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Minder Thomas · Ständerat · 2020-06-03

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-03

Wortprotokoll

Die Überbrückungshilfe - mittlerweile ein Standardbegriff in diesem Gebäude oder in diesem Parlament - für Ratsmitglieder hat einen gravierenden Mangel: Die Vermögensseite wird nicht überprüft. In der Vergangenheit gab es Fälle von nicht wiedergewählten oder gar freiwillig zurückgetretenen Ratsmitgliedern, denen Gelder zur Überbrückung gewährt wurden, obwohl Vermögen vorhanden war. Warum ist das passiert? Weil die Vermögensseite gar nicht überprüft worden ist. Bei der Abklärung eines Bürgers oder einer Bürgerin auf Bedarf nach Sozialhilfe wird nebst den Einkünften immer auch die Vermögensseite überprüft. Nicht so bei einem Ratsmitglied. Dort wird die Vermögenslage nicht angeschaut. Wir Ratsmitglieder erlauben uns also ein Sonderrecht. Dies ist umso unverständlicher, als wir ebenfalls Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen können und dürfen, bei einer Abwahl wie auch bei einem freiwilligen Rücktritt aus dem Rat.

Die Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder ist also eine klare Besserstellung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land. Im normalen Berufsleben in der Wirtschaft - heute aktueller denn je - trifft einen entlassenen Arbeitnehmer oder eine entlassene Arbeitnehmerin oftmals kein Verschulden. Ein nicht mehr wiedergewähltes Ratsmitglied jedoch ist für seine Nichtwiederwahl in erster Linie selbst verantwortlich. Geld zu erhalten für eine Nichtwiederwahl ist demokratisch betrachtet falsch. Das Mandat, das wir erhalten, ist jeweils auf vier Jahre limitiert. Es gibt keinen Anspruch auf Wiederwahl. Bekanntlich ist eine Wahl nur dann eine Wahl, wenn es auch die Möglichkeit einer Nichtwahl gibt. Alle kandidierenden Politikerinnen und Politiker wissen im Voraus, dass sie allenfalls abgewählt werden können. Das ist wirklich nichts Neues. Für eine demokratische Nichtwahl eine Sonderüberbrückungshilfe zu bekommen, ist absurd. Das ist auch bei einem vorzeitigen Rücktritt der Fall. In der letzten Legislatur beispielsweise sind Nationalrat Hermann Hess aus dem Thurgau und Nationalrat Guldimann aus Berlin bereits nach zwei Jahren aus eigenem Willen zurückgetreten. Sollen selbst solche Rücktritte ein Anrecht auf eine Überbrückungshilfe auslösen? Nach dem Willen der Mehrheit ja. Ob diese beiden alt Nationalräte tatsächlich diese Hilfe beansprucht und erhalten haben, weiss ich nicht. Es ist aber irrelevant; alleine das Anrecht darauf ist stossend. Ein abgewähltes Ratsmitglied soll sich wie alle anderen entlassenen Arbeitnehmer in diesem Land an die Arbeitslosenkasse und nicht an ein "Bundes-Sonderkässeli" wenden. Letzteres geschieht übrigens in aller Diskretion, denn wir kennen die Namen der Bezüger nicht.

In der Kommission wurde argumentiert, die Abschaffung dieser Überbrückungshilfe würde die Mandate in Bundesbern unattraktiv machen. Die 246 Sitze sind anscheinend derart unattraktiv, dass im letzten Jahr 4596 Schweizerinnen und Schweizer nach Bern wollten!

Wie gehört: Der Nationalrat möchte, dass die parlamentarische Initiative Rickli Natalie, der er Folge gegeben hat, in sehr gemässigter Form umgesetzt wird. Er will die Überbrückungshilfe nicht komplett streichen, aber wenigstens nicht mehr über zwei Jahre ausschütten, sondern nur über ein halbes Jahr. Ferner soll die Überbrückungshilfe für jene Parlamentarier, die freiwillig zurückgetreten sind oder nicht wieder kandidieren, nicht mehr gelten.

Schliessen wir uns also der Minderheit an, und treten wir auf die Vorlage ein.