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AB 261190

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-02

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 21. Februar 2020 die Motion Ettlin Erich geprüft, die dieser am 19. Juni 2019 eingereicht und die der Ständerat am 12. September 2019 mit 20 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat.

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vorzulegen, mit der ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden kann. Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeträge in die Säule 3a einzahlen konnten, sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, dies nachzuholen und den Betrag vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Dies würde die Vorsorge von Personen stärken, die in jungen Jahren kein 3a-Konto hatten, als Selbstständigerwerbende die finanziellen Mittel nicht aufbringen konnten oder mangels AHV-Einkommen nichts einzahlen konnten, z. B. im Fall von Mutterschaft. Die Einkaufsmöglichkeiten sollen dabei zeitlich und finanziell eingeschränkt werden, damit das Ziel, die individuelle Vorsorge für den Mittelstand zu stärken, im Fokus bleibt.

Es soll eine dreifache Beschränkung gelten: Erstens kann ein Einkauf nur alle fünf Jahre erfolgen. Zweitens gibt es eine Limitierung des Einkaufsbetrages auf den sogenannten grossen Abzug. Das ist jener Abzug, den heute Personen, die keine zweite Säule haben, also in der Regel Selbstständigerwerbende, geltend machen können. Heute beläuft sich dieser auf rund 34[NB]000 Franken. Drittens sollen alle bereits getätigten Vorbezüge für Wohneigentum vom maximalen Einkaufsbetrag abgezogen werden.

Für die Mehrheit Ihrer SGK ist unbestritten, dass die erste und die zweite Säule der Altersvorsorge dringend reformiert werden müssen. Dennoch gilt es dabei, die dritte Säule nicht zu vergessen. Diese steht für die Eigenverantwortung im System. Sie muss weiterentwickelt und an die veränderten heutigen und künftigen Biografien angepasst werden. So sind gerade Frauen infolge Babypausen oder Teilzeitbeschäftigungen häufig nicht in der Lage, von der dritten Säule zu profitieren. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sollen jedoch möglichst viele Personen mit Einzahlungen in die Säule 3a eigenverantwortlich für ihre finanzielle Sicherheit im Alter vorsorgen können. Diese Möglichkeit soll damit auch jenen Männern und Frauen offenstehen, die in jüngeren Jahren mangels finanzieller Ressourcen wegen Teilzeitarbeit oder Erwerbsunterbrüchen keine oder nur wenige Mittel für die Säule 3a erübrigen konnten respektive denen dieses Instrument damals nicht zur Verfügung stand. Sie sollen ihre Säule 3a nachträglich in einem zeitlich und betragsmässig eingeschränkten Mass stärken können, wie dies in der Begründung der Motion vorgeschlagen wird.

Die Kommission beantragt Ihnen aus diesen Gründen mit 13 zu 10 Stimmen, die Motion anzunehmen.

Die Minderheit Meyer Mattea beantragt, die Motion abzulehnen. Sie führt an, dass der Vorschlag im Einzelfall ein beträchtliches Steueroptimierungspotenzial eröffne. Wohlhabende könnten ihre Einzahlungen in die Säule 3a aufschieben, um in Jahren mit höherem Einkommen die Progression zu brechen. Zudem wäre die Möglichkeit eines nachträglichen Einkaufs in die Säule 3a mit einem grossen bürokratischen Aufwand verbunden, da das Einkaufspotenzial wegen des Fehlens eines gesamtschweizerischen Registers aller Säule-3a-Konten nur schwierig zu eruieren wäre.