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Herzog Verena · Nationalrat · 2020-06-02

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-02

Wortprotokoll

Eine Mehrheit dieses Rates hat gegen den Willen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit in der Wintersession entschieden, auf die Vorlage zum Betäubungsmittelgesetz einzutreten. Sie wollen also die von ein paar Städten und von den Medien hochstilisierten Pilotprojekte mit Cannabis ermöglichen und erhoffen sich, mit sogenannt wissenschaftlichen Untersuchungen neue Wege in der Cannabispolitik zu finden.

Ich erinnere Sie daran: Es sind zwar keine Tier-, jedoch Menschenversuche, die wir da planen, mit mehr oder weniger Freiwilligkeit, denn wer in einer Sucht ist, ist leider in seinem Leben kaum mehr frei, sondern hat die wirkliche Freiheit verloren.

Wir haben es heute in der Hand, mit der Beratung des Betäubungsmittelgesetzes bei den Pilotversuchen mit Cannabis den Gesundheitsschutz der Teilnehmenden - soweit überhaupt möglich - zu berücksichtigen. Aber nicht nur das, geschätzte Mitbestimmende: Wir tragen als nationales Parlament die Verantwortung, durch gut überlegte, klare Gesetzesbestimmungen vor allem auch den Schutz und die Sicherheit des Umfelds der Probanden und der Öffentlichkeit zu gewährleisten und nicht zu gefährden.

In meinen ersten zwei Minderheitsanträgen geht es vor allem um Kompetenzen und die Verantwortung des Bundesrates. So beantrage ich mit meiner Minderheit I zu Artikel 8a Absatz 1, dass nicht das Bundesamt für Gesundheit, sondern der Bundesrat nach Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden die Pilotversuche mit Cannabis bewilligen soll. Denn der Bundesrat steht in der Verantwortung, wurde doch 2008 eine Volksinitiative für eine Cannabislegalisierung, nämlich die Volksinitiative "für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz", nicht nur knapp, sondern mit 63,3 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Respektiert der Bundesrat den Volkswillen, steht er selbst in der Pflicht, nicht das BAG. Die Bewilligung der Pilotversuche mit Cannabis zu Genusszwecken darf nicht an die Verwaltung delegiert werden.

Mit meiner Minderheit II, ebenfalls zu Artikel 8a Absatz 1, beantrage ich, dass die Gemeinden für die Teilnahme an Pilotversuchen mit Cannabis die Zustimmung des Kantons benötigen. Denn die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen der Pilotversuche, auch auf Aussenstehende, machen kaum an der Gemeindegrenze halt und können auch die Bevölkerung, vor allem natürlich die Jugend, der angrenzenden Gemeinden negativ beeinflussen oder schädigen. Vor allem aber wird auch eine Finanzierung durch die betroffenen Kantone gefragt sein. Aus diesen Gründen ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass ein betroffener Kanton über die Bewilligung eines Pilotversuchs mit Cannabis mitentscheiden kann.

Mit meinen drei weiteren Minderheitsanträgen beantrage ich eigentlich genau das, was auch der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes betreffend Pilotversuche gefordert hat. So heisst es im Kapitel "Ausgangslage": "Dabei soll dem Gesundheitsschutz und dem Jugendschutz besondere Beachtung geschenkt werden." Wie der Jugendschutz tatsächlich gewährleistet werden soll, steht allerdings in den Sternen. Den Gesundheitsschutz können wir bei diesem Gesetz noch so gut wie möglich beeinflussen. Wie die Jugendlichen geschützt werden können, die ja nicht teilnehmen können, jedoch bei Cannabis hauptsächlich von der Einstiegssucht betroffen sind, kann in diesen Pilotprojekten aber nicht beeinflusst werden. Das ist wirklich verwerflich.

Diese Bedenken konnten trotz des Berichtes, den das BAG im Auftrag der Kommission zum Jugendschutz im Bereich des Suchtmittelkonsums erstellt hat, nicht nur in unserer SVP-Kommissionsdelegation, sondern auch bei der Vertretung der Mitte-Fraktion nicht entkräftet werden. Ich konnte bis jetzt niemanden finden, der mir erklären könnte, wie man verhindern will, dass erwachsene Teilnehmende ihr Cannabis jüngeren Süchtigen weitergeben können.

