Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-03
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-03
Wortprotokoll
Was will ich mit dieser Motion? Mit dieser Motion möchte ich eigentlich angemessene Restwassermengen sicherstellen und entsprechende Auflagen machen, damit die Glaubwürdigkeit der Förderung der Wasserkraft gestärkt werden kann. Denn es gibt eigentlich nichts Schlimmeres anzusehen als einen Staudamm und nachher ein Rinnsal, bei dem man das Gefühl hat, hier kann wirklich nicht mehr viel leben. Das ist eigentlich der Auslöser. Das war bereits damals der Grund dafür, dass ich mich für den Gegenvorschlag zur Fischerei-Initiative starkgemacht habe, natürlich an der Seite von Herrn Zanetti. Er hat diese Motion ja auch unterstützt.
Nun liegt allerdings bei allem Gutgemeinten zur Verbesserung der Biodiversität, vor allem entlang von Fliessgewässern, ja wahrlich noch einiges im Argen. Aber der Bundesrat hat mit seiner Antwort doch auch einige Argumente geliefert, welche die Motion in einem etwas anderen Licht erscheinen lassen. Nun stehe ich natürlich nicht hier vorne, um gegen meine Motion zu sprechen, sondern um einen guten politischen Weg zu ermöglichen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die verschiedenen Möglichkeiten verwiesen, wie die Biodiversität an und in Fliessgewässern gefördert werden kann. Das ist selbstverständlich im Gewässerschutzgesetz der Fall, das es seit 1972 gibt. Auch sind bereits 87 Prozent aller Wasserentnahmen saniert; dort ist man also auf gutem Weg. Dann berücksichtigt das Energiegesetz die Biodiversität, wobei die Kantone hier einen grossen Spielraum haben. Es sind auch die Kantone, welche die Restwassermengen festlegen. Sie haben dabei eine Güterabwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen zu machen - und das machen sie auch.
Nun hätte ein neues Restwasserregime eigentlich dazu führen sollen, dass man sich mit Blick auf künftige Investitionen genau überlegt, ob es sich wirklich lohnt und ob das Gesamtinteresse an der Nutzung der Wasserkraft mit den Schutzinteressen der Natur und der Biodiversität in Einklang zu bringen ist. Der Bundesrat geht entsprechend mit dem Motionär einig, dass das Förderpotenzial aus der Solarenergie natürlich ebenso gross wäre. Nun, ich oute mich hier als ein Anhänger nicht nur der Wasserkraft, sondern auch der Solarenergie, weil ich das Gefühl habe bzw. überzeugt bin, dass dort das grösste Potenzial in unserem Land brachliegt, eben vor allem in, an und auf Gebäuden. Ich denke, dass man dieses entsprechend nutzen sollte. Ich will auch nicht das eine gegen das andere ausspielen.
Der Bundesrat verweist dann zu Recht darauf, dass der Vorschlag dazu führen könnte, dass bei bestehenden Anlagen auch im Rahmen von konzessionsunabhängigen Erneuerungen und Ausbauten die Artikel 29 ff. des Gewässerschutzgesetzes zur Anwendung kämen, was wiederum ein Eingriff in wohlerworbene Rechte wäre. Diese müssten dann vom Kanton entsprechend entschädigt werden. Das würde ich natürlich nur mit Vorsicht gutheissen können, respektive da setze ich auch meine Fragezeichen.
Die Alternative wäre, dass der Gesetzgeber die Kosten einfach auf die Betreiber überwälzen würde, was dann wiederum das wohlerworbene Recht des Konzessionärs tangieren würde. Es wäre auch ein Verstoss gegen Treu und Glauben, weil sich eben in diesem ganzen Prozess, der sich ja seit Jahren im Fluss befindet, auch einiges getan hat, weil viele Vereinbarungen bereits getroffen worden sind und weil man hier eben auch in die Hoheit der Kantone eingreifen würde.
Darum bin ich gespannt auf die Antwort des Bundesrates respektive der Bundespräsidentin. Ich glaube, wenn ich Ihre Tätigkeit im Ständerat noch richtig in Erinnerung habe, Frau Bundespräsidentin Sommaruga, dann hätten Sie wahrscheinlich damals den Vorstoss auch unterzeichnet. (Heiterkeit)
Aber jetzt haben Sie eine andere Position. Eigentlich sehe ich es jetzt schon: Wenn der Prozess am Laufen ist, könnte man auch auf die Motion verzichten, um nicht ein falsches Signal auszusenden. Man könnte dafür allenfalls ein Postulat nachschieben, damit die Umsetzung in den Kantonen unter die Lupe genommen wird. Ich wäre gespannt, wie weit man dort ist. Solche Vorstösse werden ja immer wieder ausgelöst, weil man sieht, dass nicht genügend unternommen worden ist. In diesem Fall könnte ich - auch in Absprache mit Roberto Zanetti - die Motion zurückziehen. Aber selbstverständlich hätte ich gerne noch vom Bundesrat bestätigt, dass alles auf bestem Weg ist und dass die Motion sogar kontraproduktiv sein könnte. In diesem Sinn kann ich das ankündigen, Frau Bundespräsidentin. [PAGE 331]