht entgangen ist, die Auffassung vertreten hat, dass sich die gleichzeitige Beanspruchung von Kurzarbeit in grossem Stil und die Ausschüttung von Dividenden beissen.
Zum Schluss: Es geht gerade beim Einsatz öffentlicher Mittel darum, abzuwägen. Wo Härten eintreten, muss der Staat handeln. Es gibt enorme Härten, auch unter dem Regime der Kurzarbeit. Sie wissen, dass Kurzarbeitsentschädigung für die Arbeitnehmenden bedeutet, dass die Bezüge auf 80 Prozent gesenkt werden. Konkret heisst das: Bei einer Verkäuferin, die heute 4000 Franken verdient, beträgt der Lohn, wenn sie krisenbedingt in Kurzarbeit kommt, noch 80 Prozent, 3200 Franken. Wenn Sie diese Zahlen hören und sehen, dann wird klar, dass diese Person nachher auf dem Zahnfleisch geht, Mühe hat, ihre Ausgaben zu bestreiten, auf dem Existenzminimum ist. Wenn es Härten gibt, dann sind sie an diesem Ort zu verzeichnen und nicht dort, wo Dividenden ausgeschüttet werden.
Wir sind heute in einer Situation, in der wir unter diesen Notverordnungen des Bundes, im Notrecht stehen. Dieses Notrecht gilt nicht sehr lange, es muss durch ordentliche Gesetzgebung abgelöst werden. Hier gilt es dann - weil das Schicksal dieser Motion ja einigermassen absehbar ist -, im ordentlichen Recht, in der Gesetzgebung, die auch in Zusammenhang mit den Krediten auf uns zukommt, entsprechende Härten aufzunehmen. Dort besteht dann Regelungsbedarf zugunsten von Menschen, die hart betroffen sind, aber sicher nicht zugunsten von jenen, die einerseits in grossem Stil Kurzarbeit beanspruchen, andererseits in grossem Stil Dividenden ausschütten.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zuzustimmen.