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Hefti Thomas · Ständerat · 2020-06-03

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Am 21. September 2016 reichte Nationalrätin Natalie Rickli die parlamentarische Initiative 16.460, "Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder", ein. Diese Überbrückungshilfe wurde 2003 beschlossen und ist in Artikel 8a des Parlamentsressourcengesetzes sowie in Artikel 8b der dazugehörigen Verordnung geregelt und seit 2004 in Kraft. Damit wurde im Wesentlichen eine frühere Härtefallklausel, die es bis 1988 gab, wieder übernommen.

Es geht nicht um eine Rente, auch nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um eine Überbrückungshilfe. Diese kann von Mitgliedern des Parlamentes beantragt werden, die aus dem Rat ausgeschieden sind, ob freiwillig oder infolge einer Nichtwiederwahl, sofern das entsprechende Parlamentsmitglied beim Ausscheiden aus dem Rat das 65. Altersjahr noch nicht vollendet hat und noch keine Altersrente bezieht oder bedürftig ist. Gemäss Artikel 8b der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz darf die Überbrückungshilfe maximal 100 Prozent der jährlichen AHV-Rente betragen. Das war für 2019 ein Betrag von 2370 Franken pro Monat oder 28 440 Franken pro Jahr.

Anträge zur Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe werden der Bereichsleitung Infrastruktur der Parlamentsdienste zur Vorprüfung vorgelegt. Zusätzlich zum Gesuch muss ein Auszug des Steuerausweises eingereicht werden, der die Einkommens- und Vermögenssituation offenlegt. Nach der Vorprüfung geht das Gesuch an den Delegierten oder die Delegierte der Verwaltungsdelegation, der oder die der Verwaltungsdelegation in anonymisierter Form Antrag stellt. Diese entscheidet dann aufgrund der eben erwähnten anonymisierten Unterlagen abschliessend über den Antrag und über die Höhe der Überbrückungshilfe.

Nun ist es so - das erfährt man wie das vorher Gesagte auch im schriftlichen Bericht -, dass an sich gemäss geltender Regelung die Möglichkeit bestünde, dass ein ehemaliges Ratsmitglied gleichzeitig Überbrückungshilfe und Arbeitslosenversicherungsgelder beziehen könnte, weil die Arbeitslosenkasse die Überbrückungshilfe im Sinne einer Abgangsentschädigung behandelt. In der Praxis sind die von der Arbeitslosenversicherung erhaltenen Taggelder aber von der Überbrückungshilfe abgezogen worden - auch das erfährt man im Bericht, auf Seite 7259 in der deutschen Version. Diese Praxis ist gefestigt. Der Kommission ist nichts bekannt, was sie infrage gestellt hätte, und es sei von mir als Berichterstatter zuhanden der Materialien gesagt, dass keine Absicht besteht, von dieser Praxis abzurücken; sie soll bestehen bleiben.

Es ist weiter so, dass die Verwaltungsdelegation die Überbrückungshilfen in der Regel für ein Jahr genehmigt und danach ein Gesuch um Verlängerung eingereicht werden muss, indem das ehemalige Ratsmitglied bestätigt, dass sich an seiner Einkommens- und Vermögenslage nichts geändert hat.

Was ist nun seit 2004 gesprochen worden? Bis Ende 2019 wurden rund 950[NB]000 Franken an 28 Personen ausbezahlt. Aufgrund Ende 2019 bewilligter Anträge werden in diesem Jahr rund 130[NB]000 Franken dazukommen, womit man in 17 Jahren auf ein Total von etwas weniger als 1,1 Millionen Franken kommt, pro Jahr im Durchschnitt deutlich weniger als 100[NB]000 Franken.

Die SPK-N gab der parlamentarischen Initiative am 20. Januar 2017 Folge, die SPK-S am 19. Juni 2017 nicht. Darauf bekräftige die SPK-N ihren Entscheid am 10. November 2017. Der Nationalrat gab am 1. März 2018 Folge, und die SPK-S stimmte dann am 20. April 2018 zu. So liess die SPK-N eine Vorlage ausarbeiten, welche die Abschaffung vorsah. Dem Entwurf stimmte der Nationalrat am 9. Dezember des letzten Jahres aber nicht zu, sondern er stimmte einem Minderheitsantrag zu, welcher die Überbrückungshilfe auf sechs Monate reduzieren wollte.

Ihre Kommission beantragt Ihnen nun mit 11 zu 2 Stimmen, auf die Vorlage gar nicht einzutreten. Die Minderheit, angeführt von Herrn Kollege Minder, wird Eintreten beantragen und dann, falls Sie eintreten würden, Zustimmung zum Nationalrat, der sich eben für sechs Monate ausgesprochen hat.

Von den Befürwortern wird am meisten ins Feld geführt, dass nicht wiedergewählte Parlamentarier einfach stempeln sollen wie jede andere Person, die ihre Stelle verliert und arbeitslos wird. Dieser Vergleich hinkt allerdings. Wir sind nicht Angestellte, wir haben auch keinen Arbeitsvertrag: Wir sind gewählte Mitglieder eines Parlamentes. Grundsätzlich kann man uns während der Dauer, auf welche wir gewählt sind, nicht loswerden. Andererseits wissen wir alle, dass der Wahlsonntag das Ende unserer Zeit als Parlamentarier bedeuten kann, ohne dass wir etwas Falsches gemacht hätten, ohne dass man uns vorwerfen könnte, wir hätten uns nicht eingesetzt oder das Amt nicht nach bestem Wissen und Gewissen ausgeübt. Aber es kann zu politischen Umschwüngen kommen; ich muss hier nicht länger werden.

Eben haben wir noch als gewählte Mitglieder, z. B. der GPK, Chefbeamte angehört, Bundesräte befragt bzw. zur Auskunftserteilung kommen lassen, und einige Tage später, nach dem Wahlsonntag, ist alles zu Ende. Ich frage Sie: Halten Sie es für richtig, dass eine solche nicht wiedergewählte Person am Dienstag danach stempeln gehen soll? Haben wir eine derart geringe Auffassung von der Würde der Institution Parlament und eines Parlamentsmandats? Diese Würde gehört ebenso zum Amt wie die damit stets verbundene Bürde.

Ich hatte das Glück, dass mir bis jetzt nie eine Nichtwiederwahl widerfahren ist. Aber ich kenne Kollegen, die das schwer getroffen hat. Für den Fall, dass ein solches ehemaliges Parlamentsmitglied nun auch finanziell in ein Loch fällt, besteht heute die Überbrückungshilfe.

Mitte Dezember wurde ich turnusgemäss zum Delegierten der Verwaltungsdelegation bestimmt. In dieser Funktion habe ich einige der letzten Fälle gesehen und Antrag gestellt. Ich kann Ihnen sagen: Der Blick in die finanziellen Verhältnisse war bedrückend; da gibt es überhaupt keinen Missbrauch. Nun stellen Sie sich vor, was es für eine Person bedeutet, einer Kollegin oder einem Kollegen darlegen zu müssen, dass kaum Einkommen und Vermögen vorhanden sind! Wer tut das schon gerne? Das macht nur jemand, der wirklich Hilfe [PAGE 343] braucht. Wollen Sie diese Hilferufe einfach ungehört verhallen lassen? Die Mehrheit will dies nicht.

Namens der Mehrheit der Kommission beantrage ich deshalb Nichteintreten.