Arslan Sibel · Nationalrat · 2020-06-03
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2020-06-03
Wortprotokoll
Das Bedauern in der Schweiz war gross, als am 23. Juni 2016 das Resultat der Referendumsabstimmung über den sogenannten Brexit bekannt wurde. Die Reaktion in der Schweiz war aus zwei Gründen intensiv: zum einen, weil die europäische Solidarität, von welcher auch die Schweiz profitiert und für welche sie auch eintritt, Schaden nahm, zum andern, weil unser Land in vielen Bereichen eng mit Grossbritannien verflochten ist.
Die Grünen betrachten den Brexit als Niederlage. Er schwächt das Ideal eines vereinten Europas in einer Zeit, in der die Welt und die Schweiz angesichts globaler Hegemonien mehr denn je Gegenkräfte brauchen. Die Corona-Krise hat überdeutlich gezeigt, dass Solidarität keine Selbstverständlichkeit ist. Der Brexit ist ein Angriff auf die kulturelle Vielfalt in Europa und ein Risiko für Grossbritanniens Wirtschaftspartnerinnen und -partner. Deshalb wollen wir uns auch vor der Kündigung der Personenfreizügigkeit schützen, weil diese für die Grünen sehr wichtig ist.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass für ein gutes Verhältnis zwischen der Schweiz und Grossbritannien in allen [PAGE 609] wesentlichen Bereichen gute Lösungen gefunden werden, damit der heutige Zustand auch weiterhin möglichst Geltung hat. Heute geht es jedoch nur um einen, wenn auch sehr wichtigen Bereich des künftigen Verhältnisses beider Länder: um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Die grüne Fraktion dankt dem Bundesrat für sein schnelles Handeln und unseren Diplomaten für ihre ausgezeichnete Arbeit in dieser Thematik. Das vorliegende Projekt respektive diese Vorlage ermöglicht es, sowohl unseren in Grossbritannien lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern wie auch den bei uns lebenden Britinnen und Briten Sicherheit zu verschaffen. Auch sind wir froh, dass diesem Geschäft keine[NB]politischen Kontroversen drohen. Es ist eine gute Arbeit der APK-N, welche diese Vorlage so genehmigt hat.
Das vorliegende Abkommen deckt die drei Anhänge zum Freizügigkeitsabkommen ab, also die Freizügigkeit, die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das Abkommen ist in gewissen Bereichen restriktiver als das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, so beim Nachzug künftiger Ehegatten, was wir bedauern.
Doch im Sinne einer Lösungsfindung ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Abkommen zuzustimmen.