Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-03
Wortprotokoll
Es ist unbestritten - und das hat der Bundesrat auch sehr deutlich gesagt -, dass diese Pflicht, die Baumaschinen mit Partikelfiltern nachzurüsten, wesentlich dazu beigetragen hat, die[NB]Partikelemissionen zu reduzieren. Wir sprechen bei der Ausrüstung von Baumaschinen mit Partikelfiltern von rund 85 Prozent der Partikelemissionen, die reduziert werden konnten. Das ist eine grosse Leistung; das ist ein wichtiger Beitrag der Bauwirtschaft zum Schutz der Umwelt. Wir würdigen diesen in seiner ganzen Grösse.
Ich bin nicht ganz sicher, Herr Ständerat Rieder, ob hier nicht ein Missverständnis vorliegt. Aber ich gehe dem sonst gerne nach. Denn die Information, die ich bekommen habe, besagt nicht, dass man jetzt versucht, den Ausstoss dieser restlichen 10 oder 15 Prozent der Partikel auch noch zu verhindern, sondern dass es darum geht, dass diese Partikelfilter natürlich auch kaputtgehen können. Sie haben irgendwann auch ein gewisses Alter erreicht. Nicht nur bei den Baumaschinen, sondern bei allen Fahrzeugen, die mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind - Autos, Lieferwagen, Lastwagen, Linienbusse -, ist das Problem immer das gleiche: Wenn sie mit einem defekten Partikelfilter fahren, dann hat dieser Partikelfilter eben keine Funktion mehr. Es geht eigentlich jetzt darum herauszufinden, ob der Partikelfilter nicht defekt ist. Aber noch einmal: Ich gehe dem gerne nach, wenn Sie der Meinung sind, das sei anders. Vielleicht liegt ein Missverständnis vor, denn man muss nach einer gewissen Anzahl Jahre schauen, ob diese Partikelfilter nicht defekt sind. Das merken Sie unter Umständen nicht selber, sondern das müssen Sie irgendwie herausfinden. Meine Information ist, dass es hier darum geht.
Nun gibt es ja auch bei den Baumaschinen Maschinen mit Strassenzulassung. Diese werden ohnehin vom zuständigen Strassenverkehrsamt regelmässig kontrolliert. Die Luftreinhalte-Verordnung sieht grundsätzlich für alle Anlagen eine Kontrolle alle drei Jahre vor. Bei den Maschinen ohne Strassenzulassung gilt das nicht. Hier ist vorgesehen, dass die Behörden einfach stichprobenweise kontrollieren. Daran wollen wir auch nichts ändern.
Es geht, glaube ich, bei diesen neuen Messgeräten wirklich darum herauszufinden, ob Partikelfilter defekt sind oder nicht. Man will das verhindern. Aber noch einmal: Ich nehme die Frage mit und hoffe, dass es allenfalls um ein Missverständnis geht, das wir klären können. Das zuständige Amt kommt dann auch gerne auf Sie zurück.
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