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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-06-03

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-03

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Grin vereint meines Erachtens mehrere positive Aspekte. Sie fördert nicht nur eine Rückkehr zur Verhältnismässigkeit und verhindert Härtefälle, sie dient auch der Verkehrssicherheit. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Führerausweisentzug: den Sicherungsentzug und den Warnungsentzug. Ein Sicherungsentzug erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit wegen eines Fahreignungsmangels. Ein Warnungsentzug hingegen dient der Bestrafung. Bei schweren Verkehrsdelikten hat die Mindestentzugsdauer nicht nur einen warnenden, sondern auch einen sichernden Zweck. Um diese geht es hier aber nicht.

Die parlamentarische Initiative Grin zielt explizit nur auf eine erstmalige leichte oder mittelschwere Widerhandlung, denn wer eine leichte oder mittelschwere Widerhandlung begeht, und dies zum ersten Mal, wird unverhältnismässig hart bestraft, gerade im Vergleich zu Wiederholungstätern oder solchen, die eine schwere Verkehrsregelverletzung begehen. Diese können nämlich die Entzugsdauer um bis zu drei Monate verkürzen, wenn sie eine oder mehrere Nachschulungen besuchen. Bei erstmaligen leichten oder mittelschweren Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz besteht diese Möglichkeit indes nicht, und dies, obwohl eine leichte oder mittelschwere Widerhandlung oftmals unabsichtlich und aus einer geringfügigen Unaufmerksamkeit heraus geschieht, zum Beispiel, wenn jemand an einem Herbsttag mit Tagfahrlicht plötzlich durch Nebel fährt und es versäumt, das Abblendlicht einzuschalten, oder wenn jemand an einem Wintertag den Verhältnissen angepasst und entsprechend vorsichtig fährt, aber in einer schlecht geräumten Kurve trotzdem ins Rutschen gerät und einen Blechschaden verursacht. So kann jemand ohne oder mit nur geringem vorsätzlichen Verschulden in Existenznot geraten. Dies betrifft keineswegs nur Berufsfahrer, sondern auch andere Personen, die auf einen Führerausweis angewiesen sind. Freilich, für jemanden, der im urbanen Raum mit gut ausgebautem öffentlichem Verkehr lebt, ist ein Fahrausweisentzug meist bewältigbar, aber in anderen Fällen können gerade ohnehin schon vulnerable Personen in erhebliche Schwierigkeiten geraten: jene, die aus gesundheitlichen Gründen eines Fahrzeugs bedürfen, Personen, die ohne Führerausweis ihre Stelle verlieren, oder Selbstständigerwerbende, die ihren Beruf ohne Fahrerlaubnis nicht mehr ausüben können, aber auch Personen, die in ländlichen Gebieten leben und Schichtarbeit leisten. Sie kommen mit dem öffentlichen Verkehr oftmals nicht rechtzeitig zur Frühschicht, was sie ebenfalls den Arbeitsplatz kosten kann. Auch erwerbstätige Alleinerziehende benötigen gerade auf dem Land oftmals dringend ein Fahrzeug, um ihren Alltag mit all den Terminen bewältigen zu können. Mit diesem strengen Regime werden ganze Familien ohne Not in eine schwierige Situation gebracht. Wohlgemerkt: All diese Personen stellen keine Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit dar, sondern sollen mittels Ausweisentzug gemassregelt werden.

Angesichts der oft einschneidenden Konsequenzen ist ein Führerausweisentzug unverhältnismässig und schlicht nicht notwendig. Die parlamentarische Initiative sieht eine bessere Möglichkeit vor. Das Ziel von Via sicura ist bekanntlich mehr Verkehrssicherheit. Mit einem Ausweisentzug wird ein Fahrer zwar bestraft, eine Hilfestellung für zukünftig regelkonformes Fahren erhält er aber nicht. Eine Nachschulung hingegen, wie sie die parlamentarische Initiative vorsieht, bietet die Möglichkeit, gezielt auf den Fahrer einzuwirken. Gleichzeitig spürt der Fahrer unangenehme Konsequenzen, denn die geforderte Nachschulung ist keineswegs ein Spaziergang. Sie kostet nämlich Zeit, und sie kostet Geld. Zudem erzwingt sie eine aktive Auseinandersetzung mit dem eigenen Fahrverhalten. Dies ist für die Verkehrssicherheit förderlicher als reine Repression.

Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

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