AB 261422
Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-03
Wortprotokoll
Besten Dank, Frau Kollegin Badran, das war, soweit ich das mitbekommen habe, nie ein Thema. Aber Sie können gerne, wenn diese Vorlage dann verabschiedet ist, einen entsprechenden Vorstoss einreichen. Das letzte Mal - als das Aktienrecht von 1991 in Kraft trat - begannen bereits sechs Monate später die nächsten Revisionsarbeiten. Von dem her: Warum sollten Sie also nicht auch sechs Monate später einen Vorstoss in Ihrem Sinn einreichen?
Immerhin kann ich, wenn Sie von Überschuldung sprechen, Folgendes sagen: Es gibt die Kapitalschutzvorschriften, die natürlich anzuwenden sind, die jede Gesellschaft beachten muss. Das ganze System des aktienrechtlichen Kapitalschutzes kommt hier zur Anwendung. Darum sehe ich jetzt nicht, welches spezifische Problem bei den von Ihnen beschriebenen Transaktionen besteht, das nicht mit allgemeinen aktienrechtlichen Bestimmungen und am Ende des Tages auch mit der Sorgfalts- und Treuepflicht der betroffenen Geschäftsführungspersonen gelöst werden könnte. Aber wie gesagt: Ich bin gerne bereit, zusammen mit Ihnen eine weitere Revision zu initiieren.