Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-06-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-06-03
Wortprotokoll
Die Überlegungen sind natürlich schon wichtig. Bei der Wasserkraft war es, wie Herr Ständerat Rieder das ausgeführt hat, im Zusammenhang mit den Restwassermengen immer ein Kompromiss oder ein Abwägen zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen. Sie werden das nicht los, es ist eben auch in der Bundesverfassung verankert, und das ist gut so. Wenn das Pendel hier nur in eine Richtung schlagen würde, dann stünden andere Interessen auf dem Spiel, die uns allen auch sehr wichtig sind, zum Beispiel der Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien. Gleichzeitig darf das Pendel bei den Restwassermengen auch nicht auf die andere Seite ausschlagen, weil es dort - das haben Sie auch erwähnt, Herr Ständerat Germann - enorme Probleme gibt. Wir haben heute Morgen über Biodiversität beziehungsweise Artenvielfalt gesprochen. Es gibt in diesem und natürlich auch in anderen Bereichen ganz direkte Zusammenhänge.
Die Situation heute ist, dass es einen Kompromiss zwischen diesen Schutz- und Nutzungsinteressen braucht. Heute gibt es ein zweistufiges Vorgehen:
Erstens müssen bei allen bestehenden Wasserkraftwerken die Restwasserstrecken saniert werden, soweit solche Massnahmen wirtschaftlich tragbar sind - auch das ist ein Abwägen. Diese Sanierung hätte bis spätestens 2012 erfolgen sollen. Bis heute wurden 87 Prozent der sanierungspflichtigen Wasserentnahmen saniert. Jetzt können Sie sagen: Das ist viel oder das ist zu wenig - es ist nicht alles, aber es ist auch nicht nichts.
Zweitens müssen die Betreiber von Wasserkraftwerken für neue Anlagen oder bei der Konzessionserneuerung von bestehenden Anlagen die angemessene Restwassermenge einhalten. Heute sind aber erst bei rund einem Zehntel der Wasserkraftanlagen die Konzessionen erneuert worden, womit auch die angemessenen Restwassermengen eingehalten werden. Bis alle Anlagen erneuert und neu konzessioniert sind, dauert es noch etwa achtzig Jahre. Bis dann müssten sie auch saniert sein. Jetzt kann man sagen, dass das noch blödsinnig lange dauert. Doch es kommt eines nach dem anderen, und immerhin sind dann die Vorgaben klar.
Es sind auch die Kantone, die Schutz- und Nutzungsinteressen gegeneinander abwägen - das macht nicht der Bund - und dann die angemessenen Restwassermengen festlegen. Dabei müssen die Kantone aber eine Mindestrestwassermenge gewährleisten, damit seltene natürliche Lebensräume geschützt werden. Bei dieser Interessenabwägung stützen sich die Kantone dann auf den gesetzlich vorgeschriebenen Restwasserbericht, der alle nötigen fachlichen Grundlagen liefert.
Sie sehen also: Es ist ein permanentes Abwägen. Ich denke, der Bundesrat hat die Empfehlung zur Ablehnung gegeben, weil wir an diesem Gleichgewicht eigentlich nichts ändern wollen. Denn man hat immer wieder versucht, diesen Ausgleich zu schaffen, bereits mit der Initiative "lebendiges Wasser" - da erinnern Sie sich schon richtig, und da war ich auch noch im Ständerat -, aber auch schon früher, etwa in den Siebzigerjahren.
Es ist eine Tatsache: Wir werden mehr Strom brauchen. Wir wollen natürlich einheimische erneuerbare Energie. Wir brauchen auch aufgrund der Dekarbonisierung mehr einheimischen erneuerbaren Strom. Wir brauchen auch mehr einheimischen erneuerbaren Strom, wenn wir jetzt dann schrittweise unsere Atomkraftwerke ausser Betrieb setzen. Die Energiestrategie 2050 zeigt klar auf, dass die Fotovoltaik hier einen wichtigen Beitrag leisten kann. Da bin ich auch mit gewissen Aussagen nicht einverstanden. Man muss vielmehr - Sie haben das ja selber in Ihrer Begründung geschrieben, Herr Ständerat Germann - nicht nur die Fotovoltaik anschauen, sondern auch das Potenzial, das sich ergibt, wenn man endlich einmal die Energie- und Stromverschwendung zurückfährt. Wenn man das zusammenzählt, dann haben wir ein enormes Potenzial.
Aber es geht nicht, ohne dass man auch die Wasserkraft anschaut. Es sind auf der einen Seite betriebliche Möglichkeiten notwendig, auf der anderen Seite aber sicher auch bauliche Massnahmen. Ich habe übrigens das Bundesamt für Energie gebeten, einmal mit den Nutzungs- und Schutzinteressenvertretern zusammenzukommen. Man soll hier schauen, was man für die Weiterentwicklung der Wasserkraft organisieren kann, um eben den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien nicht zu blockieren. Aber der Bundesrat stimmt Ihnen zu: Wir haben bei der Fotovoltaik ein Potenzial an Ausbau, das dann mit diesen Schutzinteressen nicht in dieser Art kollidiert. Das ist ja dann auch etwas Positives.
In diesem Sinne, denke ich, haben wir nicht wirklich Differenzen. Hingegen haben wir Ihnen aufgezeigt, welches die negativen Folgen dieser Motion sein könnten. Man könnte dann nämlich dieses Abwägen von Nutzungs- und Schutzinteressen in der bisherigen Form nicht mehr machen. Da, glaube ich, haben wir jetzt wirklich einen über lange Zeit erarbeiteten Kompromiss, den viele mittragen können. Am meisten muss uns ja interessieren, dass wir diese Wasserkraft im [PAGE 332] Konkreten wirklich auch nutzen können. Da braucht es eben den Kompromiss von beiden Seiten.
[VS]
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Herr Germann, alle sind gespannt!