Weigelt Peter · Nationalrat · 2000-03-20
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit hat sich - entgegen dem Votum von Kollegin Hollenstein - in ihrer Meinungsbildung zum einen an der bestehenden Verkehrspolitik im Nationalstrassenbau ausgerichtet. Diese Verkehrspolitik ist in den neunziger Jahren vom Volk an der Urne zweimal sehr deutlich und eindrücklich bestätigt worden. Ich erinnere an die Ablehnung der Kleeblatt-Initiativen und der Initiative "Stopp dem Beton - für eine Begrenzung des Strassenbaus!"
Dieser deutliche Volkswille in der Sache Nationalstrassenbau wird durch die Verzögerung - zum Teil bis ins Jahr 2015 - bereits sehr strapaziert. Umso wichtiger erscheint es der Mehrheit der Kommission, dass die Schnittstellen zwischen Fertigstellung, Ausbau und Ergänzung rechtzeitig definiert und bewertet werden. Dies ist umso dringender, als der Vertreter des Bundesamtes für Strassen im Rahmen der Kommissionsdebatte festgestellt hat, dass einige Teilstücke wohl über das Jahr 2015 hinaus offen bleiben werden. Gleichzeitig hat er aber auch darauf hingewiesen, dass die Anfang der Neunzigerjahre limitierende Grösse der Finanzen heute kein Problem mehr darstellt. Wörtlich sagte der Vertreter des Bundesamtes für Strassen: "Die Mittel stehen heute zur Verfügung; es fehlen die Projekte."
Angesichts dieser Ausgangslage erachtete es unsere Kommission als zwingend, rechtzeitig die konzeptionellen Vorarbeiten im Hinblick auf den Übergang von der Fertigstellung zu Erweiterungs- und Ausbauprojekten einzuleiten - eine Auffassung, die auch der Bundesrat teilt.
Zum Zweiten - damit komme ich zu den Ausführungen von Frau Hollenstein - hat sich die Kommission in ihren Beratungen eingehend mit der Frage der Gesamtschau auseinander gesetzt. Wir sind der Meinung, dass die in der Motion vorliegende Formulierung, nämlich die "aktualisierte Gesamtschau des Nationalstrassenbaus", klar und deutlich ist und keine Gesamtschau im Sinne einer Gesamtverkehrskonzeption erfordert.
Im Übrigen - es scheint mir wichtig, dies hier zu erwähnen - hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur vorliegenden Motion klar zum Ausdruck gebracht, dass er die geforderten Konzeptarbeiten ohnehin als Teil einer mittel- und langfristigen Planung sieht, die insbesondere auch den Schienenverkehr mit einbezieht.
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat denn auch bereit, dem Vorstoss zu entsprechen und eine gesamtheitliche Planung einzuleiten. Er beantragt jedoch die Umwandlung in ein Postulat.
Die KVF hält bewusst an der Form der Motion fest und will damit dem Ständerat folgen. Es ist ein Grenzfall: Mit der Motion wird eine Massnahme gefordert und keine Rechtsetzung im Sinne eines Bundesgesetzes oder -beschlusses. Die klare Mehrheit der Kommission ist aber der Meinung, dass eine Massnahme hier nötig ist, was durchaus die Überweisung des Vorstosses als Motion rechtfertigt. Das Instrument der Motion ist insgesamt auch gewichtiger und entspricht der Dringlichkeit des Anliegens besser. Deshalb hat sich die Mehrheit der KVF dazu entschlossen, der Überweisung der Motion als sachgerechtem Instrument zuzustimmen.
Die Mehrheit der KVF beantragt Ihnen deshalb - der Entscheid fiel mit 14 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, die Motion zu überweisen.