Klar ist jedoch, dass durch eine offizielle Abgabe des verbotenen Cannabis jegliche Prävention unglaubwürdig wird. Aber wenigstens der Gesundheitsschutz sollte so weit wie möglich gewährleistet werden. Dies wird auch vom Bundesrat in der Botschaft als fünfte Rahmenbedingung gefordert: "Der Jugendschutz, der Schutz der Probandinnen und [PAGE 563] Probanden, ihrer Angehörigen und Dritter sowie der öffentlichen Ordnung sollen gewährleistet werden."

Bei meinem dritten Minderheitsantrag geht es exakt um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung respektive der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Ich beantrage deshalb in Artikel 8a Absatz 1 einen neuen Buchstaben g, wonach die Teilnehmer während der Versuchszeit und für eine vorgegebene Zeit nach der Versuchszeit den Führerschein abgeben müssen. Denn Cannabis ist unvereinbar mit der Teilnahme am Strassenverkehr. Sogar der Verein "Legalize it" empfiehlt auf seiner Website: "Eigentlich muss man sich entscheiden: entweder kiffen oder Auto fahren. Und wir meinen hier nicht eine Nacht abstinent sein und dann hoffen, es komme schon gut. Nein, entweder Auto fahren und nie kiffen, oder kiffen, aber dann nie Auto fahren. Alles andere ist sehr riskant."

Diese Stellungnahme muss auch für die Cannabiskonsumenten in Pilotversuchen gelten, denn der Versuchsteilnehmer gefährdet durch den Konsum von Cannabis mit hohem THC-Gehalt nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Darf der Versuchsteilnehmer seinen Führerausweis behalten, stellt sich bei einem Autounfall zudem auch die Frage der Haftung. Wenn wir das nicht explizit im Gesetz festschreiben, haftet dann der Staat?

Bei Artikel 8a Absatz 1 Buchstabe h beantrage ich erstens, dass Personen, die durch nachweislichen Cannabiskonsum bereits eine Begleit- oder Folgeerkrankung erlitten haben, von der Teilnahme ausgeschlossen werden, dies zum Schutz der Versuchsteilnehmer und auch, um die Krankenkassen- und Sozialhilfekosten nicht noch mehr zu belasten. Vor allem ist es absolut unverantwortlich, Cannabis an psychisch vorbelastete Teilnehmer abzugeben. Psychiatrische Vorerkrankungen oder bereits vorhandene psychiatrische Krankheitsbilder können bei regelmässigem Cannabiskonsum reaktiviert werden und/oder sich sogar verschlechtern. Durch den Ausschluss dieser besonders schutzbedürftigen Personen aus den Pilotversuchen wird dem Rechnung getragen, alles andere ist verantwortungslos.

Ich beantrage zweitens, dass Personen von der Teilnahme an den Pilotprojekten ausgeschlossen werden, welche bereits andere illegale Drogen konsumieren, dies, um die Studienergebnisse nicht zu verfälschen.

Noch eine letzte Bestimmung: Mit Buchstabe i beantrage ich etwas ganz Wichtiges. Hier geht es um den THC-Gehalt und damit wiederum um den Gesundheitsschutz. Wir beantragen, dass in Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis, die im Rahmen von Pilotversuchen zugänglich gemacht werden, der Gesamt-THC-Gehalt höchstens 15 Prozent beträgt, was immer noch reichlich hoch ist. Bei der vorgeschlagenen Höhe des THC-Gehaltes von bis zu 20 Prozent haben wir grösste Bedenken, denn wir müssen uns einfach bewusst sein - ohne nostalgisch zu werden -, dass der Wert in den Siebzigerjahren bei 1 bis 3 Prozent lag, während er heute nach Auskunft in der Kommission bei 15 Prozent zu liegen scheint. Deshalb habe ich das auch so angepasst.

Es sind Menschenversuche, die wir mit den Gesetzesänderungen ermöglichen und die wir müssen verantworten können. Danke, wenn Sie zugunsten der Gesundheit und Sicherheit nicht nur der Probanden, sondern auch der Öffentlichkeit unseren Minderheitsanträgen zustimmen.

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