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Guggisberg Lars · Nationalrat · 2020-06-03

Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-03

Wortprotokoll

Vorweg, wie bereits anlässlich der ausserordentlichen Session erwähnt: Wir befürworten, dass durch Corona betroffene Kulturschaffende und Kulturunternehmungen unterstützt werden. Wie in jedem anderen Bereich gilt aber auch hier: Die Geldschleusen können nicht ewig offen bleiben. Die bewilligten 280 Millionen Franken für den Bereich Kultur, davon 155 Millionen Franken à fonds perdu, müssen ausreichen, dies auch vor dem Hintergrund, dass ab dem 6. Juni, also in drei Tagen, Kulturanlässe mit bis zu 300 Personen wieder möglich sein werden.

Zu berücksichtigen ist im Weiteren, dass zahlreichen Kulturinstitutionen und -schaffenden auch andere Covid-Unterstützungsinstrumente zur Verfügung stehen und standen: zinslose Darlehen, Kurzarbeitsentschädigung und Erwerbsersatz. Zudem sind Sponsoren von Anlässen in der aktuellen Krise nicht selten kulant und lassen Sponsoringbeträge trotz der Absage von Veranstaltungen mindestens teilweise fliessen. Auch müssen Honorare von Künstlern häufig nicht bezahlt werden. Das sind alles Aspekte, welche die Schadenhöhe, die mit dem vorliegenden Budgetposten gedeckt werden soll, vermindern.

Gemäss Verordnung beteiligt sich der Bund zudem "nur" zur Hälfte an den Kosten. Ausserdem deckt die Ausfallentschädigung gemäss Verordnung höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens, und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Zusätzliche A-Fonds-perdu-Beiträge senden aus unserer Sicht falsche Signale und wecken nur Begehrlichkeiten. Deshalb beantragen wir Ihnen, diese Umwandlung der ursprünglich als Darlehen vorgesehenen 50 Millionen Franken in A-Fonds-perdu-Beiträge abzulehnen.

Ich bitte Sie, unserem Minderheitsantrag zu folgen.