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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2020-06-03

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-03

Wortprotokoll

Ich gebe vorab meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Partner einer Anwaltskanzlei, die sich auch mit Gesellschaftsrecht befasst, und bin Verwaltungsrat bei verschiedenen Unternehmen.

Wir sind hier - neben der Loyalitätsaktie, dem Punkt, den die beiden Kommissionssprecher bereits angesprochen haben - bei der wahrscheinlich wichtigsten Differenz in diesem Gesetz. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist klar der Meinung, dass wir in diesem Punkt dem Ständerat folgen und diese Differenz aus der Welt schaffen sollten.

Um was geht es beim vorliegenden Punkt? Es geht um das "empty voting", also um die Ausübung des Stimmrechts ohne das volle wirtschaftliche Eigentum. Was wollen wir in Artikel 685d OR regeln? Wir wollen die Vinkulierung bei eben diesem "empty voting" regeln. Das heisst, dass wir den Gesellschaften die Möglichkeit geben wollen, Erwerber von Aktien auszuschliessen, wenn sie nicht bestätigen, dass sie das wirtschaftliche Risiko derselben tragen. Vereinfacht und auch ein wenig untechnisch gesagt, heisst das nichts anderes als Folgendes: Wer Aktien ausleiht, um Stimmrechte zu erhalten, soll abgelehnt werden dürfen, wenn er die entsprechenden Erklärungen - in diesem Fall eben, dass er das wirtschaftliche Risiko trägt - nicht macht. Wir schützen hiermit die Gesellschaften, aber auch die anderen Aktionärinnen und Aktionäre.

Ich frage Sie: Wollen Sie wirklich, dass jemand sich für ein Tausendstel oder Zehntausendstel kurzfristig Stimmrechte sichern kann, indem er Aktien ausleiht? Ist dies wirklich im Interesse der anderen Aktionärinnen und Aktionäre? Ist dies im Interesse der Gesellschaften? Ich sage Ihnen klar: Es ist weder so noch so der Fall.

Die Version des Nationalrates umfasst immerhin das "empty voting" mittels sogenannten Securities Lending. Aber sie umfasst nicht das "empty voting" mittels Optionsgeschäften oder "contracts for difference" und weiteren diesbezüglichen Möglichkeiten. Mit der Version des Ständerates schaffen wir hier Klarheit und schliessen auch diese anderen Möglichkeiten aus. Das heisst, niemand soll sich, ohne dass er es sagen muss, Stimmrechte ausleihen können; dies, noch einmal, zum Schutz der anderen Aktionärinnen und Aktionäre und zum Schutz der Gesellschaften.

Der Ständerat hat, wie gesagt, Klarheit geschaffen. Jetzt geht es darum, dass wir diese Differenz aus der Welt schaffen. Wer behauptet, die Version des Ständerates sei unliberal, liegt falsch. Wir haben eine Kann-Vorschrift, die den Schutz ermöglicht. Wenn jemand das Gefühl hat, er brauche diese nicht, kann er darauf verzichten, weil es gerade eine Kann-Vorschrift ist. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP, dass Sie der Minderheit folgen und die Differenz zum Ständerat ausräumen.