Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-20
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-20
Wortprotokoll
Die bisherige Politik des Bundesrates ist es immer gewesen, dass das 1960 beschlossene Nationalstrassennetz zunächst einmal fertig gestellt wird. Diese Priorität haben wir auch heute noch; das ist auch der Grund, weshalb wir uns immer gegen einzelfallweise Ergänzungen gewehrt haben, also auch gegen Ergänzungsvorschläge, die beispielsweise in Aufklassierungen von Hauptstrassen bestanden. Solche einzelfallweise Ergänzungen sind per definitionem nicht konzeptionell. Aber der vorliegende Vorstoss will jetzt eine Überprüfung in gesamtheitlicher Sicht, und zwar ausdrücklich unter Wahrung der Priorität der Fertigstellung des Netzes. Von daher wehrt sich der Bundesrat überhaupt nicht gegen eine Überweisung; wir wären für eine Überweisung als Postulat, aber rein aus formalen Gründen. In welcher Form auch immer Sie den Vorstoss überweisen, es kommt für uns auf den Inhalt des Vorstosses an und darauf, wie er formuliert ist.
Materiell muss die Gesamtschau des Nationalstrassenbaus selbstverständlich auf die längerfristigen Planungen der anderen Verkehrsträger abgestimmt werden, beispielsweise auf die "Bahn 2000", zweite Etappe, auf den Anschluss der Schweiz an das europäische Hochleistungsnetz der Eisenbahnen, auf den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt. Wir haben die entsprechenden Arbeiten bereits in die Wege geleitet; insbesondere im Rahmen dieser Arbeiten muss dann abgeklärt werden, welche Verkehrsströme in Zukunft zu erwarten sind, wie sich diese Verkehrsströme auf die verschiedenen Verkehrsträger verteilen und welche konkreten Ausbaumassnahmen bei den einzelnen Verkehrsträgern erforderlich sind. Selbstverständlich sind dabei auch die verfassungsmässigen und gesetzlichen Rahmenbedingungen der schweizerischen Verkehrspolitik zu beachten.