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Würth Benedikt · Ständerat · 2020-06-03

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-03

Wortprotokoll

Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin seit Kurzem Mitglied im Verwaltungsrat der Centravo. Das ist ein Unternehmen, das Schlachtnebenprodukte zu neuen Produkten verarbeitet, so gesehen ein Unternehmen der Kreislaufwirtschaft.

Prima vista hat diese Motion natürlich etwas für sich - was in Schlachtbetrieben läuft, ist sensibel. Niemand will Schlachtungen, die nicht fachgerecht vorgenommen werden können. In solchen Situationen kann man immer sagen: Wer nichts zu verbergen hat, muss ja auch nichts gegen Videoaufnahmen haben.

Doch es gibt weitere Faktoren bei dieser Motion, die wir meines Erachtens beachten müssen. Ich spreche zuerst den Arbeitsmarkt an. Nicht nur wegen der St. Galler Bratwurst gibt es in meinem Kanton zahlreiche solche Betriebe. Unser Kanton - das muss ich Ihnen sagen - ist froh um diese Unternehmen. Wir stellen fest, dass gerade auch Leute mit geringeren Qualifikationen in diesen Unternehmen Arbeit finden. Auch im Bereich der Integration - ich denke an die Flüchtlinge, ich denke an die vorläufig Aufgenommenen - leisten diese Betriebe für den Kanton, für die Gesellschaft sehr wertvolle Arbeit.

Wir haben bereits heute eine Situation, dass militante Tierschutzkreise Menschen, die in dieser Branche arbeiten, stigmatisieren, teilweise auch anfeinden. Die Branche wird gegenüber jungen Berufsleuten zunehmend schlechtgemacht. Wenn wir eine Videoüberwachung einführen, ist das ganz sicher kein Verkaufsschlager für junge Berufsleute in dieser Branche. Es ist keine geeignete Massnahme, um Arbeitskräfte für diese Unternehmen zu finden. Meines Erachtens ist das eine grundsätzlich problematische Entwicklung; hier liegt auch ein gewisser Unterschied zur Situation in den Kaufhäusern. In Deutschland mussten diverse Schlachtbetriebe ihre Videoüberwachungen einstellen, nachdem von verschiedenen Schlachthofmitarbeitenden, aber auch vom amtlichen Überwachungspersonal, Klagen aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes eingereicht wurden.

Ein zweiter Themenbereich, den wir meines Erachtens im Auge behalten müssen, betrifft die Kontrolle. Ich weiss nicht, ob alle darüber informiert sind, wie stark die Kontrollen bereits greifen. Kollege Jositsch hat von Verdrängen gesprochen. Ich glaube, auch hier könnte man sagen, es bestehe ein Verdrängen. Ich kenne kaum eine Branche, die über ein ähnlich striktes Kontrollregime verfügt.

Ich illustriere dies an einem Beispiel, an einem Projekt in meinem Kanton, das publik ist. Es geht um die Firma Micarna, Teil der Migros-Gruppe. Diese Unternehmung wollte in Bütschwil einen Geflügel-Schlachtverarbeitungsbetrieb erstellen; es wäre der grösste Betrieb dieser Art in der Schweiz gewesen. Allein für diesen Betrieb hätte das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen vierzig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen müssen, damit die lebensmittelrechtlich obligatorischen Kontrollen und Überwachungsmassnahmen des geplanten Betriebes der Migros hätten sichergestellt werden können. Der Kanton, nicht die Branche, hat nämlich die Kontrolle mit dem entsprechend ausgebildeten Personal - Amtstierärzte, amtliche Fachassistenten - sicherzustellen. Wir haben uns in der Regierung mehrfach gefragt, ob das wirklich so ist. Ja, es ist so! Es ist auch nicht so, dass der Kanton das alleine bezahlt, sondern dieses neu angestellte Personal wird massgeblich von den Unternehmen bezahlt.

Mit diesem illustrativen Beispiel möchte ich Ihnen einfach zeigen, wie der Kontrollapparat heute ausgebaut ist. Von Selbstkontrolle und Selbstdeklaration kann nicht die Rede sein. Es ist ein gut ausgebautes Kontrollregime, das seine Basis im Lebensmittelrecht findet, welches notabene im Parlament breit diskutiert worden ist. Das Lebensmittelrecht schreibt bei Schlachtungen eine obligatorische Schlachttier- und Fleischkontrolle vor sowie die regelmässige Überprüfung des Tierschutzes und auch die Überprüfung der Hygiene im Schlachtbetrieb. Dazu kommen die amtlichen Kontrollen im Schlacht- und Produktionsbetrieb. Ohne die lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen amtlichen Kontrollen und regelmässigen Überwachungen darf ein Unternehmen Produkte auch gar nicht an die Konsumenten weitergeben oder in Verkehr bringen.

Natürlich kann jedes Kontrollregime optimiert werden. Die Unternehmen haben auch ein Interesse an einer guten, wirksamen Kontrolle, nicht zuletzt aus Gründen der Reputation. Die Motion, welche die Videoüberwachung obligatorisch für alle Unternehmen fordert, geht aber zu weit.

Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.